Darf mein Vermieter mir verbieten meinen Kellerraum abzuschließen?

Hallo,

ich wohne jetzt etwas mehr als ein Jahr in meiner ersten Wohnung. Bisher hat es auch noch nie großartig Probleme gegeben.

Ich Wohne ganz oben in einem drei Parteien Haus, alleine. In dem Flur oben befindet sich mein Abstellraum, der nur durch den Flur zu betreten ist.

Außerdem habe ich noch einen Kellerraum in den ich aber laut meinem Vermieter nur Fahrrad und Waschmaschine hineinstellen darf. Dadrin befindet sich auch eine Tür zum Garten meiner Nachbarn.

Im Mietvertrag sind beide Räume unter dem Punkt "Räume, welcher der Mieter alleine nutzt" aufgeführt und es wurde auch am Anfang nichts weiter dazu gesagt.

Jetzt ist es so, dass mein Vermieter gestern bei mir vor der Tür stand. Wohl etwas überrascht das ich da war (da ich Urlaub habe) und meinte mir vorschreiben zu müssen, dass ich meinen Abstellraum aufräumen muss. (Wo nebenbei gesagt nur Stühle, Pfand, Kartons Papiermüll und ein paar alte Möbel, die wir vor ein paar Wochen ausgetauscht haben und ich diese Woche sowieso weg bringen wollten stehen.)

Auf meine Frage woher er den Überhaupt wüsste wie es in meinem Abstellraum aussehe sagte er wie selbst verständlich ja er müsste da ja immer mit dem Schornsteinfeger rein. Darauf hin habe ich ihm gesagt, dass ich da gerne drüber informiert werden möchte wenn er in meine räume geht, und er das überhaupt nicht darf. Das wäre ihm egal, er müsste da schließlich rein. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich da ein neues Schloss rein machen werde, wenn er das weiterhin macht. Er meinte nur das können sie sich abschminken und übrigens sollten sie ihren Kellerraum auch mal wieder aufräumen.

Daraufhin habe ich gestern Abend um 8 Uhr meinen Kellerraum abgeschlossen und heute morgen um noch nicht mal 11 Uhr rief er mich an. wieso ich jetzt aufeinmal meinem Kellerraum abschließen würde. ich Dürfte dass nicht, immerhin wäre das ein Fluchtweg und der Durchgang für meine Nachbarn in den Garten.

Davon hat mir vor einem Jahr aber keiner was gesagt, und es ist auch nicht als Fluchtweg ausgeschildert.

Ich habe dann nur gefragt was die denn in meinem Keller zu suchen haben, worauf hin er nur meinte ja wir sind ja die Hausmeister.

Mich würde einfach mal interessieren, was ihr da so zu sagt.

liebe grüße

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Wie viele Unterlagen darf der zukünftige Vermieter verlangen, bevor er eine Absage erteilt?

Ich hatte Interesse an einer Wohnung, der Vermieter schien sehr an mir interessiert und wollte mir vor 2 Wochen schon eine Zusage erteilen.Er meinte ich komme als Mieterin in Frage und solle bloß nicht denken dass die Fragen bedeuten er wolle mich nicht.

zu diesem Zeitpunkt hatte er:

3 Gehaltsnachweise von mir

meine Schufa die bei 97,5% liegt

einen Nachweis für die Umwandlung meiner Gehaltserhöhung vor dem Einzug

Eine Bürgschaft meiner Eltern

Eine Selbstauskunft mit dem Kontakt meines derzeitigen Vermieters

und die schriftlich Bestätigung von meinem Chef dass ich übernommen werde und entfristet.

Dann ist ihm ein Tag vorher aufgefallen, dass er noch gerne Gehaltsnachweise oder Nachweise für die Mieteinnahmen meines Vaters benötigt, weil ich vorher beiläufig erwähnt hatte dass meine Eltern selbst Eigentümer sind.

Dies habe ich abgelehnt, womit er vorerst auch zurecht kam.

Dennoch hat er einen Grund gefunden mir die Wohnung vorzuenthalten.Diesesmal wollte er warten bis mein neues (erhöhtes) Gehalt schwarz auf weiß vorzuweisen ist.

Womit ich auch kein Problem hatte, nur das Warten war anstrengend.

2 Tage später erhielte ich eine Mail, dass er noch einen Nachweis dafür möchte dass ich Ersparnisse von mindestens 5000€ vorweisen kann.

die Miete steht im Verhältnis zu meinem Gehalt bei 50/50.

Ich habe Ihm erklärt dass ich keine hohen Ersparnisse vorweisen kann weil ich immer alles in meine Einrichtung von meiner jetzigen Wohnung investiert habe.

Nun bekomme ich eine Ablehnung in der es heißt dass Sie nicht an meiner Zuverlässigkeit zweifeln, aber Ihnen das Schreiben von meinem Chef für die Entfristung nicht ausreicht.

Ich fühle mich etwas benutzt und habe pikante Details von mir enthüllt.

kann er das machen :-)???

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Reparatur Balkontür Mietwohnung - Wer zahlt?

Hallo,

Ich wohn zur Miete und hatte inzwischen schon zum zweiten Mal das Problem, dass der Stift vom obersten Scharnier der Balkontür rausgerutscht und verbogen ist. Dadurch ließ sich die Tür nicht mehr vollständig schließen, es hat permanent gezogen, Wärmeverlust und dauernder Lärm von draußen waren dadurch vorprogrammiert und außerdem hätte ein Einbrecher die Tür leicht aufbrechen können. Zum Lüften konnte ich die Tür auch nicht mehr öffnen, weil ich Angst hatte, dass sie mir irgendwann ganz entgegen kommt.

Das erste Mal hat mir ein bekannter Handwerker, der zu Besuch war, das Scharnier wieder richtig eingesetzt. Jetzt beim zweiten Mal habe ich das meinem Vermieter gemeldet. Der hat mir direkt gesagt er gibt das dem Handwerker weiter. Die haben sich am selben Tag gemeldet und waren am nächsten Morgen da. Der Handwerker hat die Tür in Ordnung gebracht. Und 1,5 Wochen später habe ich plötzlich die Rechnung von meinem Vermieter im Briefkasten, sie hätten die Rechnung bezahlt. Das würde jedoch unter Bagatellschaden fallen, die von den Mietern selbst zu beheben sind, und ich sollte ihnen die Kosten bezahlen.

Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und möchte nicht zahlen. Erstens halte ich es nicht für einen Bagatellschaden, sondern für einen Schaden an der Bausubstanz, deren Funktionalität durch den Vermieter zu gewährleisten ist.

Zweitens wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ich für diese Kosten aufkommen müsste. Und hatte keine Gelegenheit das privat reparieren zu lassen oder mir zumindest einen Handwerker selbst auszusuchen. Der bestellte Handwerker kam auch noch aus einer anderen Stadt und hat die Anfahrtszeiten natürlich mit berechnet.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Ist das Recht nicht in diesem Fall auf meiner Seite? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Reparaturkosten

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