Entfällt beim Terminkauf die Fristsetzung (Lieferungsverzug)?

Teilfrage 1: Mahnung beim Terminkauf

Wenn es sich um einen Terminkauf handelt (z.B. Lieferung bis zum 23.03) ist der Termin kalendermäßig bestimmt bzw. bestimmbar.

Laut § 286 BGB gerät der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug wenn,

"...1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, ...".

Entspricht das dem obigen Fall des Terminkaufs? Ist also für den Terminkauf keine Mahnung nötig? Oder bezieht sich der § nur auf Fixkäufe (z.B. Lieferung am 22.03. fix)?

Für gewisse Rechte beim Lieferverzug ist eine Fristsetzung angegeben. Mahnung und Fristsetzung sind jedoch nicht dasselbe .

Teilfrage 2: Fristsetzung beim Terminkauf

a) Laut §323 BGB ist für den Rücktritt vom Vertrag eine Fristsetzung entbehrlich wenn,

"...2. der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist,  ..."

Entfällt die Fristsetzung nun beim Terminkauf?

b) Wenn ich neben dem Rücktritt auch Schadensersatz einfordern möchte, wie sieht die Rechtslage mit der Fristsetzung dann aus?

Laut §281 BGB ist für Schadensersatz statt der Leistung eine Fristsetzung entbehrlich wenn,

"...der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen."

Im § gibt es keine Hinweise auf Termin- oder Fixkäufe oder übersehe ich diese?Müsste ich also bei Terminkäufen dann doch eine Frist setzen? Wenn ich nur zurücktreten wird keine Fristsetzung benötigt und wenn ich zusätzlich Schadensersatz statt der Leistung haben will doch?

Da ich bereits viele Bücher gewälzt habe und z.T. widersprüchliche Informationen gefunden habe, hoffe ich auf rechtssichere Antworten! Vielen Dank im Voraus!

Recht, Mahnung, Fristsetzung, Lieferverzug, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
KSP Rechtsanwälte Kanzlei Forderung Betrug?

Ich habe einen Brief von der Kanzle KSP Rechtsanwälte bekommen mit einer Forderung. Angeblich hätte ich meine Rechnung bei der Firma edel-optics nicht beglichen und sollte nun über 300 Euro überweisen. Ich kannte die Firma edel-optics gar nicht, habe also auch nie dort was gekauft. Angeblich hätte diese Firma mir schon mehrere Mahnungen schriftlich und per e-mail (auf ein email-konto, dass ich gar nicht habe), zugeschickt. Ich frage mich außerdem, woher meine Postadresse da bekannt ist. Eben habe ich bei edel-optics angerufen, Die haben "mich" tatsächlich mit einer Adresse, wo ich schon seit 11 Jahren nicht mehr wohne, in ihrem Computer. Die Kanzlei hat den Brief aber an meine aktuelle Adresse geschickt, die edel-optics aber gar nicht bekannt ist. Deren Bank, die nun die Forderungen eintreiben will, kennt die aber offensichtlich. Angeblich habe ich 2016 eine Sonnenbrille für über 2000 Euro bestellt. Habe ich aber nicht. Da die Forderung abzüglich der Anwaltskosten aber nur knapp 300 Euro sind, müsste ich ja für die Brille schon mal 1700 Euro bezahlt haben, ist aber auch nicht der Fall.

Ich habe natürlich schon nach Erfahrungen anderer Betroffener gegoogelt, aber da ging es hauptsächlich um irgendwas im Zusammenhang mit Paypal über Angelegenheiten, die es durchaus gibt, nur dass die Forderungen zu hoch seien oder man gar nicht im Verzug mit Zahlen ist, z.B. Handy o.ä.. Bei mir ist es ja nun so, dass ich überhaupt nicht weiß, was die wollen. Und Paypal ist in dem Fall auch nicht involviert. Offensichtlich ist das Betrug. Was ratet Ihr mir? Ignorieren? Schriftlich widersprechen? Zur Polizei?

Betrug, Recht, Forderung, ksp, Mahnung

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