Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und duales Studium im Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in aller gebotenen Kürze möchte ich eine Doppelfrage zu den Einstellungsvoraussetzungen für das duale Studium im öffentlichen Dienst zur Diskussion stellen:

  1. Wird vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages für das duale Studium zum Stadtinspektoranwärter/in oder für das duale Studium Arbeitsmarktmanagement eine Erklärung darüber verlangt, dass der oder die Auszubildende in sogenannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt?

Dies scheint kein Teil der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zu sein, selbst bei einer Einstellung als Beamtenanwärter (in der Stadtverwaltung) und auch nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst (bei der Bundesagentur für Arbeit).

  1. Ist es möglich, "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" trotz einer Privatinsolvenz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung glaubhaft zu machen? Dies bedeutet ja, dass die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse angestrebt und verwirklicht wird. Zusätzlich wird die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Treuhänder / eine Treuhänderin genau überwacht.

Freue mich auf eine interessante Diskussion und ich hoffe, dass wir an dieser zu einer zufriedenstellenden Aufklärung dieser besonderen Konstellation finden.

Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist möglicherweise erforderlich! 100%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv erforderlich! 0%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv nicht erforderlich! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind trotz einer Insolvenz vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz möglicherweise vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz nicht vorhanden! 0%
Da müssten Sie in diesem speziellen Einzelfall die Ausbildungsleitung selbst fragen! 0%
Insolvenz, Erklärung, Ausbildung, Arbeitsrecht, duales Studium, Privatinsolvenz, restschuldbefreiung
Privatinsolvenz der Eltern, mit Pfändung

Erst einmal einen schönen guten Abend,

Leider finde ich bei google keine wirklich zu meinem Fall passende Antwort, darum frage ich hier.

Leider sind meine Eltern nicht wirklich fähig mit Geld umzugehen, und haben einen ganzen Haufen Schulden angehäuft, naja die Folge daraus ist jetzt eine Privatinso. mit Pfändung, nun wurde mir heute mitgeteilt, dass der Gerichtsvollzieher morgen kommt, nun zu meinem Problem.

Ich habe mir letztes Jahr zum Geburtstag einen neuen Fernseher gekauft, ich habe einen Marshall Verstärker und eine ca. 400 Euro Gitarre hier stehen, dazu einen Laptop von Weihnachten letzten Jahres, sowie ein Computersystem, bei dem ich mir einige Teile dieses Jahr neu zum Geburtstag gekauft habe, ungefähr im Wert von 400-500 Euro.

Ich habe das Geld zusammengespart, bzw. auch viel zu Gebbi/Weihnachten von meinen Großeltern geschenkt bekommen, also sollte doch alles in meinem Besitz und damit unpfändbar sein oder?

Meine Eltern haben unten einen Fernseher stehen, der dabei ist kaputt zu gehen, ist dann meiner in Gefahr? (Ein Gerät pro Haushalt)

Da alles was ich hier beschrieben habe unter Luxusartikel fällt, sollten diese doch auf der Pfändungsliste stehen oder?

Zu mir, ich bin 20 Jahre alt, und beginne dieses Jahr eine Ausbildung als Informatiker, bin also Volljährig. (bin leider aus Motivationsproblemen 2 mal kleben geblieben, ich habe erst in den letzten Jahren die Motivation gefunden zu lernen)

Es wäre wunderbar, wenn ich noch heute von euch hören würde, ich würde im Falle des Falles gerne meine Sachen vorher in Sicherheit bringen, ich glaube das ist nachvollziehbar, es sind ja nicht meine Schulden, ich fände es unfair, wenn ich dafür mit meinem Vermögen haften müsste.

Mit freundlichen Grüßen, euer rocking ;)

Insolvenz, Kinder, Recht, Pfändung, Privatinsolvenz
Er will das Sorgerecht, er ist spielsüchtig

Hallo zusammen,

ich mache mir Sorgen und hoffe, mir kann jemand die rechtliche Lage erklären...

Mein Exfreund ist seit ca 5 Jahren spielsüchtig. Nachdem ich raus gefunden habe, dass er mich kontinuierlich belogen hat und mindestens 20000 Euro Spielschulden hat - auch bei mir ein Teil, habe ich mich getrennt. vor 7 Monaten ist unsere Tochter geboren worden, nachdem ich die komplette Schwangerschaft alleine gelassen wurde und durch meinen Diabetis, wirklich eine schwere Zeit die 9 Monate hatte... Jetzt zieht er morgen aus und meinte so nebenzu, wann ICH mal den Termin beim JA mache, dass er das Sorgerecht auch bekommt!? Ich erklärte Ihm, dass er das Sorgerecht nicht bekommt, solange nicht von einem Psychologen bescheinigt wurde, dass er nicht mehr spielsüchtig ist.

Ich habe solche Angst, dass er jetzt - was er androhte - ein riesen Fass mit Anwalt usw auf macht, denn mir steht ja auch der Betreuungsunterhalt von ihm zu, den er mir nicht geben wird...Kindesunterhalt zahlt er.

Weiss jemand, wieviel Betreuungsunterhalt ich bekommen sollte (er verdient 1450 € netto), mein Verdienst vor der Elternzeit war bei 1544 €?

Wie schauen die Chancen beim Jugendamt aus, dass er das Sorgerecht bekommt?

Ich habe ein bisschen Angst, wenn meine Tochter bei Ihm ist...was tut er dann? Kümmert er sich um sie, oder schiebt er sie zur Oma ab (Sie ist eine Überoma!!!)

Hoffe Ihr habt mir ein paar Antworten!

Vielen Dank

Umgangsrecht, Schulden, Sorgerecht, Privatinsolvenz, Spielsucht

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