Kann der Schornsteinfeger mir seine Anfahrkosten in Rechnung stellen?

Hallo Ihr lieben Helfer da draußen!

Folgende Sachlage, bei der ich gerne eure Meinung hören würde:

Bei uns war vor einigen Wochen der Schornsteinfeger im Haus. Der Termin war angekündigt und ich habe vergessen mir einen Ersatztermin geben zu lassen und war dann zwei Wochen im Urlaub. Er hinterließ an meiner Wohnungstür einen Zettel mit einem neuen Termin, sowie den Vermerk mit der Bitte nach einer Terminabsprache und 35€ Anfahrtskosten - ich im Urlaub und kann nicht reagieren.

Er erschien wohl zum zweiten Termin, um wieder vor verschlossener Tür zu stehen. Gleiches Spiel noch einmal. Einen zweiten Zettel mit neuem Termin und gleichen Vermerk wie oben schon erwähnt, hinterließ er feinsäuberlich an der Tür, eingesteckt vor dem ersten Zettel.

(An dieser Stelle, kann man 1 und 1 zusammenzählen und merken, dass ich offensichtlich nicht zu Hause bin, da sein erster Zettel unverändert an der Tür steckte.)

Unbeirrt setzte er mir zwei weitere Male neue Termine mit dem Vermerk zur Terminabsprache, den Anfahrtskosten sowie den Hinweis, dass er mich beim Ordnungsamt gemeldet hat.

Da ich im Urlaub war, hatte ich keine Chance auf seine hinterlassenen Nachrichten zu reagieren und soll jetzt für jeden seiner selbstgesetzten Termine die Anfahrtskosten tragen!? Er kreuzt jedes mal an, dass ich mich mit ihm zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen soll, setzt aber gleichzeitig selbständig Termine fest, die ich unmöglich halten kann, da ich nichts von ihnen wusste?!

Das kann doch nicht rechtens sein? Oder bin ich hier vollkommen im Unrecht, weil ich vergessen hatte mir einen Ersatztermin geben zu lassen?

Für eure Meinung wäre ich euch dankbar!

Beste Grüße

Rechte, Kosten, Schornsteinfeger
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