Hallo an Alle!

Ich ziehe nun zum 1.10.2014, nach genau 2 Jahren Mietzeit, aus meiner Neubauwohnung aus. Es war natürlich der Erstbezug. Ich schreibe Euch mal einen Ausschnitt der Klausel aus meinem Vertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen nieder:

... Kosten hierfür sind nicht in der Miete einkalkuliert, somit ist der Mieter verpflichtet anfallende Schönheitsreparaturen, falls diese nach dem Abnutzungsgrad der Mieträume erforderlich sind, fachgerecht auszuführen. Es gelten folgenden Fristen: Küche/Bad/Dusche 5 Jahre, Wohn/Schlaf/Flure/Dielen/Toiletten 8 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper 10 Jahre, übrige Nebenräume 10 Jahre. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen der Wände und Decken, die fachgerechte Pflege der Fußböden.... usw.

Nun meine Frage und auch das folgende Problem. In dieser Wohnung wurde eine sehr teure Weißfarbe verwendet, ca. 90€ / 10 Liter. Es ist keine normale Weißfarbe wie Alpina es anbietet, sondern Ein Altweiß aus spezieller Mischung vom Fachmann. Nun sind ja mit der Zeit einige Bohrlöcher und kleinere Kratzer in die Farbe gekommen, wenn ich die Löcher verspachteln und mit " normaler" Farbe übermale, entstehen ja logischerweise Flecken! Bin ich jetzt etwa gezwungen diese teure Farbe zu verwenden? Oder muss ich nun die gesamte Wohnung neu streichen in einer herkömmlichen Farbe, denn es sind an einigen Wänden Bohrlöcher, somit wären an fast jeder Wand deutliche Flecken von der "normalen" weißen Farbe. Ich der Klausel steht ja nicht das fachgerechte Anstreichen, sondern lediglich das Anstreichen der Wände, Decken usw. Muss mein Vermieter diese Flecken nun dulden? Ps.: die Wände sind alle noch im originalem Weiß, wie zum Einzug. Da ich mir bei dem Ganzen unsicher bin, würde ich gerne eine Bestätigung von einer 3 Person haben wollen. Vielen Dank im Voraus an Alle die sich die Mühe machen! Grüße sunny