Wann würdet ihr in eine Privatinsolvenz gehen, wenn ihr mit 23 Jahren schon 30.000€ Schulden hättet und noch keine Ausbildung abgeschlossen habt?

Diese Frage stelle ich mir, weil sich jemand aus meinem Freundeskreis in so einer Situation befindet.

Konkret geht es dabei um einen 23 Jahre alten Freund, der bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auch bisher noch nicht wirklich etwas gearbeitet hat, aber schon 30.000€ Schulden angehäuft hat.

Bezüglich des Abzahlens der Schulden wird es schwierig. Dieser Freund hat nur einen Förderschulabschluss. Zudem wurde wegen Eigenverschulden eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk abgebrochen. Daraufhin folgten 5 Jahre des Nichtstuns.

Überhaupt eine Arbeit zu finden, wird also schwierig werden. Bis dato ist dieser Freund auf Sozialhilfe angewiesen.

Ein Insolvenzverfahren dauert nur noch 3 Jahre. Das heißt, mein Freund wäre innerhalb von 3 Jahren wieder schuldenfrei.

Die Frage ist, wann der richtige Zeitpunkt wäre, ein Insolvenzverfahren einzuleiten?

Jetzt gleich?

Oder sollte mein Freund noch so lange warten, bis er 25 ist und die volle Höhe des Regelsatzes bekommt, weil dann wie Wahrscheinlichkeit geringer ist, wieder neue Schulden anzuhäufen?

Oder wäre es wohl noch eine gute Option, zeitnah eine Ausbildung zu beginnen und direkt dann in eine Verbraucherinsolvenz zu gehen, da die Schulden dann direkt nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung getilgt wären?

Oder gar nicht, beziehungsweise erst nach etwas längerer Zeit?

Da mein Freund ein P Konto hat, werden nur monatlich eingehende Beträge gepfändet, deren Höhe rund 1180€ übersteigt.

Da in diesem Fall in absehbarer Zeit die monatlich eingehenden Beträge sowieso nicht einmal ansatzweise an die 1180€ kommen, wäre ein Insolvenzverfahren nicht sonderlich dringlich.

Also wäre die Einleitung eines Insolvenzverfahrens eventuell erst sinnvoll, wenn absehbar wäre, in weniger als 3 Jahren ein Einkommen zu haben, das die Pfändungsschutzgrenze von rund 1180€ übersteigt?

Jetzt gleich 44%
Gar nicht, oder erst nach längerer Zeit 44%
Erst nach Beginn einer Ausbildung 11%
Noch warten bis 25 0%
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Ich will mein P-Konto wegmachen lassen trotz Privatinsolvenz

Ich stecke seit Anfang April in der Privatinsolvenz (Betrug an meiner Person durch andere Person aus dem nahmen Bekanntenkreis) und habe seit Oktober 12 ein P-Konto.

Ich bin erwerbsunfähig und arbeite derzeit in einer Behindertenwerkstatt. Monatliche "Einkommen" aus Grundsicherung, Mehrbedarf und Werkstattgeld betragen liegen weit unter der Pfändungsfreigrenze und eine Arbeit wo ich über den Pfändungsbetrag komme, werde ich mit 10000% iger SIcherheit nicht!

Jetzt will ich mein P-Konto auflösen, weil ich damit nur Ärger habe!!!!

Die Sparkasse behält einen angesparten Betrag von 7€ ein, weil der über einen Monat auf dem Konto lag und somit zur Insolvenzmasse zählt. Das das rechtens ist, wurde mir jetzt auch durch die Insolvenzverwaltung bestätigt und das... verzeihung... KOTZT mich sowas von an!

Ständig wird bei solchen Angelegenheit die Pfändungsfreigrenze (1045€) hervorgehoben und man denkt dass alles Geld was darunter liegt und auf dem Konto lagert - auch länger - sicher ist und dann bekommt man die Rechnung präsentiert. 7€ sind jetzt kein Weltuntergang... sollen die damit eine Party machen... aber ich stelle mir gerade vor was gewesen wäre, wenn ich z.B. 50€ drauf gelassen hätte, weil ich sie nicht bebraucht hätte... Das hätte dann schon wehgetan!

Ich meine, ich kann doch nicht wirklich Monat für Monat meine gesamt Kohle, bis auf das Geld zur Deckung der Fixkosten, vom Konto holen und daheim aufbewahren. Ich will auch die Möglichkeit haben, mal 20€ auf dem Konto zu lassen um, falls ich mal unterwegs bin und Geld brauche, ranzukommen!

Kann ich in einer laufenden Privatinsolvenz das P-Konto abschaffen oder ist es mir untersagt, weil ja mit einen normalen Girokonto dann keine "gelagerten" Geldbeträge mehr geblockt werden könnten und erst praktisch alles ab 1045,01€ einbehalten werden kann?

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