Rasen für Mieter bei Neubau
Hallo wir haben 2 Doppelhaushälften gebaut. Eine in Eigennutzung und eine in 3 Parteien vermietet. Die EG-Wohnung hat einen Anteil am Garten und auch die große OG-Wohnung hat einen Teil ab bekommen. Alle Wohnungen sind Erstbezug und der Garten ist noch nicht angelegt. Jetzt stellt sich uns die Frage: Müssen wir dem Mieter den Rasen bezahlen und anlegen oder sind die für Ihren Garten und Rasen selbst verantwortlich? Im Mietvertrag steht dass der Gartenteil zur exklusiven Nutzung steht und lediglich große bauliche Veränderungen vorab zu erfragen sind.
Vielen Dank
2 Antworten
Der Vermieter sollte den Rasen anlegen, es sei denn, dass vertraglich vereinbart ist, dass der Mieter die Gestaltung auch selbst übernehmen sollte. Hier müsstet ihr aber damit rechnen, dass der Mieter die "Natur" so wachsen lässt oder nur Büsche darauf pflanzt oder oder .....
ist doch euer Grundstück da habt ihr doch für den Rasen zu sorgen nicht der Mieter. Der Mieter hat doch nur ein Nutzungsrecht von euch
so seh ich das jedenfalls