Darf ich mit 14 sex haben mit meiner Freundin die 11 ist?
Hallo, bin ein junge bald 14 Jahre alt
Und möchte euch fragen ob ich sex haben darf während meine Freundin 11 ist.
Ich und meine Freundin haben sehr viel Lust auf den sex aber wir wohnen sehr weit weg entfernt des wegen können wir nicht immer sex haben. Aber ich wollte zu ihr bei den Osterferien fahren mit einem Auto und fremden Leuten in die Nähe zu ihr und dann schon mit ihr, zu ihr nach Hause. Aber ich Frage mich ob ich mit ihr sex machen dürfte so das ich nicht strafbar werde.
Entschuldigung für meine Recht schreib Fehler und Grammatik, Fehler
Danke euch für alles, das ihr mir geholfen hat und meine Frage beantwortet habt
6 Antworten
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Sex darf man nur mit Personen haben, die über 14 sind. Außerdem muss man selbst auch 14 oder älter sein.
Da du bereits 14 wärst (und damit strafmündig), sie aber noch nicht, machst du dich sogar strafbar (u.a. wegen Kindesmissbrauch).
Finde es auch allgemein etwas fragwürdig, dass deine Freundin in dem Alter so viel jünger ist als du, aber das will ich ja nicht beurteilen.
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Es gibt aber keine explizite Erlaubnisvorschrift oder Genehmigung, wie bei so vielen Dingen im Leben. Es gilt der Grundsatz: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
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Nun, es ist nicht explizit erlaubt. Laut dem JuSchG dürfen nur Jugendliche Sex haben; Jugendliche sind junge Menschen im Alter von 14 Jahren oder älter. Kinder, d.h. Menschen unter 14, dürfen keinen Sex haben. Da allerdings beide in dem Fall noch nicht strafmündig wären, muss man mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
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Nenne mir den Paragraphen und Wortlaut im Jugendschutzgesetz, worin angeblich steht, dass Kinder keinen Sex haben dürfen.
Ich denke, man könnte dies nur aus § 176 Strafgesetzbuch (StGB) herleiten, in dem in Absatz 1 steht:
"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Aus der Formulierung "... wird bestraft" kann man implizieren: Wenn eine Handlung bestraft wird, ist sie auch verboten.
Jetzt ist die philosophische Frage: Ist es strafunmündigen Kindern, die also nicht bestraft werden können, auch "verboten", eine allgemein strafbare Handlung vorzunehmen? Oder ist es ihnen nicht doch implizit "erlaubt" bzw. muss toleriert werden?
Stelle dir z.B. ein dreijähriges Kind vor, das aus Trotz mit Fäusten auf ein Elternteil einschlägt. Ist dies dann gemäß StGB als "Körperverletzung" zu werten und somit eine verbotene Handlung?
Und wenn ein zwölfjähriges Mädchen am Penis des 13jährigen Freundes herumspielt, begeht dann das Mädchen eine Straftat? Ist es auch dann eine Straftat, wenn der Freund damit einverstanden ist und es genießt? Rein juristisch muss man sagen: Ja, sowohl das Mädchen als auch der Junge sind Straftäter im Sinne von § 176 StGB.
Aber es ergibt pädagogisch keinen Sinn, diese Kinder zu kriminalisieren und ihnen z.B., wenn man sie dabei erwischt, jeweils wochenlangen Hausarrest oder ähnliches aufzubrummen. Wenigstens ist das meine Meinung.
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Solange du dein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, also dein Geburtstag noch nicht angebrochen ist, interessiert es den Gesetzgeber nicht, was du mit deiner Freundin anstellst.
Ich kann mir aber vorstellen, dass eure Eltern dagegen wären, dass ihr euch in einer derartigen Weise "vergnügt".
Sobald du 14 Jahre alt bist, machst du dich strafbar, wenn du sexuelle Handlungen an einem Kind, also einer Person unter 14 Jahren, ausführst.
Es hängt also davon ab, ob du vor oder nach den Osterferien 14 Jahre alt wirst.
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Sex ist schön. Aber denkt ihr zwei auch an die Konsequenzen die entstehen könnten? Sex darf man erst mit 14,da sie erst 11 ist machst du sich strafbar. Setzt euch doch noch einbisschen mit anderen sachen auseinander, es gibt ich soviel zu entdecken und es ist soviel schöner es langsam zu entdecken, denn umso leichter fällt einen alles andere. Umso schöner sind die Erfahrungen. Wobei...mit 11 hat sie nicht einmal unbedingt ihre Periode... also wäre sie nicht einmal wirklich reif. Ich rate euch beiden wirklich davon ab...seit ihr aufgeklärt? Könnt ihr richtig verhüten? Könntet ihr mkt den konsiquenzen umgehen die entstehen könnten? Außerdem..., denkt dran ,was passiert wenn das mal heraus kommt... du machst dich strafbar...
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Solange du noch unter 14 bist ist es erlaubt (auch wenn es extrem fragwürdig ist)
sobald du 14 bist machst du dich strafbar wegen Missbrauch Minderjähriger
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Zuviel im Netz unterwegs gewesen.
Nein solltest Du nicht. Da gibt es so einige Gründe für. Warte ein paar Jahre. Und nimm kein Kind dazu.
Solange man selbst und der Partner unter 14 sind ist es auch erlaubt.