Liebe Forum-Nutzer,

mein Mietvertrag, der eine Küche mit neuer EBK umfasst, sieht eine Individualvereinbarung vor, die ich hinzufügen und separat unterschrieben unter den sonstigen Vereinbarungen eintragen soll: „Die Instandhaltungs- und Reparaturkosten an der Einbauküche sind vom Mieter zu tragen.“

Einen Selbstkostenanteil bei Reparaturen von 150 Euro habe ich ohnehin im Mietvertrag. Aber muss ich dann noch diese Individualvereinbarung unterschreiben und heißt das wirklich, dass ich alle eventuellen Kosten, die wie auch immer auf mich zukommen könnten, tragen muss?

Es soll sich laut Aussage des Vermieters um eine komplett neue EBK handeln. Daher gehe ich davon aus, dass ich ohnehin erst einmal eine Garantie auf die EBK einschließlich der Geräte habe. Diese Garantie müsste mir ja auch im Mietvertrag schriftlich vom Vermieter übertragen werden?

Was muss ich besonders beachten, wenn ich diese Individualvereinbarung unterschreibe? Wenn ich diesen Passus nicht hinzufüge, wird der Mietvertrag vermutlich nicht zustande kommen, da der Vermieter dies ja gerne so möchte.

Ich danke für die Hilfe.