Möbellieferung nicht möglich: Konsequenzen und meine Rechte?

Ich habe in einem Möbelhaus eine TV-Wohnwand (Ausstellungsstück) im Wert von ca. 2.000,00 € gekauft, d.h. Anzahlung (500,00 €) mit Ratenkaufvereinbarung.

Im Möbelhaus wurde vermessen, ob die Wohnwand an die betreffende Wand in meiner Wohnung passt.

Die Ratenkaufvereinbarung wurde am 10.04.2018 mit der Bank abgeschlossen. Liefertermin war der 18.04.2018, wurde jedoch wegen Krankheit der Monteure auf den 26.04.2018 verschoben.

Bei der Anlieferung stellte man fest, dass ein Möbelstück zu groß ist und nicht durch den Wohnungseingang in das betreffende Zimmer passt. Festgestellt wurde dies durch eine grobe Vermessung der Monteure. Ich habe nicht darauf bestanden es zu versuchen, da nach der Einschätzung der Monteure Kratzer an der Oberfläche des Möbelstückes entstanden wären.

Die komplette Lieferung wurde wieder mitgenommen.

In den AGB´s des Möbelhauses steht der übliche Passus, dass der Kunde eine problemlose Anlieferung sicherstellen muss.

Ich wurde nicht darüber informiert, dass das Möbelstück nicht zerlegbar bzw. abbaubar ist. Auch habe ich angenommen, dass es mit etwas „Fingerspitzengefühl“ möglich ist, die Möbel in die Wohnung zu bringen.In einem ersten kurzen Telefonat mit dem Möbelhaus wurde mir mitgeteilt, dass noch mal genau geprüft wird, ob eine Zustellung nicht doch möglich ist. Falls nicht, sollte ich mir im Möbelhaus etwas Neues aussuchen. Mir wurde dies so vermittelt, dass ich dazu verpflichtet bin.

Nun habe ich folgende Fragen:

1.    Hätte ich darauf bestehen sollen, dass wenigstens versucht wird mit dem Möbelstück in die Wohnung zu kommen?

2.    Habe ich meine Pflicht als Käufer schuldhaft verletzt? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für mich? Was kann mir das Möbelhaus in Rechnung stellen?

3.    Bin ich tatsächlich verpflichtet dort neue Möbel auszusuchen, auch wenn mir nichts gefällt? Bzw. auch wenn der Preis erheblich höher wäre? (aufgrund der Preisklasse des Möbelhauses)

4.    Sollte ich sofort versuchen die Ratenkaufvereinbarung zu kündigen? Die erste Rate wäre ab Juni 2018 fällig.

Schadensersatz, Recht, Kaufvertrag, Rechte, Treppenhaus
Betreuter verstorben,Hauskauf?

Hallo, ich habe eine etwas kompliziertere Frage und hoffe das sich hier jemand mit der ganzen Rechtslage auskennt.

Momentan sind wir dabei ein Haus zu kaufen, welches einer dementen Frau gehört. Da Sie demzufolge nichts geschäftsfähig ist, wurde Ihre Tochter als Betreuerin eingesetzt. Sie hat bereits einen Betreuerschein erhalten und kam somit mit uns zum Notartermin, in dem wir alle den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Diese ganze Sache war aber trotzdem noch nicht komplett bearbeitet beim Betreuungsgericht, heißt wir mussten noch warten und erst danach wären noch die Prüfungen über die ganzen verschiedenen Ämter gegangen. Der Notar ist jetzt schon komplett von uns bezahlt worden, nun haben wir aber heute die Nachricht bekommen das die Demente Frau verstorben ist und ihre Tochter also auch keine Betreuerin mehr sein kann. Nun zu meiner Frage :D

Wir haben jetzt in 2 wochen erst wieder einen notartermin um zu besprechen wie es jetzt weiter gehen soll, nun wissen wir aber nicht ob die ganzen notarkosten jetzt für die katz waren und wir bei neuaufsetzung eines kaufvertrages nochmal alles zahlen müssen ?

Wir haben auch bereits schon eine Grundschuld bestellt für den Kaufpreis, wir wissen jetzt so gar nicht wie es weiter geht. Ich hoffe uns kann irgendwie jemand was dazu sagen. Text wurde in der Aufregung verfasst, also entschuldigung für fehlende Satzzeichen usw :D

Danke im vorraus

Tod, Rechte, Betreuer, Hauskauf, Notarkosten

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