Wenn in einer Anlage zum Mietvertrag steht "Dem Mieter wird eine vollständige Einbauküche inklusive aller Elektrogeräte kostenlos zur Verfügung gestellt [...] Bei Reparaturen gilt [die Kleinreparaturklausel im Vertrag]", bedeutet das, dass die Elektrogeräte Teil des Vertrags sind, oder nicht?
Ich hab gesehen, dass der Vermieter nicht haftet, wenn die Geräte kostenlos zur Verfügung gestellt werden (z.B. AG Neukölln, Az.: 18 C 182/17, Urteil vom 14.11.2017)
Anderseits steht im Vertrag "Die Mieträume sind mit [Einbauküche incl. Elektrogeräte] ausgestattet, s. Anhang"
Was gilt für den Fall, dass ein Gerät kaputt geht, die Reparatur sich jedoch nicht auf eine Einrichtung, die dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt* ist, bezieht?
*Zitat aus dem Mietvertrag