Wer muss bei einem Neubau Mehrfamilienhaus Bj 2016 mit 3 Eigentumswohnungen den Einbau des Wärmemengenzählers bezahlen?

Ich habe eine Neubau ETW mit Erstbezug Juni 2016 gekauft und jetzt ist mir bei der 2. WEG Versammlung eine Rechnung von Juli 2016 mit einem sehr hohen Betrag aufgefallen. Es handelt sich bei der Rechnung um den Einbau von 2 Wärmemengenzählern für Boilerladeleitung und Heizkreisverteiler sowie eine Beglaubigungsgebühr, Einbauteile und Montagekosten. Die Firma(Bauherr) von der wir die ETW gekauft haben, hat die Rechnung an unsere Hausverwaltung geschickt, die dann ohne uns Eigentümer in Kenntnis zu setzen, den Rechnungsbetrag von unserem WEG Konto beglichen hat. Wir haben jetzt einen Brief an die Firma des Bauherren geschrieben, dass diese die Rechnung bezahlen soll, da wir nur die ETW gekauft haben und ein Wärmemengenzähler zum Allgemeineigentum (Heizung) gehört und somit vom Bauherren des Mehrfamilienhauses bezahlt werden müsste.Es ist ja Pflicht das die Zähler seit 01.01.2014 bei Neubau eines EFH MFH eingebaut sein müssen, das heißt für mich im Umkehrschluss das der Bauherr beim Bau des Hauses diese Kosten einplanen muss wenn er plant die Wohnungen des Hauses als ETW zu verkaufen. Wie sieht das rechtlich aus, muss der Bauherr die Zähler plus Einbau bezahlen oder kann er die Kosten so ohne weiteres auf die WEG abwälzen?Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Michael

etw, Recht, Heizung, Bauherren, Eigentumswohnung, Neubau, Weg
Was kostet ein Schimmelgutachten?

Ich habe vor knapp fünf Jahren angebaut. Mit Baugenehmigung, Architektin, Bauleitung und diversen Baufirmen. Ich habe heute entdeckt, dass ich in meinem Wohnzimmer (das ist der Neubau) auf mehreren Metern schwarzen Schimmel hinter der Fußbodenleiste habe und zwar an einer Außenwand. Ich gehe davon aus, dass das eklatanter Pfusch am Bau ist. Entweder ist die Wärmedämmung an der Stelle nicht korrekt oder die Horizontalsperre ist fehlerhaft.

Ich würde gerne einen Gutachter fragen, weiß aber nicht mit welchen Kosten ich rechnen muss. Ich weiß aber, dass das teuer ist.

Wie lange hat man überhaupt Gewährleistung? Wann endet die? Kann ich überhaupt noch klagen?

Wie aussichtsreich wäre überhaupt eine Klage? Ich vermute, dass es schwierig ist, den Mangel nachzuweisen.

Hat jemand Erfahrung damit?

P.S. Das Wohnzimmer ist mein Austritt zum Garten und die Tür steht meist offen, also handelt es sich nicht um ein Lüftungsproblem. Der Schimmel befindet sich auch direkt neben der Tür, da wo am meisten gelüftet wird. Der Schimmel befindet sich unmittelbar an der Außenbrüstung ca. 10 cm unterhalb der beiden sehr großen Heizkörper die da hängen - also ist es kein Heizungsproblem. Der Estrich hat über ein Jahr offen gestanden, bevor da Parkett drüber gelegt wurde, also sollte jedwede Feuchtigkeit entwichen sein. Und nein, ich habe auch keinen offenen Küchenbereich im Wohnzimmer. Die Küche befindet sich in einem separaten Raum.

Schimmel, Gutachter, Neubau

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