Kostenlos zur Verfügung gestellte Geräte im Mietvertrag - Haftung?


28.06.2024, 14:56

Ist ja klar, dass ich den Schaden nicht bezahlen muss. Darum geht es mir nicht.

Muss der Vermieter eine Reparatur bezahlen oder darf er auch sagen: "Pech gehabt, dann habt ihr halt keine Spülmaschine mehr"?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Kostenlos zur Verfügung gestellte Geräte

Das bedeutet doch allenfalls, dass für die Nutzung der Geräte kein Aufschlag auf die Miete erhoben wird.

Das mit der Kleinreparaturklausel ist ok. Muss z. B. ein Teil an der Tür des Kühlschranks ausgetauscht werden und kostet das max. den Betrag, der als Obergrenze im Mietvertrag angegeben ist, dann handelt es sich um eine vom Mieter zu tragende Kleinreparatur.

Alle sonst erforderlichen Reparaturen, also Teile, die nicht im Zugriff des Mieters sind oder wenn die Reparaturkosten über der Obergrenze liegen, muss der Vermieter bezahlen. Ggf. auch den Austausch eines Geräts.


Simon4x4 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 15:34

Hab ich denn auch einen Anspruch darauf, dass das Gerät ersetzt oder repariert wird? Ich bezahle ja lt. dieser Anlage zum Vertrag keine Miete dafür...

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bwhoch2  28.06.2024, 16:04
@Simon4x4

Du zahlst schon Miete dafür. Bestandteil der Wohnungsmiete, ob der Vermieter das will oder nicht.

Den Anspruch hast Du. Reparatur oder Ersatz durch mind. gleichwertiges Gerät, das auch gebraucht sein kann, wenn es denn ordentlich funktioniert.

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Dein Vermieter wollte durch diese Vertragklausel erreichen, dass du Schäden an dieser EBK bezahlst. Das hat er so unglücklich formuliert, dass er nun selbst die die Instandsetzung übernehmen muss. Kostenlose Nutzung der EBK impliziert eine Leihe, hier zwar nicht ausdrücklich so genannt aber konkludent in der Anwendung.

Kleinreparatur, wäre z.B. wenn ein Schalter am Herd kaputt ist. Nicht aber der Ausfall eines gesamten Gerätes.

Die Haftpflichtversicherung tritt nur ein, wenn der Mieter "schuldhaft" ein Gerät beschädigt.


Simon4x4 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 14:53

Meine Frage zielt darauf ab, ob ich eine Reparatur selber zahlen muss.

Und kann ich kann die Miete ja nicht kürzen, wenn ich für die Küche keine Miete zahle.

Oder muss eine kostenlose Küche auch dem Veragsgemäßen Gebrauch weiterhin zur Verfügung stehen?

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anitari  28.06.2024, 14:57
@Simon4x4

Auch wenn für die EBK keine Extra-Miete verlangt wird gehört sie zur Wohnung. Laut BGB § 535 ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.

Das von dir genannte Urteil ist von einem Amtsgericht. Also nicht allgemeingültig.

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