Umtausch währendderprivatinsolvenz?

1 Antwort

Du wirst es behalten können, sofern der Zufluss nicht zu einem Einkommen führt, welches oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

Ich nehme an, dass Du regelmässig Kontoauszüge vorweisen musst. In diesem Fall würde ich eine Erklärung beifügen, die den Zufluss erklärt und Missverständnisse vermeidet.