Hallo wir haben 2 Doppelhaushälften gebaut. Eine in Eigennutzung und eine in 3 Parteien vermietet. Die EG-Wohnung hat einen Anteil am Garten und auch die große OG-Wohnung hat einen Teil ab bekommen. Alle Wohnungen sind Erstbezug und der Garten ist noch nicht angelegt. Jetzt stellt sich uns die Frage: Müssen wir dem Mieter den Rasen bezahlen und anlegen oder sind die für Ihren Garten und Rasen selbst verantwortlich? Im Mietvertrag steht dass der Gartenteil zur exklusiven Nutzung steht und lediglich große bauliche Veränderungen vorab zu erfragen sind.

Vielen Dank