Hallo
Es geht um folgendes. Grundgedanke ist, dass ich mit meiner Frau zwecks Familienplanung ein leerstehendes Hinterhaus kernsanieren möchte (Gas, Wasser, scheiße, Heizung, Elektronik, Bad etc pp, alter des Hauses 60 Jahre).
Das ganze Ding ist an ein Grundstück gebunden, auf welchem noch ein weiteres Haus steht, mehrfamilie. Davon haben meine Eltern eine Eigentumswohnung, der Rest nur des Hauses gehört meinem Onkel.
De facto gehört meinen Eltern also alles bis auf das, was mein Onkel hat. Jetzt kommt meine Schwester ins Spiel.
- Was genau steht ihr zu?
Hinterhaus mit Grundstück hat lt Gutachten einen Wert von rd 280.000 Euro
Die ETW 300.000. Hebt sich also auf.
Natürlich entscheiden die Eltern, wie es geregelt wird. Idealerweise: wir Haus mit Grund, sie Wohnung, Eltern aber mit lebenslangem wohn nutz nießrecht.
Sie kam nun auf die Idee, die Hälfte einzufordern plus die Wohnung, weil sie erst Zugriff darauf hat, wenn die Eltern verstorben sind. Das wäre denkbar unfair, denn wir müssen auch Betrag x aufnehmen für die Sanierung.
Dass wir zu einem Fachanwalt mit erbrecht müssen, steht wohl außer Frage, mir geht's erst mal um grobes.
Vielen Dank.