Darf bei Erfüllungspflicht die Nachlieferung durch eine wiederaufbereitete (refurbished) Ware erfolgen?

Hallo liebe Community,

folgender Fall:

Ich habe bei Amazon während eines Osterangebotes einen Kindle Ebookreader rund 40€ günstiger ergattert gegenüber dem regulären Preis. Schon am zweiten Tag merkte ich ein Fehlverhalten des Gerätes. Beim Umblättern überspringt dieser gelegentlich gleich mehrere Seiten und wenn ich die ursprüngliche Stelle durch Zurückblättern wieder zu finden versuche, blättert er statdessen weiterhin vor.

Per Chat reklamierte ich das beim Amazon-Kundenservice und wurde gebeten ein Software-Update durchzuführen. Das tat ich und stellte nach einiger Zeit fest, dass dies keine Besserung mit sich brachte.

Nach einer erneuten Chat-Sitzung wurde ich gebeten das Gerät auf Werkseinstellungen zu versetzen. Dies tat ich dann auch. Leider Ohne Erfolg.

Bei der dritten Chat-Sitzung wurde ich erneut gebeten ein Software-Update durchzuführen. Ebenso ohne Erfolg.

Bei der vierten Chat-Sitzung wollte sich der Mitarbeiter mit den Kollegen beraten und sich telefonisch melden, was er auch versucht hat. Ich war aber leider verhindert.

Ich rief zurück. Eine nette Dame stellte mir noch ein paar weitere technische Fragen, bat um LOG-Daten des Gerätes und einer Videoaufzeichnung des Problems.Dies bekam sie per Email zugesandt.

Einen Tag später rufte ich dort wieder an.Der freundliche Mann teilte mir mit, dass sein Kollege in der Sache noch recherchiert und ich Gedult haben soll. Er fragte auch, ob ich mit einem neuafbereiteten Gerät einverstanden wäre. Das wäre bei Amazons Kindle so in den AGB geregelt, dass in so einem Fall ein REFURBISHED-Gerät als Ersatz versandt wird. Ich sagte, dass ich ein Neugerät bestellt habe und dieses so geliefert bekommen will. Er notierte das und bat mich nochmal um Gedult.

Das war gestern...

Meine Frage ist nun: Darf Amazon das? Immerhin ist mir das Kindle nicht kaputt gegangen, sondern bereits defekt geliefert wurde. Muss ich mich in so einem Fall mit einem gebrauchten Ersatzgerät (Rückläufer, etc.) abfinden?

Vielen Dank im Voraus!

Ja 100%
Nein 0%
Eventuell 0%
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Darf ich mich im Arbeitsverhältnis woanders Bewerben?

Guten Abend,

ich bin in einem festem Arbeitsverhältnis. Ich arbeite in einem Krankenhaus im Schichtdienst, was auch der Grund ist weshalb ich mich woanders bewerben möchte. Ich möchte gerne geregelte Arbeitszeiten und merke auch, dass ich gesundheitlich unter dem Schichtdienst leide.

Nun bin ich in einem festen Arbeitsverhältnis (unbefristeter Vertrag). Ich habe lange überlegt ob ich diesen abgeben möchte, da es ja eine gewisse Sicherheit ist und ich woanders zunächst, sehr wahrscheinlich, erstmal einen befristeten Vertrag bekomme. Jedoch geht letztendlich die Gesundheit vor. Und die Stationen mit Tagdienst und Wochenende frei sind nunmal die Stationen wo meistens, fairer Weise, die hinkommen die schon länger dort Arbeiten. Ich mit meinen Mitte 20 falle da eh aus der engeren Auswahl. Nun habe ich ein ansprechendes Stellenangebot in einer Praxis gefunden.

Jetzt meine Frage..

Ist es erlaubt mich innerhalb meines Arbeitsverhältnisses woanders zu bewerben ohne meinem Arbeitgeber was davon zu erzählen (zunächst, falls die ganze Geschichte nicht klappt)

Ab wann muss/ sollte ich meinem Arbeitgeber davon erzählen wenn es zu einer zusage kommt

Wie sieht das mit einer Freistellung zum Vorstellungsgespräch/ Probearbeiten aus? Da ich ja einen Festvertrag habe kann ich da auch freigestellt werden? Habe mal gehört das geht nur bei unbefristeten Verträgen die bald auslaufen oder einer Kündigung.

Muss der Arbeitgeber bei dem ich mich bewerbe Diskretion halten? Oder darf er ohne mein Wissen meinen aktuellen Arbeitgeber über meine Bewerbung in Kenntnis setzten? Nein oder? Zumindest bin ich auf diesem stand.

Arbeit, Bewerbung, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rechte, stellenangebote
Zensur der Augen reicht das?

Hallo Liebe www.gutefrage.net-Community!Ich werde in letzter Zeit ziemlich heftig gemobbt und diese Mobber haben ein Bild von mir in ihren Whatsapp-Satus gestellt.Dazu haben sie lediglich meine Augen zum Teil Zensiert und meine Initialien daneben geschrieben.Dazu meinten sie, dass dies reiche und ich nichts sagen könne.Am nächsten Tag haben sie das gleiche getan und mir dazu einen Bart wie ihn Adolf Hitler ihn hatte hinzu gemalt.Da dachte ich mir es reicht und habe ihnen dies hier gezeigt:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie§ 33

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Aber wie wollten immer noch nicht aufhören! Diese Bilder haben auch Hauptsächlich Leute gesehen die mich kennen!deswegen wollte ich Fragen ob es bei so etwas reicht die Augen zu Zensieren.Falls nicht was soll ich dann am besten Tun.

kleine Info: Ich bin 12 und gehe in die 7 Klasse.Ich gehöre dem Männlich Geschlecht an.

UPDATE:

Vor 20 Minuten drohten diese mir mit körperlicher Gewalt.

Mobbing, Rechte, Zensur
Kann der Schornsteinfeger mir seine Anfahrkosten in Rechnung stellen?

Hallo Ihr lieben Helfer da draußen!

Folgende Sachlage, bei der ich gerne eure Meinung hören würde:

Bei uns war vor einigen Wochen der Schornsteinfeger im Haus. Der Termin war angekündigt und ich habe vergessen mir einen Ersatztermin geben zu lassen und war dann zwei Wochen im Urlaub. Er hinterließ an meiner Wohnungstür einen Zettel mit einem neuen Termin, sowie den Vermerk mit der Bitte nach einer Terminabsprache und 35€ Anfahrtskosten - ich im Urlaub und kann nicht reagieren.

Er erschien wohl zum zweiten Termin, um wieder vor verschlossener Tür zu stehen. Gleiches Spiel noch einmal. Einen zweiten Zettel mit neuem Termin und gleichen Vermerk wie oben schon erwähnt, hinterließ er feinsäuberlich an der Tür, eingesteckt vor dem ersten Zettel.

(An dieser Stelle, kann man 1 und 1 zusammenzählen und merken, dass ich offensichtlich nicht zu Hause bin, da sein erster Zettel unverändert an der Tür steckte.)

Unbeirrt setzte er mir zwei weitere Male neue Termine mit dem Vermerk zur Terminabsprache, den Anfahrtskosten sowie den Hinweis, dass er mich beim Ordnungsamt gemeldet hat.

Da ich im Urlaub war, hatte ich keine Chance auf seine hinterlassenen Nachrichten zu reagieren und soll jetzt für jeden seiner selbstgesetzten Termine die Anfahrtskosten tragen!? Er kreuzt jedes mal an, dass ich mich mit ihm zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen soll, setzt aber gleichzeitig selbständig Termine fest, die ich unmöglich halten kann, da ich nichts von ihnen wusste?!

Das kann doch nicht rechtens sein? Oder bin ich hier vollkommen im Unrecht, weil ich vergessen hatte mir einen Ersatztermin geben zu lassen?

Für eure Meinung wäre ich euch dankbar!

Beste Grüße

Rechte, Kosten, Schornsteinfeger
Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.

Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.

Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.

Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,

Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.

Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."

,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".

Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!

Das ist doch ein Witz!?

Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?

Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.

Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.

Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?

Danke schon mal im voraus.

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Auto Verkauft, Käufer zahlt nicht, was tun?

Hallo liebe Leute, ich habe folgendes Problem momentan.

Ich habe einem Gewerblichen Händler ein PKW verkauft für 22000€. Der Händler hat mir 5500€ angezahlt gehabt und meinte Rest folgt in 2 wochen. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch kein Kaufvertrag erstellt.

Nach den 2 Wochen hatte ich Kontakt zu ihm aufgenommen, da immernoch kein Geld bezahlt wurde und er meinte er habe momentan kein Geld. Ich forderte ihn auf, entweder das Geld zu bezahlen oder seine anzahlung zurückzunehmen und ich nehme das Auto wieder mit. (Das Auto stande bei ihm im Autohaus die ganze zeit)

Das ging so ziemlich 3-4 Wochen lang, ausreden um ausreden. Dann kam ein Telefonat vom Händler mit der bitte sofort zu kommen alle Restlichen Dokumente wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein usw mitzubringen, da er das Auto verkaufen kann und mir mein Geld sofort bezahlt.

Ins Auto gesetzt und hin, erklärte er mir folgendes Szenario. Ich solle ihm jetzt bitte einen Kaufvertrag machen (Datum war 5 wochen nach erhalt der Anzahlung) und ihm die Fahrzeugdokumente da lassen, da morgen der Kunde kommt und das Auto mitnehmen will. Natürlich lehnte ich sofort diese Idee ab und sagte Ihm das ich doch nicht blöd bin und ihm alle Unterlagen + Fahrzeug da lasse ohne Geld. Ich kenne den Händler Privat knapp 5 Jahre also war auch ein gewisses Vertrauen gegeben.

Er versicherte mir das Geld auf den Folgenden Montag (3 Tage) sollte der Kunde das Auto nicht kaufen.

Nun folgendes Problem, 2 Wochen nach diesem Kaufvertrag immernoch kein Geld erhalten Kaufvertrag unterschrieben wo er meiner meinung nach absichtlich "Betrag in Bar erhalten" reingeschrieben hat, meldet sich nicht, reagiert nicht auf Telefonate.

Einen Rechtsanwalt habe ich auch eingeschaltet, meine Frage ist nun folgende:

Wie sollte ich mich einstellen bezüglich erfolg der Klage, da er auf das erste Anwaltschreiben mit der begründung "Betrag in Bar Erhalten" zurückweist?

Gruß

Betrug, Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz

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