Dürfen die Beerdigungskosten meines verstorbenen Vaters von meinem Pflichtteil abgezogen werden?

Ende Oktober verstarb mein Vater. Durch das Testament erfuhr ich erst das ich "enterbt" wurde und die Freundin meines Vaters Alleinerbin ist. Seine Freundin hat das Beerdigungsinstitut beauftragt und die Kosten übernommen.

Ich kannte die Freundin bis zu seinem Tod nicht, sah sie zum ersten Mal 2 Tage vor seinem Tod im Krankenhaus. Nachdem er gestorben war hatte ich dann die Möglichkeit sie kennenzulernen. Wir sprachen über seinen Nachlass dabei kam heraus das er eine große Münzsammlung besaß und ein PKW im Wert von ca. 4.200 Euro...

Ich habe ein paar Tage später mit meiner Mutter wenige Möbel und Bilderalben aus seiner Wohnung holen dürfen (die schon vorbereitet waren in Kartons die halbe Wohnung war zu dem Zeitpunkt schon ausgeräumt) an diesem Tag verlangte die Freundin dann dass ich schriftlich auf meinen Pflichtteil verzichten soll.. Da ich wusste das soetwas (ohne Notar) nicht rechtens ist unterschrieb ich das Dokument weil sie mich erpresste ich dürfte sonst nicht die Bilderalben und Möbel mitnehmen...

So fing das alles an, davor dachte ich sie sei eine nette Frau...

Habe jetzt vor 2 Wochen ein Schreiben an sie abgeschickt indem ich Sie auffordere alles schriftlich zu belegen da mir gesetzlich 50% zusteht.

Nun kam ein Schreiben zurück was besagt das es nie eine Münzsammlung gab... hust Ich den gesammten beweglichen Besitz abgeholt hätte (was einfach die Größte Lüge ist) Da hab ich aber Zeugen die das Gegenteil bestätigen können !

Das Schreiben sagt auch das die Beerdigungskosten 4.935,10 Euro betragen haben und dass das Vermögen des Erblassers hierfür nicht ausgereicht hätte...

Zudem musste die Freundin angeblich noch die Wohnung (im Wert von 1000 Euro) räumen lassen . Die Wohnung war in ihrem Besitz in der mein Vater bis zu seinem Tod gewohnt hat...

Meine Frage:

Kann sie die Kosten so vom Erbnachlass abziehen? Oder bezahlt sie als Auftraggeber und es hat garnichts mit dem Nachlass zu tun?

Muss ich also diesen Vermögenswert auf meinen Pflichtteilanspruch in Anrechnung bringen? Im Schreiben macht sie mich auchnoch darauf aufmerksam, sollte ich weiter behaupten Inhaber einers weitergehenden Pflichtteilanspruches zu sein wird sie eine negative Feststellungsklage gegen mich einreichen.

Erbe, Beerdigung, Nachlass, Pflichtteil
Sind diese Anwaltskosten in Ordnung?

Guten Tag, ich habe eine Frage zu Anwaltskosten.

Mein Bruder hat das Elternhaus geerbt. Wert ca. 200.000,- Euro.

Ich habe Anspruch auf meinen Pflichtteil. Deswegen habe ich meinen Bruder schriftlich aufgefordert, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln, mit der Frist 2 Wochen.

Die Auskunft wurde nicht fristgerecht erteilt, ich habe einen Anwalt genommen. Der hat meinen Bruder in Verzug gesetzt. Er hat ihm Kosten Verzugsschaden ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro angerechnet.

Jetzt habe ich endlich die Auskunft erhalten. Ohne Gutachter wurde das Haus auf ca. 60.000 Euro geschätzt.

Der Anwalt meines Bruders schreibt, dass eine Wertermittlung seinem Mandant nicht zugemutet werden kann, da ein Aktivnachlass, aus dem die Kosten für ein Gutachten entnommen werden könnten, nicht vorhanden ist.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf ein Gutachten? Muss es mein Bruder bestellen und bezahlen? Wie lange ist das Gutachten gültig?

Mein Anwalt will jetzt eine Auskunftsklage einreichen. Ich habe mir Zeit zum Überlegen genommen.

Ich habe jetzt eine Rechnung von meinem Anwalt erhalten. Kosten ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro.

Ich habe meinem Anwalt eine Vollmacht gegeben. Ich habe mit ihm ausgemacht, dass er mich vorher informiert, wenn mir Kosten entstehen werden.

Ich ging davon aus, dass ich in diesem Fall keine Kosten habe. Ist es normal, dass mein Anwalt beide Parteien abkassiert?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, falls ich meinen Pflichtteil vor Gericht einklage?

Recht, Anwalt, Erbrecht, Gutachten, Pflichtteil
Arglistige Täuschung – was kann man vor Gericht einklagen?

Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich wohne über 40 Jahre in der Wohnung im Elternhaus, bin 20 Jahre verheiratet, meine Schwester hat mit meinen Eltern in der zweiten Wohnung gewohnt. Es wurde mir immer von den Eltern gesagt, ich soll das Haus samt Grundstück nach ihrem Tod übernehmen und pflegen.

Deswegen habe ich mich an sämtlichen Nebenkosten mit 50 % beteiligt – Verputzen des Hauses, Hof pflastern, Heizkessel, Abflussreinigung, Heizöl-kosten, Schornsteinfeger usw. Sprit und Öl für Rasenmäher habe ich selbst bezahlt, Fenster, Ersatzteile für Heizkessel und Rasenmäher auch.

Vor halbem Jahr habe ich noch Dach von Gartenhäuschen repariert. Ich habe immer meine Miete bezahlt, letzte 15 Jahre habe ich verschiedene Arbeiten rund ums Haus ganz übernommen – Gras mähen, Bäume und Büsche schneiden, Schnee räumen, Heizöl bestellen, Reparaturen durchführen, Handwerker bestellen etc.

Meine Eltern sind jetzt beide tot. Ich habe nicht gewusst, dass meine Mutter vor 2 Jahren ein Testament beim Notar erfasst hat. Meine Schwester hat die ganze Zeit Bescheid gewusst. Meine Mutter war beim Erfassen des Testaments 80 Jahre alt und leicht zu beeinflussen.

Meine Schwester wurde als Alleinerbin und Stammerbin eingesetzt. Zum Grundbesitz gehört Zweifamilienhaus mit Grundstück auf dem Lande.

Ich wurde arglistig getäuscht, ich soll laut Testament NUR Wohnrecht als Auflage erhalten, nicht als Vermächtnis, also NICHT einklagbar. Es ist noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Muss das Wohnungsrecht in diesem Fall (Auflage) an meinen Pflichtanteil angerechnet werden, wenn es vor dem Erbfall nicht vereinbart wurde?

Welche Kosten, d.h. meine Leistungen und Investitionen aus der Vergangenheit kann ich vor Gericht einklagen und zurückverlangen? Wie ist dann der Ablauf und Kosten? Kann ich die von mir gekaufte Gegenstände (Fenster, Druckminderer, Ersatzteile usw) wieder ausbauen?

Ich habe keine schriftliche Abmachung mit meinen Eltern gehabt. Muss meine Schwester vor Gericht aussagen und bestätigen, dass ich das Haus übernehmen sollte? Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, arglistige-taeuschung, Pflichtteil

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