Darf der Erbe einfach unser Haus betreten?

Hallo! Mein Vater ist vor ein paar Monaten gestorben. Er hat ein Kind aus einer vorhergehenden Ehe, was jetzt im Hinblick auf seinen Erbteil nach Jahren aus der Versenkung aufgetaucht ist.

Meine Mutter ist Alleinerbin nach Testament. Die Kinder damit nur pflichtteilsberechtigt. In dem neusten Schreiben seines Anwalts, fordert dieser meine Mutter auf, eine Nachlassliste durch einen Notar erstellen zu lassen, da meiner Mutter natürlich erstmal nicht geglaubt wird. Bis hierhin besteht auch kein Problem. Dazu ist sie bereit.

Weiter fordert er allerdings, dass dieses Kind aus erster Ehe bei der Erstellung der Nachlassliste mit anwesend sein soll. Meine Mutter ist durch den Tod meines Vaters psychisch enorm belastet und mitgenommen. Dieses erste Kind meines Vaters ist zudem unerträglich zu ihr. Schon immer gewesen. Sie würde es nicht verkraften, wenn es das Recht erhält, durch ihr Haus und sämtliche private Räumlichkeiten zu gehen. Gegen den Notar oder eine neutrale Dritte Person hat sie nichts einzuwenden. Sie erträgt es nur nicht, dass diese Person derart in ihre Privatssphäre gelassen wird.

Zu meiner Frage: Darf das Kind aus erster Ehe mit in das Haus um sich dort persönlich alles anzuschauen oder kann meine Mutter ihm den Zutritt verwehren? Reicht es nicht, dass der Notar durchs Haus geht und seine Liste erstellt? Ggf. noch ein neutraler Dritter?

Vielen Dank für euren Rat Liebe Grüße

Erbrecht, Erbe, Pflichtteil
Hausübertragung vor 12 Jahren.Pflichtteil an Geschwister zu zahlen?

Guten Tag, Mein Name ist Thomas und ich habe noch zwei Schwestern.

Vor 12 Jahren habe ich das Haus meiner Eltern (bzw. meines Vaters. Meine Mutter starb vor 15 Jahren) von meinem Vater überschrieben bekommen. Dieser hat sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lassen und bewohnt das Objekt seit 6 Jahren allein, da ich mit meiner Familie in einer anderen Stadt lebe.

Meine Schwestern haben mit der damaligen Überschreibung des Hauses an mich, von meinem Vater eine Diverse Summe ausgezahlt bekommen. Um wieviel Geld es damals ging, weiss ich nicht und ich habe auch keinen Kontakt mehr zu den beiden. Mein Vater will mir nicht sagen, um wieviel Geld es sich damals handelte. Ich glaube, das ist auch zunächst für mich unwichtig und ich möchte ihn mit solchen Erbfragereien nicht belasten. Der Tot unserer Mutter hat ihm damals sehr zugesetzt und ich möchte das Thema bei ihm eigentlich vermeiden.

Im Grundbuch stehe ich seit der Übertragung vor 12 Jahren, als alleiniger Eigentümer sowohl am Haus, als auch am Grundtstück.

Vor einigen Monaten bekam ich einen bösen Brief von einer meiner Schwestern, in welchem sie mir mitteilte, daß sie (zusammen mit meiner anderen Schwester) nach dem Tode meines Vaters um ihren Pflichtteil des Hauses kämpfen wird. (ich hoffe sehr, daß mein Vater noch viele Jahre glücklich und zufrieden in meinem Haus leben kann!)

Nun bin ich etwas verunsichert. Steht meinen Schwestern denn tatsächlich ein Pflichtteil vom Haus nach dem Tode meines Vaters zu (vielleicht wegen dem Nießbrauch?). Ich bin davon ausgegangen daß, da ich bereits seit über 12 Jahren der alleinige Eigentümer des Objektes bin, mir das ganze auch gehört. Meinem Vater gehört das Haus ja seit 12 Jahren ja nicht mehr (auch wenn er sich den Nießbrauch eintragen lassen hat. Alleiniger Eigentümer bin ich.)

Das weiteres Vermögen meines Vaters (Sparguthaben, Mobiliar, Kunstwertstände, etc) müsste nach dem Ableben meines Vaters unter uns Kindern aufgeteilt werden. Da stehen (sofern es Testamentarisch nicht anders geregelt ist) uns Geschwistern ja Pflichtteilsansprüche zu. Das ist mir klar.

Aber wie verhält es sich um mein Haus? Wichtig wäre mir noch zu erfragen, Ob eine Übertragung des Hauses auf mich als alleiniger Eigentümer etwas anderes ist, als eine Schenkung.

Im Vertrag steht soviel wie:" ...das Haus wird von Vater, an Sohn übertragen. Der Sohn gilt als alleiniger Eigentümer und ist als dieser ins Grundbuch einzutragen..." Dieses haben wir damals auch so gemacht.

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand etwas zu den Pflichtteilsansprüchen meiner Schwestern am Objekt sagen könnte, und ob sich eine Übertragung anders verhält als eine Schenkung, oder ob es gar das selbe ist.

Vielen Dank für´s lesen.

Sandmann 2015

Grundbuch, Pflichtteil, Übertragung
Haus überschreiben / schenken lassen, Haus von Eltern kaufen?!

Hallo zusammen,

nun haben sich meine Frau und meine Wenigkeit dazu entschieden, das Grundstück sammt Haus meiner Eltern zu übernehmen.

Nun aber das Problem: Wie sieht es aus, wenn wir es uns schenken lassen? Schenkungssteuer? Was bekommen evtl. die restlichen Kinder vom Erbe bzw. von welchem Erbe (das, was übrig bleibt oder vom Ganzen, obwohl Haus und Hof schon weg sind)?!

Oder wir lassen es uns überschreiben, es ist ja so, das nach 10 Jahren kein Anspruch mehr besteht, aber was könnte in den zehn Jahren und nach den zehn Jahren in den Anspruch der restlichen Kinder fallen

Oder wir kaufen es den Eltern ab, was fällt da an Erbe am Ende für die restlichen Kinder an, müssen wir das Erbe vorher auszahlen wenn diese wollen?

Zu den Fakten: Auf dem ganzen liegt eine Grundschuld von knapp 50000 Euro. Es sind vier kinder, wovon ein Kind nix will. Bleiben noch drei übrig, eines davon will alles "haben" (das bin ich), um auf dem Grundstück zu bauen (Eltern bleiben in Ihrem Haus und haben Lebenslanges Wohnrecht, sowie wir die pflege übernehmen, damit gehören uns ja 2/3 des Erbes). Eine meiner Schwestern will nicht das es an uns übergeben wird, da sie sich um Ihr Erbe (50000 Euro Grundschuld) betrogen fühlt. Kann es sein, das nach Schenkung, Überschreibung oder Verkauf an uns ein Pflichtteil (heutiger Wert des Grundstücks mit Haus) nach dem Tod der Eltern erfolgt? oder wäre das alles uns und kein anderes Kind hat Anrecht auf das Haus bzw das Grundstück?

Erbrecht, Erbe, Grundschuld., Pflichtteil, Schenkung, Schenkungssteuer, Verkauf, Überschreibung

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