Muss ein Schuljahr bei langer Fehlzeit wiederholt werden?

6 Antworten

Das darf die Klassenleitung letztlich nach ihrem pädagogischen Ermessen entscheiden.

Wenn jemand wirklich schwer krank war, dann aber wieder kam und zeigt das sie/er den Stoff offensichtlich aufholen konnte, wird man demjenigen kaum die Versetzung verweigern.

Anders sieht es aus, wenn jemand offensichtlich nur Gründe sucht um der Schule fernzubleiben oder durch die Fehlzeiten wichtige Prüfungsleistungen nicht erbracht / nachgeholt werden konnten.

In der Regel wird man auch mit dem Schüler und den Eltern vorher sprechen und auch eine Entscheidung im Sinne der Schüler/in treffen.


Waterfight 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 10:33

Okay aber wenn der Schüler aufgrund von Krankheit nichts nach lernen konnte hatte er große Lücken

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Holzbiene2024  31.07.2024, 10:49
@Waterfight
nichts nach lernen konnte

Welche Krankheit ist das denn, die das Gehirn ausschaltet? So weit ich weiß, kann man sogar im Krankenhaus bei längerem Aufenthalt (provisorischen) Unterricht bekommen.

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NewBegin2018  31.07.2024, 10:59
@Waterfight

Das stimmt eventuell.

Deswegen wird im Einzelfall auch geschaut, was am besten ist.

Wenn es jemand ist, der sich zum Ende der drei Monate vielleicht auch bei Mitschülern über den Stoff informiert hat und dann nach den drei Monaten ggf. Klassenarbeiten nachschrebt und im Unterricht zeigt, das er auf dem Level ist, spricht nichts gegen eine Versetzung. Insbesondere wenn die Noten nach den drei Monaten weiterhin gut sind.

Es sieht natürlich anders aus, wenn man nach den drei Monaten merkt, das die Lücken so gravierend sind, dass der Schüler*in ohne eine Wiederholung in der Klassenstufe nicht mehr mitkommt. Dann wäre eine Wiederholung auch sinnvoller.

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Unklare Fragestellung, weil ein extrem wichtiges Detail fehlt.

Mein Bruder war mal 1 oder 2 Jahre vor dem Schulabschluss 6 Wochen im Krankenhaus und kam erst recht kurz vor den Sommerferien wieder raus. Klassenkameraden mussten ihm halt alles bringen und meine Mutter hat das mit ihm zusammen versucht hinzubekommen. Sie hat es sogar geschafft, dass ein paar Lehrer die er in wichtigen Fächern hatte, zu ihm gekommen sind, nachdem ihre Abschlussklassen weg waren. Glaube er musste auch noch ein paar Arbeiten nachschreiben.

Der musste über Wiederholung überhaupt nicht nachdenken.

Einrichtungen die sich um die Gesundheit von vielen Kindern/Jugendlichen kümmern, haben oft auch Leute, die mit den Patienten deren Schulstoff durcharbeiten. Und staatl. Einrichtungen, die sich um Jugendliche kümmern, die auf die schiefe Bahn gekommen sind, sollten sowas erst recht haben.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das entscheidet die Schule dann gemeinsam mit den Eltern. Bei einem längeren Klinikaufenthalt gibt es ja auch Klinikschulen, wo zumindest die Grundlagen vermittelt werden, dass der Schüler nach dem Klinikaufenthalt wieder gut einsteigen kann.

Nein. Hatte damals in der Grundschule eine in der Klasse - die war im gesamten Jahr 3 Tage anwesend.

Kommt immer auf die Schule und das Schuljahr drauf an. Jede Schule macht das anders, selbst im gleichen Bundesland. Ich spreche aus Erfahrung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

AufGleichstand  31.07.2024, 10:19

Das regelt die Versetzungsordnung des jeweiligen Bundeslands und nicht die Schule allein. Dies kann natürlich zutreffen, aber dann wäre jede Entscheidung, die sich der Versetzungsordnung entzieht, rechtswidrig und kann mit einem Widerspruch angegriffen werden.

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J4GDTIGER  31.07.2024, 19:56
@AufGleichstand

Die Schule alleine ist aber der erste Endgegner. In der Berufsschule gab's einen speziellen Lehrer - der hat dich gerne für das ganze Jahr frei gestellt und andere komische Disziplinare Sachen veranstaltet.

Es gab nie Konsequenzen für den Typen. Der wurde sogar schon von den Schülern / Azubis - privat verprügelt - der Typ blieb weiter ein Po Loch.

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Knoerf  31.07.2024, 20:45
@AufGleichstand

Schulgesetze sind meistens nur zur Dekoration da. LEIDER! Ich spreche aus Erfahrung und mein Vorredner auch. ;)

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AufGleichstand  31.07.2024, 20:57
@Knoerf

Ich habe exakt die gegenteilige Erfahrung gemacht. Ich war der Erste, der Rechtsmittel in Anspruch nahm, um Sanktionen und rechtswidrige Amtshandlungen abzuwenden. Teils habe ich dazu - je nach Dringlichkeit - einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht gestellt, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen.

Die juristische Abteilung der Schulaufsicht und ggf. ein Verwaltungsrichter nehmen das Schulgesetz durchaus ernst und schmückt nicht nur die Fassade.

Ich denke, dass sich Schüler mehr trauen sollten auch den Rechtsweg zu bestreiten. Die Erfolgsquoten sind immens hoch.

Das macht man eins bis zwei Mal und dann wird man auch in Ruhe gelassen. Man muss sich eben auch durchsetzen können. Schulen haben nie das letzte Wort.
Nur das Schulgesetz und die entsprechenden Verordnungen sind, was Sanktionen und Versetzungen betrifft, bindend.

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