Nachbarn wollen nicht unsere hausnummer am gebäude haben?

Hallo liebe leute.

Wir wohnen in einem mehrfamilien haus mit 1 gebäude, 2 eingängen und insgesamt 6 wohnungen (3 in unserer hälfte 3 beim nachbarn)

Jeder eingang hat seine eigene hausnummer und das gebäude steht längs zur straße also von der straße geht ein weg ca 20m quer zur straße weg und da sind die eingänge.

vorne am straßennächsten haus wohnen unsere nachbarn. alle 3 wohnungen von einer familie bewohnt und ihre hausnummer gut sichtbar richtung straße zeigend.

Unsere Hausnummer jedoch ist erst hinten an unserem eingang da sich unsere Nachbarn weigern unsere Hausnummer an ihrem gebäude anzubringen.

Wäre ja generell nicht alzuschlimm... muss man halt ein wenig suchen. doch suchen die paketdienste nur selten so gut das sie uns finden der größte schreck war letztens als bei uns im zaun eine katze festhing und wir die feuerwehr ruften um diese zu befreien.

man fängt an sich mächtig sorgen zu machen wen die feuerwehr die hausnummer auch nicht findet...

nach den infos nun die eigendliche frage:

  1. Ist das so echt erlaubt das unsere nachbarn das einfach verbieten unsere hausnummer ans gebäude zu machen wen es ein gebäude mit mehreren eingängen ist?

  2. Wen das so ist wie können wir uns dan besser sichtbar machen? ich sah schon oft so schilder wen eingänge im innenhof liegen (Zur XYStraße 27-41) am eingang... aber auch der gartenbereich an der straße gehört den nachbarn und ab gehweg der stadt...

vielen dank für eure hilfe und ich hoffe das wir das problem bald beheben können.

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Fahrfehler; droht eine Anzeige?

Hallo, ich bin Fahranfänger und fahre seit knapp einem Jahr Auto. Gestern fuhr ich mit ein paar Freunden zum Badesee und da wir recht spät dran waren hatte ich es eilig. Auf dem Stadtring (einer Schnellstraße wo man 100 kmh fahren darf) gibt es teilweise 2 Spuren für eine Richtung. Auf der rechten Spur fuhren alle etwa 90-95 kmh. Ich fuhr auf der linken spur mit etwa 105kmh und überholte die Fahrzeuge rechts neben mir. Dann sah ich dass in ein paar hundert Metern die Überholspur endete und die Spuren zusammen geführt wurden. Wenige Zig meter vor mir fuhr auf der rechten Spur ein Golf GTI. Ich dachte mir, dass ich diesen noch überholen könnte, bevor die Spur endete. Dies war auch richtig eingeschätzt, denn ich schaffte es noch und setzte mich vor den Golf GTI. Jedoch war (was ich vorher nicht gesehen hatte) ab Ende der Überholspur ein Geschwindigkeitslimit von 70 kmh gesetzt. Dies sah ich in dem Moment als ich wieder einscherte, also bremste ich am dem Moment wo ich vor dem Golf GTI war recht stark ab (bei weiten keine Vollbremsung - aber auch keine entspannte Bremsung). Dies war natürlich, da der Fahrer hinter mir schnell reagieren und ebenfalls stärker bremsen musste eine dumme Idee. (glaubt mir ich schäme mir sehr für diesen Fehler.) Danach hingen wir beide (ich und der Golf GTI fahrer) hintereinander im Stau fest. Ich habe ihn im Rückspiegel beobachtet und gesehen, dass er (verständlicherweise) extrem angepisst war (er hat Grimassen gezogen etc). Denk ihr ich muss mit einer Anzeige wegen Nötigung o.Ä. rechnen? Und wenn ja würde er recht bekommen? Denn ansich habe ich mich ja nur an die Verkehrsregeln gehalten. Ich mache mir wirklich Sorgen um meinen Führerschein (bin noch in der Probezeit). Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Lieben Dank :) euer WaldBaumFuchs

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Ist Aussage über einen Nachbarshund eine Beleidigung ober üble Nachrede bzw. Rufschädigung für den Halter?

Hallo zusammen,

folgender Fall - die Hintergründe dazu will ich Euch möglichst ersparen - ist eingetreten: Die Nachbarn versuchen uns aus dem Haus zu treiben, allerdings ist der Vermieter mit Eigenbedarfskündigung sowohl vor dem Amts- als auch vor dem Landgericht gescheitert.

Daraufhin hat der Vermieter sich einen neuen Anwalt genommen, der dann forderte, wir sollten unseren Hund (Katzengröße, ehemalige Streunerin aus Rumänien und extrem ruhig), der bereits ca. 1,5 Jahre da war, abschaffen, da er sich mit dem Hund des direkten Wohnungsnachbarn (Akita) nicht vertragen würde.

Fakt ist: Unser Hund geht nachweislich auf JEDEN anderen Hund freundlich zu und hat keinerlei Probleme mit diesen. Als ich letztes Jahr den Weg ums Haus herunterging (Hund an der Leine mit Sicherheitsgeschirr!), kamen Nachbars mir entgegen. Ich ging an ihnen vorbei und als ich ca. 1,5 m entfernt war, warf der Akita sich voll auf meinen Hund. Nachbar grinste nur, zog seinen Hund nicht zurück und meinte, sein Hund möge es nicht, wenn ein anderer Hund ihm in die Augen schaue...

Nachdem mein Anwalt dies verneinte, dass mein Hund sich nicht mit anderen vertrage und unglücklicherweise formulierte, dass "... im Gegensatz dazu der Akita bereits andere Hunde in der Nachbarschaft angefallen hat...", sind Nachbars los und haben sich von anderen Hundehaltern unterschreiben lassen, dass es noch nie Probleme gegeben hätte (was so nicht stimmt, aber die Leute wollen einfach nur ihre Ruhe). Andere Nachbarn haben sie weggeschickt, weil sie sich nicht reinziehen lassen.

Nun verlangt Nachbar per Anwalt eine Unterlassungserklärung von uns wegen genau dieser Tatsache, denn sie lassen sich "ihren guten Ruf doch nicht kaputt machen". Andererseits dreht fast jeder andere Hundehalter um, wenn Nachbar mit Akita des Weges kommt, weil sein Hund dann halt Theater macht.

Wir haben definitiv NICHT vor, eine solche Erklärung zu unterschreiben, zumal es meinen Mann - an den das auch geht - ja gar nicht involviert ist, was die Nachbarn auch genau wissen.

Was meint Ihr dazu? Eine Aussage über einen Hund eines anderen ist m. E. weder Rufmord noch Verleumdung oder Beleidigung, außerdem behaupten Nachbars vor ihrem Anwalt plötzlich, ihr Hund habe meinen nie angefallen...

So, nun habe ich Euch genug vollgelabert - hoffe auf Eure Meinungen.

Hund, Rechte, Nachbarschaft

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