Hallo liebe Community,
mein Vermieter hat Rolläden an alle Fenster meiner Mietwohnung angebracht. Nun fragte ich wie das mit der Steuerung sei. Daraufhin wurde mir entgegnet, dass die Rolläden automatisch abends um 18 Uhr heruntergefahren werden und morgens um 7.30 Uhr wieder hoch. Es gäbe zwar eine zusätzliche Fernbedienung, die würde er aber nicht aus der Hand geben, da mit dieser auch seine Rolläden steuerbar wären und er sich gern die Option lassen möchte je nach Bedarf seine Rolläden herauf und herunterzufahren. Ich bat ihn sich noch einmal etwas einfallen zu lassen, da ich damit überhaupt nicht zufrieden bin. Er meinte daraufhin, dass er da keine Möglichkeit sehen würde.
Ich bin gerade echt arg am Kochen. Das kann doch wohl nicht war sein und nach reinem Menschenverstand auch nicht rechtens?
Eigentlich möchte ich gar nicht mit dem Gesetzbuch schwingen, wüsste aber schon gern wo ich gedanklich ansetzen kann.
Hat von Euch vielleicht jemand eine Ahnung welche rechtlichen Argumente ich dort vorbringen könnte?
Viele Grüße
Patrick!