Sollte man den Pflichtteil beim Tod des einen Elternteils auszahlen?

Wir haben 2 Fälle mit Erbstreitigkeiten in der Umgebung, würde gerne eure Meinung wissen:

Fall 1: Ehepaar mit Landwirtschaft und grossem Grundbesitz, auf dem angebaut wird, hat 3 Kinder.

Kind 1 und 2 ziehen aus, Kind 3 bleibt im Elternhaus, gründet dort eine Familie und steigt in die Landwirtschaft mit ein.

Die Mutter der 3 Kinder stirbt, keines der Kinder erhält einen Erbteil, Kind 3 bleibt mit Familie weiterhin dort wohnen und übernimmt die Landwirtschaft bzw. den Geschäftsbetrieb vom Vater, der sich zur Ruhe setzt und eine neue Partnerschaft eingeht.

Ist es korrekt, dass Kind 1 und 2, die dort nicht wohnen, nichts erhalten (bezogen auf den Tod der Mutter)?

Rein vom Gesetz hätte jedem Kind von der Hälfte des Vermögens 1/3 zugestanden, oder verhält es sich anders, da Kind 3 durch die Arbeit im hauseigenen Betrieb ein Vorrecht hat?

Fall 2: Familie mit 3 Kindern. Kind 1 und 2 ziehen zu Hause aus. Kind 3 bleibt wohnen.

Die Mutter stirbt. Aus dem Vermögen des Vaters und der Mutter kauft der Vater mit Kind 1 und 3 ein Haus. Kind 2 erhält 5000 DM pauschale Abfindung.

Im Haus leben Vater, Kind 1 mit Frau und 2 Kindern und Kind 3.

Kind 2 lebt mit Familie woanders.

Der Vater stirbt und Kind 3 übernimmt die Wohnung, in der Kind 3 mit dem Vater gelebt hat. Kind 2 erhält auch nach dem Tod des Vaters nichts.

Korrekt?

Familie, Testament, Tod, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Familienstreit, Kinder und Erziehung, Pflichtteil, Erbanteil

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