Bäume und Komposthaufen nah an Grundstücksgrenze

Liebe Community,

habe im Internet viel recherchiert, jedoch keine direkte Antwort auf meine Problemstellung gefunden.

Hier die Situation: Durch den Neubau zweier Häuser auf einem zuvor als Garten benutzten Grundstück ergeben sich neue (störende) Punkte bei Betrachtung des Nachbargrundstückes. Zum einen befinden sich 3 etwa 15m hohe Nadelbäume (vermtl. Fichten) im Abstand von ca. 50cm zur Grundstücksgrenze auf Nachbars Seite und ebenfalls dort, allerdings direkt an die Grenze anschließend, ein recht großer Komposthaufen (3x1,5m),

Beides hat bislang wenig gestört, da der Garten so gestaltet war, dass es in diesem Bereich nie zu Problemen kam. Nun sollen jedoch Stellplätze, Terrassen und Außenanlagen im genannten Bereich entstehen, sodass mit erheblicher Verschattung, Nadelfall und Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Da der Nachbar alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um gegen die Baumaßnahme vorzugehen, möchte ich mich im Vorfeld über meine Rechte informieren. Ihn einfach zu bitten, die genannten Punkte zu ändern, wird vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Im NachbG NRW finde ich zwar Grenzabstände von 2 - 4m (§41f), jedoch ist mir nicht klar, ob diese sich auf Neupflanzungen beziehen oder auch Altbestand einschließen.

Kann ich den Nachbarn überhaupt verpflichten, die Bäume zu fällen (Kürzen macht wenig Sinn) und den Komposthaufen zu verlegen?

Bitte um eine kleine Beratung in Sachen Nachbarrecht! Vielen Dank!!

Recht, Grenze, Grundstück, Nachbarn, Neubau, Streit
Auszug aus einer Neubauwohnung

Hallo an Alle!

Ich ziehe nun zum 1.10.2014, nach genau 2 Jahren Mietzeit, aus meiner Neubauwohnung aus. Es war natürlich der Erstbezug. Ich schreibe Euch mal einen Ausschnitt der Klausel aus meinem Vertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen nieder:

... Kosten hierfür sind nicht in der Miete einkalkuliert, somit ist der Mieter verpflichtet anfallende Schönheitsreparaturen, falls diese nach dem Abnutzungsgrad der Mieträume erforderlich sind, fachgerecht auszuführen. Es gelten folgenden Fristen: Küche/Bad/Dusche 5 Jahre, Wohn/Schlaf/Flure/Dielen/Toiletten 8 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper 10 Jahre, übrige Nebenräume 10 Jahre. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen der Wände und Decken, die fachgerechte Pflege der Fußböden.... usw.

Nun meine Frage und auch das folgende Problem. In dieser Wohnung wurde eine sehr teure Weißfarbe verwendet, ca. 90€ / 10 Liter. Es ist keine normale Weißfarbe wie Alpina es anbietet, sondern Ein Altweiß aus spezieller Mischung vom Fachmann. Nun sind ja mit der Zeit einige Bohrlöcher und kleinere Kratzer in die Farbe gekommen, wenn ich die Löcher verspachteln und mit " normaler" Farbe übermale, entstehen ja logischerweise Flecken! Bin ich jetzt etwa gezwungen diese teure Farbe zu verwenden? Oder muss ich nun die gesamte Wohnung neu streichen in einer herkömmlichen Farbe, denn es sind an einigen Wänden Bohrlöcher, somit wären an fast jeder Wand deutliche Flecken von der "normalen" weißen Farbe. Ich der Klausel steht ja nicht das fachgerechte Anstreichen, sondern lediglich das Anstreichen der Wände, Decken usw. Muss mein Vermieter diese Flecken nun dulden? Ps.: die Wände sind alle noch im originalem Weiß, wie zum Einzug. Da ich mir bei dem Ganzen unsicher bin, würde ich gerne eine Bestätigung von einer 3 Person haben wollen. Vielen Dank im Voraus an Alle die sich die Mühe machen! Grüße sunny

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