Muss ich die Maßnahme vom Arbeitsamt annehmen?

ich habe sehr kurzfristig vom Arbeitsamt eine Maßnahme nach §46 SGBIII bekommen und mich daraufhin beim ausführenden Träger über den Inhalt der Maßname erkundigt. Darin werden die Berufsfelder Lager und Gastronomie für eine berufliche Orientierung vorgestellt in denen man dort auch aktiv tätig ist. Ich bin Chemieingenieur und halte die Maßname für mich nicht sinnvoll. Ich bin gerade mal 5 Monate arbeitslos. Das liegt an der Wirtschaftskrise und nicht an meinem Beruf. Warum soll ich mich beruflich anders orientieren? Wenn ich jetzt die Maßnahme mache, verbaue ich mir doch die Chance auf eine sinnvolle Maßnahme, die mich wirklich weiter bringt und die es auch lohnt im Lebenslauf zu erwähnen. Ich habe mit meinem Arbeitsvermittler abgemacht, dass ich mir selbst eine Weiterbildung suche, die vom Arbeitsamt gefördert wird und habe auch genügend gefunden. Ich wollte diese beim nächsten Termin besprechen. Wie viele Tage vor Beginn einer solchen Maßnahme muss ich eigentlich benachrichtigt werden? Die geht schon am Montag los. Wenn ich einfach nicht hingehe und mich in einem Brief an das Arbeitsamt erkläre, riskiere ich doch trotzdem eine Zahlungssperre des Arbeitslosengeldes, oder? Der Arbeitsvermittler hat mir schon einmal vorschnell das Arbeitslosengeld gesperrt. Es musste dann nachgezahlt werden. In meinem Arbeitsamt ist es so, dass man nicht einfach zu seinem Arbeitsvermittler hing

Beruf, Gesetz, Behörden
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