Welche Rechte habe ich nach Wasserschaden?

Hallo zusammen.

Wir hatten vergangene Woche einen erheblichen Wasserschaden, da auf dem (schlecht bis gar nicht isolierten) Dachboden über uns ein Wasserrohr gefror und platze. Das Wasser lief an mehreren Stellen stark durch die Decke und Wände in Schlafzimmer, Büro und Bad. Wir haben es glücklicherweise schnell bemerkt, dennoch lief das Wasser teilweise bis ins Erdgeschoss (Wir leben in der 2. Etage). Nachdem der erste Schock verdaut ist gehen nun die Aufräumarbeiten los. Das heißt die Tapeten an Decke und Wänden in Büro und Schlafzimmer wurden entfernt, und es wurden mehrere Trocknungsgeräte aufgestellt. Diese dürfen wir über Nacht ausstellen. Mittlerweile ist unser Wohnzimmer (zusammen mit der Küche der einzige unversehrte Raum) umfunktioniert zu einem Möbel- und Kleidungslager, der auseinandergebaute Kleiderschrank versperrt den Flur. Zudem hat sich schon jetzt ein sehr unangenehmer modriger Geruch im Schlafzimmer breit gemacht gepaart mit der heißen, trockenden Luft der Trocknungsgeräte. Diese sollen ca. 3 Wochen bleiben, danach beginnt dann voraussichtlich die Renovierung.

Langsam wird uns das Ganze nun doch zu viel. Der Geruch lässt uns kaum schlafen, die Räume sind völlig zweckentfremdet und das Wohnzimmer kaum noch betretbar. Wir leben quasi auf einer Baustelle, der Vermieter zeigt sich da leider recht uneinsichtig und ist der Meinung wir können hier leben wie bisher.

Haben wir als Mieter hier in irgendeiner Form das Recht Ersatz für die Wohnung zu verlangen (Hotel?)? Oder ggf. auch nur eine Mietminderung? Für ein paar Tage wäre das Ganze kein Problem, aber drei Wochen können so schon recht lang werden.

Vielen Dank für die Ratschläge!

Wohnung, Mieter, Mietminderung, Rechte, Gesetz, Rohrbruch, Wasserschaden
Dürfen Lehrer Entschuldigungen ignorieren?

Folgendes Problem: Ich habe die ersten zwei Stunden in der Schule gefehlt, weil ich krank war, bin aber wieder zur Schule gekommen, da ich mich wieder fit genug fühlte. In der nächsten Woche habe ich dann meiner Lehrerin meine Entschuldigung fristgerecht vorgezeigt und dann meinte sie einfach, dass sie das nicht unterschreiben wird (somit mir zwei "unentschuldigte Fehlstunden" geben wird). Ich bin jedoch 18 Jahre alt und kann mich selbst entschuldigen lassen. Trotzdem glaubt mir meine Lehrerin nicht, dass ich krank war und denkt, dass ich geschwänzt hätte, da ich am Tag ja wieder zur Schule erscheinen konnte, daher will sie mir zwei unentschuldigte Fehlstunden geben, was extrem schlimm für mich wäre, weil ich nach dem Abitur eine Ausbildung anfangen will und ich somit bei den meisten Bewerbungen eine Absage erhalten würde, weil niemand Leute mit unentschuldigten Fehlstunden will. Daher die Frage: Darf sie einfach so meine Entschuldigung nicht anerkennen, also mir zwei unentschuldigte Fehlstunden geben? Und vor allem was kann ich dagegen machen? (Nachdem ich mit meiner Tutorin und meiner Oberstufenkoordinatorin gesprochen habe, die mir beide nicht willig waren zu helfen, kommt es mir nämlich vor als könnte ich von einem Zug erfasst worden sein, ein Bein verloren haben, mein gesamtes Leben könnte zerstört sein und trotzdem können die Lehrer sagen: Unentschuldigt!

Weil meine Lehrerin mir ja ganz klar Unrecht tut und aus purer Boshaftigkeit handelt, kann ich mir das nicht gefallen lassen. Ich habe in meinem Profil auch ohnehin die höchste Anwesenheitsquote, habe nach 3 Semestern lediglich 16 Fehlstunden und habe noch nie eine Arbeit oder Sonstiges nachschreiben müssen, ich bin echt kein Drückeberger.

Übrigens bin ich auch bei der nächstmöglichen Gelegenheit zum Arzt gegangen, der konnte mir aber kein mehr Attest ausstellen, weil man nur eine Woche rückläufig Atteste ausstellen kann (als meine Lehrerin meine Entschuldigung nicht akzeptiert hat, da ist bereits jene Woche vergangen xD). Somit hat mir meine Lehrerin es unmöglich gemacht, mir meine Krankheit beweisen zu lassen.

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Hausverbot gegen Kind im Jugendzentrum aufheben obwohl er noch ein Näheresverbot gegen Mädchen am Hals hat was da oft ist ja oder nein?

Es geht um den jüngeren meiner 2 Neffen. Er war leider bis vor einiger Zeit ein richtiges Problemkind und hat mit 10-11 immer ein damals 9 Jähriges Mädchen fertig gemacht und zwar so richtig. Ich habe ihm daraufhin Hausverbot in dem Jugendzentrum gegeben wo ich ab und zu neben meinem Erzieherjob ehrenamt anwesend bin und auch Hausrecht habe. Es kam dann so weit dass die Mutter dieses Mädchen gegen ihn ein Näherungsverbot von 100m erwirkt wobei ich bezweifel das sowas gegen Kind überhaupt legal ist

Jetzt ist er mitlerweile 12 und hat sich total geändert er mobbt niemandem mehr und ist ein richtig lieber Junge geworden und ihm tut das Leid was er damals getan hat. Deswegen möchte ich das Hausverbot im Jugendzentrum wieder aufheben weil da auch viele seiner jetzigen Freunde oft sind und er nicht länger außen vor sein soll

Problem ist das Mädchen wohnt keine 50 Meter weit weg und spielt auch oft selbst in dem Jugendzentrum. Nun ist er aber erst 12 wenn er das Näherungsverbot zufällig bricht weil sie zufällig anwesend ist kann ihm eigentlich nichts passieren als unter 14 Jähriger und meiner Meinung nach kann es auch nicht sein dass ein Kind in einem kleinen Dorf seine ganze Jugend lang aufpassen muss jemand anderem nicht über den weg zu laufen

Meint ihr ich kann das machen ich hebe das Hausverbot auf und toleriere ihn dort sprich ich greife nicht wenn er und sie zufällig am selben Ort natürlich nur solange er sie in Ruhe lässt wo ich aber keine Sorgen mehr habe. Es ist ein offenes Jugendzentrum daher habe ich keine Aufsichtspflichten zu erfüllen jede Aufsicht die ich leiste ist absolut freiwillig ich habe keine rechtliche Verantwortung. Mit der Mutter von dem Mädchen reden macht kein Sinn habe ich versucht die ist stur

Ich will ihn nicht länger ausschließen er ist immerhin mein Neffe und hat sich auch wirklich total geändert im Vergleich zu früher

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