Gemeinschaftskonto in der wohlverhaktensphase?

Guten Tag,

Folgendes Problem bei mir und meinem Freund.

Er ist in der wohlverhaltensphase der Insolvenz. Dies geht noch genau 1, 5 Jahre. Monatlich soll er noch bis zum Schluss sein Gehalt Pfänden lassen soweit so gut.

Da wir aber nicht wollen das das restliche Gehalt auf sein P-Konto geht weil er guter verdiener ist und er nur an 1.133 Euro ausgezahlt bekommt. Würde er monatlich an ca immer 300-500 euro nie dran kommen. Deswegen haben wir gedacht bei einer anderen Bank ein gemeinschaftskonto Anzulegen.

Laut seiner Insolvenz Beraterin die für ihn zuständig ist, sagt das ginge ohne Probleme jetzt wieder. Es gibt sogar ein Schreiben das er jetzt wieder alles problemlos machen könnte nur die jeweilige Bank müsste zustimmen.

Die Sparkasse erzählt uns was ganz anderes. 🤦‍♀️

Wir wollen bei der postbank anfragen. Ja ich weiß auch das ich selber dort dann nicht Kredit fähig bin. Das ist aber nicht weiter schlimm weil ich noch ein einzelnes Konto habe und in 1,5 Jahren wir nicht weiter Vorhaben einen zu nehmen.

Falls es noch gläubiger gibt die Geld unbedingt wollen, sprechen sich die Banken untereinander ab, das die Gläubiger sehen das er wo anders ein Konto hat?

Soweit ich weiß darf ja niemand mehr Geld nehmen, da sie ja vom Treuhänder bezahlt werden wo mein Freund jeden monat vom Gehalt etwas dazu gibt.

Momentan hatte ja ich auch nur eine karte zum konto und überweise ihm ein teil des Geldes was er zur Verfügung hat und bei mir natürlich das gleiche der rest wurde zu den Fixkosten benutzt und für urlaub sparen etc. Aber die Bank will nicht das ich auf meinen namen 2 Gehälter bekomme obwohl das mein freund so will. Das ging 2,5 Jahre gut dann würde es bemerkt, was ich nie wusste das das nicht gewünscht ist.

Deswegen jetzt ein gemeinschaftskonto. Ist das alles so kompliziert? Bin langsam ratlos. Ich hoffe ihr versteht meinen langen Text und könnt mir da helfen.

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Mahnbescheid von KFW bekommen? Was passiert?

Habe einen Mahnbescheid von der KFW bekommen. Diese fordern einen bestimmten Betrag inklusive Zinsen, Mahngebühren etc.

Ursache des ganzen waren mehrere Raten eines Studienkredites welchen ich vor sage und schreibe 10/11 Jahren genommen hatte - steht mit dem Datum auch im Mahnbescheid so.

Fast ein Jahrzent war übrigens nix gewesen - keine Schulden keine Briefe, Schufa is sauber etc.

Meine Frage zum ganzen wenn ich im Mahnbescheid ankreuze das ich die Forderung so nicht akzeptiere geht das ganze an ein Gericht?

Der Mahnbescheid ist lediglich dazu da um Ansprüche welche man meint zu haben schnell umzusetzen. Ich persönlich hatte wenn etwas war immer einen Anwalt mit einer Klage beauftragt - so etwas mit Mahnbescheid ist mir zu unsicher

Muss die KFW Ihre Forderung bei Widerspruch glaubhaft vor Gericht belegen mit Beweisen etc. Sind die da gut drin? Wird ein Richter klagen von der KFW per se als "komplett richtig durchwinken"?

Mir scheint dieser Verein wenn ich an die Lehmann-Überweisung o.ä. denke nicht sonderlich gut mit Zahlen umgehen zu können... Bzw. fordern diese für mich viel zu hohe und unplausible Summen....

Musste die KFW bei jemandem schon mal eine Forderung abändern oder gänzlich streichen aufgrund fehlender Beweise, Glaubhaftigkeit oder Rechenfehlern? Müsste ja genug Leute geben die auch zumindest ne Zeit lang den KFW-Studienkredit in Anspruch genommen haben.

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