Hallo Ihr lieben,
Ich habe eine etwas pikante Situation. Und zwar hat unsere Lehrerin (Vokalpraxis aka "benoteter Chor", Q1) beschlossen, aufgrund der Tatsache, dass dieses Halbjahr so gut, wie kein Unterricht stattfinden konnte (Singen war eben nicht drin und Online wollte sie nicht) alle Schüler*innen in ihrem Kurs im Zweierbereich bewertet werden.
Das Argumentiert sie damit, dass Sie ja so gut, wie keine Bewertungsgrundlage hat. Die Unterschiede (10-12 Pkt) rechtfertigt sie größtenteils über Fehlzeiten.
Nun habe ich zwar häufiger gefehlt, aber niemals Unentschuldigt. (Teils Arztbesuche, teils schulische Veranstaltungen, wie Wettbewerbe)
Da diese Lehrerin damit die schlechteste Note auf meinem Zeugnis ausmacht, möchte ich gerne wissen, wie rechtmäßig diese Art der Benotung ist und, ob es sinnvoll wäre, Widerspruch einzulegen.
(Ich habe bereits im Schulgesetz nachgesehen, da aber keine explizite Regelung gefunden)