Aufforderung zum Rückschnitt des Überwuchses § 910 BGB / § 1004 BGB?

Guten Tag,

ich stehe vor einem kleinen und ärgerlichen Problem und komme nicht so richtig mit den Paragraphen weiter. Ich vermute, dass diese nicht so richtig zu meiner Situation passen, wegen der wechselnden Besitzer der Grundstücke.

Normal würde ich sagen: „Nachbar, bitte Überwuchs zurückschneiden - Danke und gut ist!“ Aber….

Seit 2 Jahren besitze ich ein Haus mit Garten (in RLP). Alles ländlich alles etwas verwinkelt. Der Garten hat 3 Grenzen zu 3 verschiedenen Nachbarn. Ein Nachbar links mit Maschendrahtzaun (gehört Nachbar), ein Nachbar auf der Stirnseite mit Holzsichtschutz (gehört Nachbar) und ein Nachbar rechts mit einer Steinmauer (gehört mir).

Nun habe ich das Problem, dass von dem Nachbargrundstück mit dem Holzsichtschutz ein sehr starker Baum/Busch/Unkraut Überwuchs über die gesamte Grundstücksgrenze besteht. Hierdurch wird ein Zugang zu meinem überdachten Abstellbereich hinter meinem Schuppen beeinträchtigt.

Vor gut 5 Wochen sprach ich den Nachbarn darauf an, welcher das Grundstück vor ca. einem Jahr erwarb, und bat darum, den Überhang/Überwuchs zu beseitigen. (Von den Wurzeln möchte ich gar nicht anfangen). Das Gespräch verlief gut und ich gewährte dem Nachbarn den Blick aus meinem Garten, damit er sich ein Bild der Situation machen konnte. Wir einigten uns darauf, dass ein Bekannter des Nachbarn die Arbeit verrichtet. Ich gab an, dass jetzt keine Dringlichkeit bestehe, da ich nun für 3 Wochen ins Ausland verreise und die Arbeit gerne in dieser Zeit durchgeführt werden kann. Ich erlaubte dem Nachbarn für das Beseitigen des Überwuchses den Zugang zum Grundstück. So sind wir verblieben.

Inzwischen sind wie erwähnt 5 Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. Daraufhin sprach ich den Nachbarn erneut an, welcher nun abblockt und sich auf einen "Bestandsschutz" beruft. Es sei vorher nie was gemacht worden und somit wäre mein Recht verjährt.

Weiter Aussagen des Nachbarn: Ich könne, nein ich dürfe gerne selbst alles wegmachen was mich stört. Ich wär der einzige der sich beschwert und der andere Nachbar über mir würde es auch selbst wegmachen. Warum mich das denn stören würde, der Jasminbusch wäre doch schön und Garten wär wohl nicht so mein Ding usw. usw.

Wichtige Info:

Der Vorbesitzermeines Grundstückes hatte auch diese Problematik mit dem Vorbesitzer des besagten Grundstückes. Anfangs hatte mein Vorbesitzer selbst alles zurückgeschnitten, was ihm jedoch mit der Zeit zu viel wurde. (Aufwand, Zeit, Entsorgung, Kosten). Daraufhin einigten sie sich, dass der Nachbar selbst für diese Tätigkeiten verantwortlich ist und es wurde auch von dem Nachbarn jemand beauftragt, der regelmäßig den Überwuchs beschnitten hat.

Ich frage mich, wie nun die Rechtslage ist, da ja nun auf den besagten Grundstücken die Besitzer wechselten und ob ich das so hinnehmen muss. Oder muss der Nachbar genau wie sein Vorbesitzer selbst für die Beseitigung Sorge tragen?

Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.

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Hilfe! Pfändung trotz Zahlungen? Hilfe?

Ich habe heute einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Trotz, dass meine Eltern die die offene Schulkosten zahlen! ich bin am verzweifeln. Ich würde sofort telefonisch die Gläubiger anrufen, es ist aber Samstag. Ich bin am verzweifeln.

Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf Pfändung und Überweisung zu erlassen.

...binnen zwei Wochen von der Zustellung dieses Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu erklären:

  1. ob und inwieweit die Drittschuldnerin die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit sei:
  2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen:
  3. ob und wegen welche Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei:

Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich binnen zwei Wochen an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter erfolgen.

Was heißt das genau? Können die jederzeit kommen? Ich habe angst.

Ich bin gerade in Panik und habe angst, dass jederzeit der Gerichtsvollzieher kommen könnte. Ich habe doch alles richtig gemacht und komme meinen Zahlungen nach, habe sogar letzten Monat beim Gläubiger angerufen und gefragt, ob die Monatliche Zahlung schon angekommen ist. Sie haben mir am Telefon davon auch nichts gesagt, ansonsten würde ich ja auch Handeln. Ich bin Studentin und gerade in der Klausurenphase.... Sollte ich zum Anwalt? Ich zahle die offene Forderung ja monatlich unddas würde mich wieder sehr viel Geld kosten. Es handelt sich um Schulgebühren....

Vielen Dank für eure Ratschläge

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