Lehrerin zieht Notenpunkte für Nicht Stattfindenden Unterricht ab?


03.02.2021, 15:46

EDIT: Schule ist ja bekanntlich Ländersache, Ich für meinen Teil habe dieses Problem in NRW

Hier auch ein Link zum Schulgesetz, vielleicht ist ja einer von euch findiger, als ich.

https://bass.schul-welt.de/6043.htm

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz Einfach. Wenn kein Unterricht stattgefunden hat, kann keine Bewertung stattfinden. Auch eine Pauschal 2 ist nicht zulässig. Entschuldigte Fehlzeiten dürfen dir nicht negativ gewertet werden.

  1. Geh zum Direktor
  2. Geh danach zum Schulamt, wenn das nichts bringt.

"Kann in einem Fach aus anderen Gründen keine Zeugnisnote gegeben werden (z.B. wegen Unterrichtsausfall oder epochalem Unterricht), so ist in das Notenfeld „n.e.“ (nicht erteilt) einzutragen und der Grund für den nicht erteilten Unterricht unter „Bemerkungen“ anzugeben."

https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/ausfuehrungsvorschriften-ueber-zeugnisse/teil-ii---zeugnisse/5---bemerkungen-auf-zeugnissen.php


Florendil 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 15:44

Ich hätte es eventuell dazu schreiben sollen - Ich sitze in NRW

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TZBau  03.02.2021, 15:46
@Florendil

Also bei uns in Bayern. Letzte Jahr in Berufsschule bei unsere azubi es stands auch bei einige Fächer das es keine Note gabs wegen nicht moglich mit Corna

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herakles3000  03.02.2021, 18:32
@Florendil

Das ist egal du bist nicht dafür verantwortlich zu machen wen zuviel unterricht ausfällt!

Rede mit dem Direktor und auch mit den Eltern über das was sie macht den man kann auch sagen wen man wegen ihr sitzenbliebt hat man einen schaden der sich bis zur Rente auswirken wird!

Wen die beiden Direktor und Eltern das durch gehenlassen Dan sollte man sich wirklich an die Schulbehörde wenden!

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Sagen dem/der Direktor/in, die wissen was zu tun ist und ansonsten zum Gericht gehen und nachfragen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Außenseiter und sehr schüchtern

Wende dich an die Schulbehörde, falls es bei dir um eine ganz normale Schule handelt


Florendil 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 15:32

Das klingt mir doch etwas radikal. Laut der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Zeugnis kann ich Widerspruch einlegen, Sollte ich das nicht zuerst versuchen?

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Archimedeshiwi  03.02.2021, 15:38
@Florendil

Mach beides! Dich an die Behörde zu wenden, dauert nicht lange und wahrscheinlich hat es sich damit geklärt. Wie sieht mit der Schuldirektion aus? Die würde ich als erstes Informieren und mich beschweren.

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Break1  03.02.2021, 16:48
@Florendil

Du musst ja nicht gleich Beschwerde einreichen, sondern kannst dich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob sowas rechtens ist

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Das kann und darf sie so nicht machen das wäre daseleb wen sie den der sich bewirbt und ein Vorstellungsgespräch hat bestrafen tut!

Oder den der krank geschrieben ist mit einer Au und deswegen eine 6 verpasst das darf sie auch nicht!

Entweder schreibt sie es konnten keine noten erteilt werden weil zuviel unterricht zb wegen corna ausfiele oder sie hat das zu lassen was sie macht!