Wohnungsübergabe Bekannten geschickt Fehler?

Folgender Sachverhalt:

Habe eine Wohnung gekündigt und nun war die Übergabe mit der Hausverwaltung.

Da ich zum besagten Termin keine Zeit hatte, habe ich einen Bekannten geschickt.

Alle Mängel die aufgeführt wurden waren der Hausverwaltung bekannt.

Fehlende Balkontür xD aus der Schiene gerissen und diese Schiene war so alt, dass die nicht mehr gab. (4 Monate ohne Balkontür gelebt ;) ) hinter diesen Mängel hat die Hausverwaltung (bekannt) geschrieben.

Es folgen fehlende Fußleisten im Wohnzimmer und eine wacklige Steckdose. War schon seit dem Einzug so gewesen, aber wurden mit aufgeschrieben.

Deswegen Rollladen im Schlafzimmer defekt. Lassen sich nicht ganz öffnen. Wurde vor über 2 Jahren gemeldet, mehrmals nachgehakt, aber bis auf dem Hausmeister kam nie jemand dafür raus. Nur dieser Mängel wurde auch aufgeschrieben, aber bei allen wurde kein (bekannt) wie bei der Tür hinter gesetzt.

Da jemand für mich eingesprungen ist bei der Übergabe und diese Person nachgefragt hatte hieß es, dass man sich darüber keine Sorgen machen muss.  Hat dann unterschrieben und Joah.

Bisher hab ich nur das Übergabeprotokoll als Mail erhalten, aber nun habe ich die Befürchtung, dass sie mir die Fußleisten, Rollladen etc. erhängen möchten, weil dort kein (bekannt) hinter steht?

Da es meine erste Übergabe war bin ich leider mit der Materie nicht wirklich vertraut, aber welchen Sinn hat es sonst bei einer defekten Balkontür (bekannt) in Klammern zu setzen und bei den anderen Mängel nicht? 🤔

Vielleicht hat ja jemand ein Rat oder mehr Ahnung vom ganzen. Ich wäre dankbar.

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe
Wasserhahn und Steckdosen seit Einzug undicht/defekt?

Guten Abend,

ich bin letzten November in meine sehr renovierungsbeduerftige Einzimmerwohnung gezogen. Es war so schwer eine Wohnung zu finden und ich habe unbedingt eine gebraucht. Ich kann von Glueck reden und bin dem Vermieter vorab dankbar dafuer dass er diese mir gegeben hat. Die Wohnung ist halt sehr .... schlimm. Der Wasserhahn in der Küche und einige Steckdosen im Flur und Zimmer funktionieren seit dem Einzug nicht richtig. Meine Vormieter haben den Vermieter auch darauf angesprochen. (es gibt keine Hausverwaltung fuer uns da er son Privatmieter ist. Es gibt ne alte Dame im Haus die wir bei Prpblemen fragen koennen aber sie kann nix reparieren) Der hat diese damals aber nicht repariert und ich wollte nicht schon von Anfang an noergeln als ich eingezogen bin. Hab ich jetzt gemacht aber er sagt ich solle die Dame fragen da er nicht in DE ist. Sie kann nicht helfen. Aber nun halt ichs echt nicht aus. Ich kann nicht richtig Staubsaugen wegen der Steckdosen und das Tropfen des Wasserhahnes stoert mich so sehr. Der Gasherd geht nicht richtig an & die Therme geht in unregelmaessigen Abständen an. Das macht mir Angst. Muss er sich denn nicht darum kümmern? Muss er denn nicht jemanden schicken der das macht? Oder muss ich das alles auf meine Kosten machen? ich bin recht jung und kenn mich mit sowas nicht aus. Das ist meine erste eigene Wohnung. Was kann ich tun? Bitte helft mir

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Mieter rausbekommen?

Hallo

Ich bin Hauseigentümern und habe ein großes Problem. Vor ca einem Jahr ist in einer Wohnung ein zuerst netter junger Mann ( Herr A)eingezogen doch nach 2-3 Monaten änderte sich alles. Das ganze Haus roch nach Marihuana (man merkte es kam aus seiner Wohnung) Die Polizei hatte ihn ständig gesucht es war nachts geschrei von ihm und seiner Freundin (sie wurde geschlagen, es wurden Gegenstände durchs Treppenhaus geworden) so nach einem weiteren Monat kündigte er weil ich ihn nervte damit das ich ihn darauf ansprach nichtmehr so laut zu sein sein Fahrrad bitte nicht im engen Treppenhaus abzustellen sondern auf den Hof (fahrradständer vorhanden) usw. Soweit so gut doch ist in der Zwischenzeit ein anderer Mieter(Herr B) in einer anderen Wohnung eingezogen, die beiden kannte sich. Dieser hat auch zuerst pünktlich die Miete überwiesen und alles war gut nur seid ca eine halben Jahr ist er abreitslos und das Amt übernimmt nicht die vollen kosten die von ihm beglichen werden da er so schnell keine Wohnung findet. Jedoch ist der Herr A fast jeden Tag bei Herr B zu Besuch, schreit weiterhin rum, hat sich nicht abgemeldet und die Polizei kommt alle paar Tage weil sie Herr A suchen. Herr B benimmt sich auch wie die Axt im Wald. Uriniert auf den Hof (zeugen vorhanden) hört bis in die Nacht laute Musik und bezahlt meistens erst nach Aufforderung und beteuert schon länger er suche eine neue Wohnung. Es gab schon 2 Kündigungen die ich aufgrund nicht gezahlter Miete ausgeschrieben habe jedoch wurde nicht reagiert. Mein Anwalt sagt nur rausklagen bringt etwas aber das ist sehr teuer und das Geld sehe ich nie wieder bzw habe auch momentan das Geld nicht so locker. Hätte jemand einen Rat? Tut mir sehr leid das der Text so lang wurde

Polizei, Mieter, Mietrecht, kündigen, verzweifelt
Darf Untermieter in Abwesesenheit Schlüssel weitergeben?

Guten Tag,aktuell vermiete ich ein Zimmer in meiner Wohnung unter. In dieser bin ich selbst wohnhaft. Leider trennt sich diese Wohnkonstellation wieder in 3 Monaten - gesetztliche Frist - auf. Bis zu genanntem Ende wird sich die Untermieterin im Ausland aufhalten. Sie möchte in diesem Zeitraum ihren Schlüssel an Freunde weitergeben, um zu etwaigen Unterlagen Zugang zu haben. ( Am Rande: Das könnte ich auch übernehmen) Zudem, soll in ihrer Abwesenheit 3 Tage eine Freundin in ihrem Zimmer schlafen. Meine Untermieterin studiert Jura und beruft sich hier auf einen Besuch und das sie ihren Schlüssel geben kann wem sie möchte. Ich jedoch hatte mit ihr im Mietvertrag festgehalten, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht zulässig ist und sich der Besuch der Freundin nicht als solchiger einstufen lässt, da meiner Meinung nach nur in Anwesenheit der Untermieterin ein Besuch möglich wäre?? Desweiteren bin ich der Meinung, dass sie ihren Schlüssel zwar bei einer Vertrauensperson ihrer Wahl deponieren kann, dieser sich jedoch nicht Zugang zur Wohnung, Briefkasten o.Ä. verschaffen darf, da es sich hierbei wieder um eine Gebrauchsüberlassung handeln würde. Auch bin ich der Meinung, als Hauptmieterin das Hausrecht zu besitzen und es sich - nachdem ich dies ihr gegenüber eindeutig geäußert hatte- um einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung handelt.Entgegenkommend habe ich angeboten, dass in meiner Anwesenheit nach vorheriger Absprache ab und an Zutritt gewährt werden kann.Bin ich mit meiner Interpretion auf dem Holzweg?Ich danke Ihnen im Voraus

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, WG
Welche Art von Schabe/ Käfer ist das und bedeutet es Gesundheitsgefahr für den Mieter?

Nach 3 wöchiger Abwesenheit kam ich Mitte Juni in meine 1,5 Zimmer-Wohnung, Dachgeschoss (Holzdach, Haus Baujahr 1975, Naturnahe) und fand dort 2-3 Käfer/ Schaben wie auf dem Bild abgebildet. Ich vermutete sofort Küchenschaben und entfernte die Käfer ohne sie zu töten. In den nächsten Tagen fand ich ab und zu einen Käfer am Abend bzw. in der Nacht (Wohnzimmer/ Außenwand, in der Nähe des Bads). Deshalb meldete ich dies dem Vermieter. In der Zwischenzeit stellte ich selbstgemachte Fallen in der Wohnung auf, welche speziell gegen Küchenschaben gerichtet waren - Ohne Erfolg. Rückmeldung vom Vermieter: Das Bild wurde an eine Schädlingsbekämpfungs-Firma weitergeleitet mit dem Ergebnis: Keine Küchenschabe, harmlose Bernstein-Waldschaben, die nur Pflanzen essen und sich in warme Wohnungen "verirren" und dort einen Hungertod sterben. Deshalb auch keine Gesundheitsgefahr - (Käfer am Rücken braun, durchsichtiger Panzer. Dahingegen Küchenschaben mit zwei weissen Streifen auf dem Rücken und nicht durchsichtigem Panzer). Die Wände sind in meiner Wohnung sicherlich nicht komplett dicht und ich habe in der Nacht oft die Fenster auf (mit Schutzgitter) und deshalb kann es schon sein, dass die Käfer so in die Wohnung gelangt sind. Seitdem ich wieder da bin fand ich leider auch am Tag 1, 2 Käfer und einen in einer Küchenrolle sowie einen anderen im Schrank in einer zusammengelegten Hose.

Mein Frage nun: Kennt sich jemand mit Käfern/ Schaben aus und kann bestätigen dass die auf dem Bild abgebildete "Schabe" "nur" eine (Bernstein-) Waldschabe ist und somit kein Gesundheitsrisiko bzw. Handlungsbedarf besteht?

Vielen Dank im Voraus!

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Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Käfer, Kakerlaken, Gesundheitsrisiko, Küchenschabe, Schabe, Waldschabe
Schlüsselübergabe für Renovierung der neuen Wohnung?

Hallo erst mal,Ich habe folgendes Problem und weiß langsam nicht mehr weiter. Meine Freundin und ich ziehen nun bald in eine neue Wohnung. Der Vertrag läuft zum 1.8. Die Wohnung gehört der GWG und sind schon seit März mit denen in Kontakt. Laut denen sollte der Vormieter schon gegen April raus sein, so dass wir zum Mai schon mit den Renovierungsarbeiten beginnen sollen/durften. So sagte man es uns. Dafür müssten wir nur Anteilig schon einmal die Kaution zur Schlüsselübergabe zahlen und erst mal nur einen Schlüssel bekommen.So weit alles gut. Jedoch erfuhren wir von der Vormieterin, dass sie erst zum 30.06 auszieht.Nach Rücksprache mit der GWG wurde uns versichert, dass wir zum 1.7 in die Wohnung können. Auch das schlug fehl , da angeblich der Techniker noch nicht zur Abnahme in der Wohnung war. Wir müssen noch einiges an Arbeiten in der Wohnung vollrichten und wenn wir denn Schlüssel nicht spätestens Anfang nächster Woche haben, wird das hart. Uns sitzt ein Möbelhaus schon im Nacken wegen der Lieferung der neuen Möbel. Das haben wir auch der GWG mitgeteilt. Die sagte uns zu das es ganz bestimmt diese Woche mit den Schlüssel klappt und sich Montag (also heute) jemand melden würde für den Termin. Das ist aber noch nicht alles. Kurz nach dem wir raus sind, soll/will unser Nachmieter rein. Der ist zum Glück ein Freund und kommt uns entgegen falls etwas schief geht, aber auch er kann nicht ewig warten.Außerdem, war die Bedingung unsererseits für den Einzug, dass die Wohnungstür ausgetauscht wird. Diese war schon stark beschädigt und hält kaum noch bei etwas gegen stemmen. Darüber haben wir bis heute keine Infos. Uns wird nur immer gesagt, es kümmere sich einer drum.Wie gehts weiter? Sind mündliche Vereinbarungen den so wenig wert? Wie sieht da die Rechtsgrundlage aus? haben wir einfach pech gehabt und müssen uns gedulden? Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich drehe hier langsam durch.

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