Hi zusammen,

ich überlege demnächst den Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen, daher der außergerichtliche Einigungsversuch leider nicht so gut vorankommt. Daher habe ich ein paar Fragen:

  1. Bleibt mir wirklich der unpfändbare Anteil des Gehalts übrig, auch wenn ich z.B. wieder daheim wohne und keine Miete zahlen muss etc.? Also insbesondere während des "Privatinsolvenz im engeren Sinne" und nicht während der Wohlverhaltensphase? Kann Ich einfach Bargeld abheben und damit einkaufen gehen oder muss ich immer alles nachweisen? Wer hat hier Erfahrungswerte?
  2. Und wie lange dauert es in der Regel bis man in die Wohlverhaltensphase kommt? (Habe über 14 gläubiger und kein pfändbares Vermögen)
  3. Ich habe im letzten Monat 500 Euro im Online-Casino verzockt, kann dadurch der Antrag abgelehnt werden? Zu diesem Zeitpunkt dachte ich noch, dass der außergerichtliche Plan funktionieren wird, da wir eigt. den Gläubigern viel mehr angeboten haben, als Sie in einer Insolvenz erwarten würden.

Vielen lieben Dank für Eure Antworten!