Kaputte Duschkabine?

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit hat ein Freund von mir meine Duschkabine kaputt gemacht. Der Schaden wurde auch von der Versicherung übernommen, allerdings wurde nur der Zeitwert ersetzt (ca. 300 Euro)

Allerdings gab es auch zwei unterschiedliche Gutachten: Der Gutachter meiner Hausverwaltung schätzte den Wert auf Rund 1000 Euro. Der Gutachter der Versicherung dann eben nur noch den Zeitwert auf 300 Euro.
Die Duschkabine ist auch nicht mehr die Neuste gewesen, was man an Schimmel etc. erkennen konnte.

Meine Hausverwaltung sagte mir, dass ich mich eigenständig um die Erneuerung der Duschkabine kümmern und die Mehrkosten ggf. selber tragen müsse. Im Mietvertrag gibt es eine Klausel, dass ich für Kleinreparaturen selber verantwortlich bin. Was fällt unter Kleinreparaturen?

Die Versicherung hat den Scheck mit den 300 Euro im September an die Hausverwaltung geschickt, welche diesen auch im Oktober eingelöst hat. Seitdem ist nichts passiert.

Jetzt gab es gestern ein Rundschreiben, dass zum Ende des Jahres die Hausverwaltung wechselt. Natürlich ist über die Feiertage auch niemand mehr zu erreichen.

Meine Frage jetzt:
Wer muss für die Erneuerung sorgen?
Meine Sorge ist jetzt, dass die neue Verwaltung sagt, dass es nicht ihr Problem ist und die alte Verwaltung sich nicht mehr drum kümmert, weil der Vertrag der Liegenschaft ja endet.

Vielen Dank vorab und schöne Weihnachtszeit! :)

Versicherung, Recht, Mietrecht, Reparatur, Mietvertrag, Reparaturkosten
Eine erfolglose Reparatur vom Computer. Kostenerstattung?

Hallo,

ich habe vor Kurzem ein Problem mit meinem Laptop und habe beschloßen ihn zu reparieren lassen. Ich wohne in Berlin und da es um ein schon ganz altes Modell handelt, habe ich natürlich keine Garantie auf das Gerät mehr, und habe in ein Elektronik Reparturservice nicht weit von meinem Haus abgegeben.

Der freundlicher Techniker hat sofort festgestellt, dass es ein bekanntes Problem ist und dass der GPU Chip einen Reflow braucht. Es wurden keine Teile ersetzt sondern der alte GPU Chip repariert gelassen. Das hat mir 130 Euro gekostet. Nun läuft das Gerät wie neu, aber in zwei Wochen wurde es tot - wurde plötzlich ausgeschaltet und ging nicht mehr an.

Bei meinem nächsten Besuch wurde mir gesagt, dass der Chip scheint nicht mehr reparaturfähig zu sein und dass es die ganze Logicboard ersetzt muss. Das Logicboard kostet aber rund 250 Euro und muss noch bestellt werden.

Nun bin ich in der Situation, dass ich einen toten Laptop habe aber doch für die Reparatur 130 Euro ausgegeben habe. Ich habe versucht mein Geld zurück zu bekommen, weil die Reparaturarbeiten 3 Monaten Garantie haben und der Techniker hat auch selbst erwähnt, dass es ihm missgelungen ist den Chip zu reparieren, aber er hatte die Arbeit durchgeführt und kann mir leider weiter nicht helfen, als nur die Logicboard zu ersetzen.

Auf meinen Vorschlag, dass ich diesfalls nur für die Diagnostik 50 Euro zahle, aber den Rest - 80 Euro zurückbekomme, weil die Reparatur missgelungen ist und das Gerät läuft nich mehr, wurde nicht akzeptiert.

Ist das zu Recht?

Reparatur, kostenerstattung, Reparaturkosten
Reparatur Balkontür Mietwohnung - Wer zahlt?

Hallo,

Ich wohn zur Miete und hatte inzwischen schon zum zweiten Mal das Problem, dass der Stift vom obersten Scharnier der Balkontür rausgerutscht und verbogen ist. Dadurch ließ sich die Tür nicht mehr vollständig schließen, es hat permanent gezogen, Wärmeverlust und dauernder Lärm von draußen waren dadurch vorprogrammiert und außerdem hätte ein Einbrecher die Tür leicht aufbrechen können. Zum Lüften konnte ich die Tür auch nicht mehr öffnen, weil ich Angst hatte, dass sie mir irgendwann ganz entgegen kommt.

Das erste Mal hat mir ein bekannter Handwerker, der zu Besuch war, das Scharnier wieder richtig eingesetzt. Jetzt beim zweiten Mal habe ich das meinem Vermieter gemeldet. Der hat mir direkt gesagt er gibt das dem Handwerker weiter. Die haben sich am selben Tag gemeldet und waren am nächsten Morgen da. Der Handwerker hat die Tür in Ordnung gebracht. Und 1,5 Wochen später habe ich plötzlich die Rechnung von meinem Vermieter im Briefkasten, sie hätten die Rechnung bezahlt. Das würde jedoch unter Bagatellschaden fallen, die von den Mietern selbst zu beheben sind, und ich sollte ihnen die Kosten bezahlen.

Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und möchte nicht zahlen. Erstens halte ich es nicht für einen Bagatellschaden, sondern für einen Schaden an der Bausubstanz, deren Funktionalität durch den Vermieter zu gewährleisten ist.

Zweitens wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ich für diese Kosten aufkommen müsste. Und hatte keine Gelegenheit das privat reparieren zu lassen oder mir zumindest einen Handwerker selbst auszusuchen. Der bestellte Handwerker kam auch noch aus einer anderen Stadt und hat die Anfahrtszeiten natürlich mit berechnet.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Ist das Recht nicht in diesem Fall auf meiner Seite? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Reparaturkosten

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