Wenn man einmalig Ware auf der Messe im EU-Ausland, aber als deutscher Gewerbetreibender verkaufen will, was gilt es grob zu beachten?
Man bräuchte ein Gewerbe in dem Land, in dem man verkaufen will, um dort die Umsatzsteuer abzuführen, richtig?
Wichtig: Mir ist bewusst, dass dies keine steuerliche Beratung ersetzt. Aber ich möchte trotzdem grob wissen, wie das funktioniert. Danke!