Darf eine fremde Frau ihre Handtasche auf mein Auto stellen?

Hallo! Als ich heute nach Hause fahren wollte und mich im Parkhaus befand um zu meinem Fahrzeug zu gelangen, da dachte ich dass mich der Schlag trifft.

Eine mir völlig unbekannte, junge Frau, ließ sich vor meinem Auto fotografieren, hierbei hat sie ihre Handtasche auf die Motorhaube meines Autos abgestellt und ich meine dass sie sich sogar an die Motorhaube anlehnte.

Auf die Frage, was sie denn da mache meinte sie „sorry, ich wollte doch nur ein Foto machen“. Ich habe dann natürlich sofort gesagt dass sie dies zu unterlassen hat und aufgebracht wie ich war habe ich dann tatsächlich einfach die komplette Handtasche auf den Boden geschmissen.

Was hat eine fremde Frau bitteschön an meinem Fahrzeug zu suchen? Und dann noch die Handtasche abstellen und sich anlehnen... sorry aber da platzt mir der Kragen. Wenn etwas beschädigt worden wäre hätte es mit Sicherheit geheißen dass sie den Schaden nicht verursacht habe und wenn ich nicht zufällig in dem Moment vorbeigekommen wäre, dann wäre sie wahrscheinlich einfach weggegangen und ich wäre der doofe gewesen.

Außerdem habe ich keine Lust, dass mein Fahrzeug, möglicherweise noch mit Kennzeichen bei Instagram oder ähnlichem Plattformen hochgeladen wird. Meiner Meinung nach hat man an fremder Leute Eigentum mal überhaupt nichts zu suchen. Ich laufe ja auch nicht durch die Straßen und lege mich auf die Motorhaube von fremden Autos.

Ist das erlaubt was diese Frau dort gemacht hat? Ich habe mir den Personalausweis zeigen lassen und den hat sie mir tatsächlich auch gezeigt, ich wollte mir Zuhause nochmal in Ruhe anschauen ob ein Schaden verursacht wurde. Es ist nichts passiert und daher ist die Sache jetzt auch erledigt für mich.

Trotzdem frage ich mich ob sowas überhaupt erlaubt ist?

Auto, Recht, Recht und Gesetz
Wildunfall gehabt - Auto noch fahrbar?

Guten Morgen.

Leider habe ich einen Wildunfall gehabt, mit einem jungen Reh. Das Reh ist durch den Unfall leider verendet.

Natürlich habe ich direkt nach dem Unfall angehalten und die Polizei informiert und die Unfallstelle abgesichert.

Habe auch eine Bescheinigung für die Versicherung (leider ist es nur eine Haftpflicht) mitgegeben bekommen.

Ja, der Unfall selbst (also der Zusammenprall) passierte in einer 80er Zone mit etwa 50 Km/H. 50 Km/H. statt 80 Km/H, weil ich noch gebremst habe.

Leider hat alles Bremsen nicht geholfen, leider habe ich das Reh erwischt. Nämlich mit dem Kennzeichen (vorne) und der vorderen linken Seite.

Nun habe ich die Polizei gefragt, ob ich weiterhin mit dem Auto fahren darf, diese meinte ja, wenn es sich fahren lässt.

Augenscheinlich, auf den ersten Blick, laufen keinerlei Flüssigkeiten aus und es keine Warnlampen an oder Airbags aufgegangen. Der Motor startete beim ersten Versuch.

Es handelt sich bei dem Unfallwagen um einen VW Golf 4, falls dies wichtig ist. Weiterhin ist auf dem Foto die betroffene Stelle am Auto nach dem Unfall zu sehen. Äußerlich - scheint - es keine großen Schäden zu geben.

Es ist mein erster Wildunfall gewesen, wie verhält man sich danach eigentlich, außer vorsichtiger? Also auf was sollte man achten? In die Werkstatt? Ist es wirklich gefahrenlos möglich, weiterhin zu fahren?

Danke für alle Antworten.

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