Geruchsbelästigung durch Nachbarn. Was tun?

Unsere Nachbarn nebenan grillen ständig. Seit es draußen wieder wärmer ist, grillen Sie an jedem Wochenende und unter der Woche wars auch schon mal. In unserem Wohnzimmer heizt es immer sehr auf und wir sind froh, wenn wir abends die Fenster weit öffnen können und schön alles auf Durchzug haben damit frische Luft reinkommt. So bleibt es auch relativ angenehm bis zum nächsten Mittag - Nachmittag je nach Außentemperatur, aber leider ist das nicht immer möglich. Unser Nachbar hat große Freude am Grillen und bei uns zieht dann immer alles schön in die Bude. Das geht nicht nur mal 1-2 Stunden sondern erstreckt sich gerne mal über den ganzen Abend bis in die Nacht hinein. So können wir dann nie lüften. Entweder ersticken wir dann vor Wärme hier drin oder vom Rauch der grillwütigen Nachbarn. Wir wissen nicht so recht wie wir das Problem angehen/ansprechen sollen. Unsere Vermieterin ist die Mutter des Nachbarn und wir haben stark bedenken ob sie da etwas machen würde. Ist ja schließlich ihr Sohn und seine Frau/Familie. Wir wollen hier auch keinen Streit anfangen, aber es stinkt uns wirklich sehr. Von der Lautstärke mal ganz abgesehen... Wie könnten wir die Sache angehen ohne gleich einen Streit herauf zu beschwören? Ist es überhaupt erlaubt so oft zu grillen, wenn man andere damit belästigt? Haben davon leider gar keine Ahnung...
Leider sagen sie uns vorher nicht einmal bescheid. Und meistens muss ich dann auch noch schnell die Wäsche auf unserer Terrasse retten, was nicht immer klappt.

Sommer, Grillen, Grill, Rauchen, Rechte, Gesetz, Geruch, Nachbarn, Nachbarschaft
Strom selbst wieder anstellen bei bezahlter Rechnung am Wochenende ?

Sehr geehrte User,

ich habe habe schon versucht über die Suchfunktion einen ähnlichen Fall zu finden, jedoch ohne Erfolg.

Bei mir wurde auf Grund eines doofen Zustandes, dass eine aus einer alten Wohnung offenen Jahresabrechnung auf die Vertragsnummer der neuen Wohnung umgeschrieben wurde der Strom abgestellt. Ich habe dementsprechend eine Ankündigung zur Einstellung der Stromversorgung erhalten mit der Kenntzeichnung " * Keine Ratenzahlung möglich. "

Nun wurde mein Strom am 06.06.17 eingestellt. Der offene Rechnungsbetrag wurde am 07.6.17 direkt von der Arge übernommen und parallel dazu eine Mail an den Energieversorger gesendet aus der hervorgeht, das der Betrag bezahlt wurde. Dies geschah ebenfalls durch die Arge und wird vom Energieversorger auch als sofortige Zahlung angenommen.

Am 07.06.17 ging ich mit den Belegen direkt zum Stromversorger und reichte diese ein. Das Inkasso Büro des Stromversorgers teilte mit vor Ort mit, das der Strom noch am selbigen Tag eine Entspeerung erfolgt, spätestens aber am Folgetag, also der 08.06.17. Am 08.06.17 erfolgte leider immer noch keine versprochende Enspeerung , ebenso nicht am 09.06.17. Also am gestrigen Tage.

Als ich dann mehrmals die Hotline anrief und mir dort die verschiedensten Sachverhalte erläutert worden sind und mir nochmals zugesagt wurde, dass der Strom dann am Samstag angestellt werden würde. Nun heute am 10.06.2017 rief ich direkt morgens bei dem Versorger an um mitzuteilen das ich nicht den ganzen Tag zu Hause sei und der Techniker bitte vorab anrufen soll damit ich vor Ort sein kann. Der sehr unfreundliche Mitarbeiter teilte mir sagte, das die Entspeerung freigegeben sei aber die Techniker am Samstag nicht Arbeiten wimmelte mich so wieder ab.

Da ich Tiere mit UV Bestrahlung zu Hause pflegen muss, mein Warmwasser und sonstiges über Durchlauferhitzer in Betrieb genommen werden ist es mir nicht einmal möglich zu Duschen oder zu Kochen, geschweige denn meine Tiere zu versorgen.

Nun habe ich so eben einmal geguckt ob der Stromzähler überhaupt verplombt ist oÄ.

Was mich stark wundert, dass der Stromkasten und Zähler weder verplombt noch durch eine Speere verspeert ist. Es wurden lediglich die Sicherungen für die einzelnen Räume herunter gedrückt und ein Aufkleber ( Durch Stromversorger Gespeert ) klebt am Zähler selbst.

Jetzt meine eigentliche Frage:

Da die Rechnungen ja beglichen sind und ich dementsprechend ja wieder Recht auf eine Versorgung habe / hätte, der Stromversorger selbst Aussagen getroffen hat die nicht zustande gekommen sind und mir jetzt noch gesagt wird, dass ein Techniker dann wohl erst am Montag kommt, also sprich 5 Tage nach eigentlicher mündlicher Aussage der Freischaltung durch die Mitarbeiterin.

Wie stehen da die rechtlichen Konsequenzen wenn ich die Sicherungen wieder nach oben betätige? Ich beschädige keine Plombe und entferne keine Speereinrichtung etc. Ich würde lediglich meine Sicherungen wieder rein machen und die Rechnung ist bezahlt.

Rechtsanwalt, Strom, Rechte, Stromanbieter, Stromverbrauch
Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung
ALG1 - Rechtsfrage - Ist ein Bewerbungstraining pflichtig?

Guten Tag,

zuerst einmal alles wichtige zu mir. Ich bin in der Chemiebranche tätig und nun seit 8 Jahren das erste Mal arbeitslos geworden. (Nicht eigenverschuldet, ich habe also keine Sperre o.Ä.) Meine Arbeitslosigkeit startete am 01.03.17. Wohnort: Niedersachsen, Hannover.

Nun hatte ich heute mein zweites Gespräch mit meinem zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit. Ich sag es einfach mal, wie es ist. Mir wurde ein griesgrämiger, älterer Herr zugeteilt.

Dieser meinte sofort, dass meine Bewerbungsunterlagen nicht gut genug ausgebaut seien und das ich mehr dafür tun solle. Nun ist es allerdings so, dass es nicht an jeder Ecke eine Institution gibt, an der ich arbeiten kann.

Dieses Fordern kann ich nicht nachvollziehen. Gefordert waren laut Eingliederungsvereinbarung 8 Bewerbungen. Ich habe 13 akkurate Bewerbungen im letzten Monat geschrieben. 9 Davon Niedersachsenweit, davon 2 Vorstellungsgespräche und 3 Deutschlandweit...eine in die Schweiz.

Ich hatte mich schon vor meiner Arbeitslosigkeit darum bemüht meine Lebensläufe etc. auf Vordermann zu bringen. Habe mich dazu sogar in einem entsprechenden Forum angemeldet.

So nun zu meinem Anliegen:

Heute hatte ich also mein Zweitgespräch und obenstehendes wurde mir zur Last gelegt. Zum Ende hin sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich soll nun 5 Tage die Woche von 10-18 Uhr an einer Maßnahme für Bewerbungshilfen (AVIBA) teilnehmen.

Ich sehe ja wirklich viel ein aber geht das nicht etwas zu weit? Ich möchte nicht sagen, dass das nicht eine gute Sache wäre, aber ich habe auch andere Verpflichtungen, die ich nachkommen muss.

Ich habe die EGV heute so nicht unterschrieben und gesagt, dass ich ihn vorher prüfen wolle.

Versteht mich bitte niemand falsch. Mir liegt es nichts ferner als wieder einen geregelten Arbeitsalltag anzustreben. Aber dann doch bitte mit der Freiheit von Eigeninitiative.

Ach ja und gäbe es die Möglichkeit seinen Vermittler u.U. zu wechseln?

Arbeit, Arbeitslosengeld, Rechte, Gesetz
Der Vermieter macht uns für die Verstopfung (Küchenabfluss) verantwortlich - Was tun?

Hallo allerseits,

wir hatten im April die besagte Verstopfung. Diese hat sich allmählich entwickelt war aber dann relativ schnell wieder zu, nachdem wir Rohrreiniger genutzt haben, so dass doch der Fachmann gerufen werden musste. Unser Vermieter hat uns dann die Pflicht dafür gegeben. Da wir den Abfluss brauchen und der Vermieter eh schwierig ist, haben wir die Kosten von 180€ erstmal auf uns genommen. Der Klempner sagte, dass es höchste Zeit wäre die Rohre mal im gesamten Haus reinigen zu lassen oder gar noch besser auszuwechseln, da diese Ablagerungen eine sehr lange Zeit bestünden und es nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sei. Der Hausmeister war sogar dabei und hat nach dem Kostenpunkt gefragt...

Wir haben aber angekündigt, dass es von der Miete abgezogen wird (schriftlich)... keine Reaktion von ihm. Diesen Schritt haben wir dann in die Tat umgesetzt und besagten Betrag von der Miete einbehalten nachdem wir uns haben fachlich beraten lassen (Anwalt beim Mieterbund). Jetzt macht der Vermieter Stunk weil er ja angeblich eindeutig weiß, dass wir das Ganze verschuldet haben und will seine volle Miete. Angeblich kann er jetzt auf einmal eine Rechnung einer anderen Firmavorzeigen, die bestätigt, dass die Rohre vor 4 Jahren komplett gereinigt wurden. Das scheint uns suspekt, denn wir wohnen seit 3 Jahren hier und der Abfluss hat immer wieder mal Probleme gemacht (trotz regelm. Abflussreiniger) und davon war nie die Rede. Er hat uns außerdem gesagt es sei unsere Pflicht noch regelmäßiger Abflussreiniger zu benutzen (das steht nicht im MV).

Weil meine Freundin am Telefon heute eigentlich keine Zeit hatte und eher zurückhaltend ist, hat sie den Vermieter (der uns sogar auf der Arbeit anruft) beschwichtigt, dass sich das schon zum guten wendet und wir ja erstmal den Rest nachzahlen und dann schauen wir mal.... Wir haben uns aber im Nachhinein eingestanden, dass der Vermieter uns nicht so auf der Nase herumtanzen kann. Jetzt wollen wir nochmal zum MB , haben aber erst in 3 Wochen nen Termin.

Was ist in diesem Fall ratsam? Weiter beschwichtigen (dass er uns in Ruhe lässt)?

Sagen, dass wir nicht zahlen werden vorerst und auf den MB verweisen (das nimmt er sicher als Anlass uns wieder hinterherzutelefonieren um uns anzuschreien)?

Oder einfach erstmal doch zahlen (wobei der Anwalt im MB meinte es obliegt dem Vermieter seine Wohnung so zu erhalten, dass man die Vertragsgemäß nutzen kann)?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Rechte, Reparatur
Hilfe, Instagram Support hilft nicht?

Weder der persöhnlich angeschriebene Support reagiert, noch die von Instagram eingerichtete Hilfeseite ist zu gebrauchen. Ich weiß mittlerweile echt nicht mehr, was ich dagegen tun kann. Keiner von denen nimmt sich die Zeit mir zu helfen.

Hier meine Nachricht:


Hallo Instagram,

Ich schreibe nun zum wiederholten Male, und hoffe auf endliche Antwort!

Sie verstehen wohl nicht, um was es geht. Dieses Konto ist ein Online-Mobbing für mich und schadet mir und meiner Person. Stellen sie sich vor, jemand sieht diese Bilder, WELCHE OHNE MEIN EINVERSTÄNDNIS VON DRITTEN AUF IHRE PLATTFORM HOCHGELADEN WURDEN, und ich muss mich persöhnlich dafür verantworten.

Ich habe sie mehrmals und auf mehreren Wegen gebeten dieses Schundprofil zu löschen - denn diese Bilder soll und darf niemand sehen - dass verletzt mein Privateigentum und wenn sie es weiterhin bestehen lassen, werde ich mich an andere Istanzen wenden müssen.

Mein Bruder hat vor jahren peinliche Fotos von mir gemacht. Diese hat er nun auf ein Instagram Konto öffentlich gestellt. Er weigert sich das Konto zu löschen und gibt das Kennwort nicht heraus.

Ich will, dass dieses Konto gelöscht wird.

Außerdem sind auf nahezu allen Bildern des Kontos Kommentare die meine Person beleidigen, bedrohen und erpressen.

So schreibt der User xxxxxxkindermann, Zitat: "Ich werde von jedem einzelnen Bild einen Screenshot machen und diese dann in 10 Jahren mit besten Grüßen an deinen Chef, deine Kunden, all deine Bekannte und an den ganzen Rest xxxxxxx's aushändigen."

Quelle: https://www.instagram.com/p/BR0yG03BGG6/?taken-by=petra_xxxx

Diesen Nutzer melde ich und erwarte ebenso eine Sperrung dessen Kanals.

Internet, Mobbing, Rechtsanwalt, Anwalt, Service, Rechte, Anzeige, Instagram

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechte