Inkasso Paigo nötigt?

Hallo zusammen,

bei mir wurde Geld für einen Amazon Artikel nicht abgebucht und dank mehreren
übersehenen Emails sind aus 27 inzwischen 64€ geworden. Bin selber schuld,
also alles ok, habs gezahlt. Nun schauen Sie aber bitte folgenden Verlauf an:

Inkasso fordert per mail am 18.1. 64€ "Gesamtvorderung".
Ich zahle per Sofortgutschrift am 20.1. die 64€ und sie werden gebucht.
Heute, am 23.1. fordern sie WEITERE 81,32€ per mail.
Habe ihnen widesprochen, was vermutlich nichts bringen wird.

Verlauf:

27.10.2021Bestellnummer: xxxxxxxxxxxxxxx
Kaufvertrag
Produktbeschreibung:
ABUS KeyGarageTM 787 - Schlusselbox zur Wandmontage - fur Schlussel oder kleine,
Vertragsdatum: 24.10.2021 , Vertragsabschluss Online , Vertragsbestätigung, spätestens aber zum 27.10.2021 27,79 EUR

28.10.2021 Mahngebuehren 3,00 EUR

01.12.2021 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR: 0,5 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 15,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 3,00 EUR 18,00 EUR

26.12.2021 Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) 14,40 EUR gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR:
gesamt jetzt 0,9 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 27,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 5,40 EUR 14,40 EUR

05.01.2022 Bonianfrage vor MB 1,40 EUR

19.01.2022 Vergütung für die Vertretung des Antragstellers im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR: 1,0 Gebühr abzüglich Minderungsbetrag (Nr. 3305 VV RVG) 35,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 9,80 EUR 45,30 EUR

19.01.2022 GK Mahnbescheid 36,00 EUR

20.01.2022 ./.Überweisungen -64,81 EUR

21.01.2022 4,12% Zinsen aus 27,79 EUR (08.11.21-21.01.22) 0,24 EUR

RESTSCHULD PER 21.01.2022 81,32 EUR

Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Wirtschaft und Finanzen
Muss ich dem Anwalt 234 EUR für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid von meinem Schuldner zahlen?

Hallo,

Hatte jemand für 1700 EUR beauftragt für Arbeiten, die nicht richtig ausgeführt wurden und für die er entgegen seines Titels keine Eintragung bei der Handwerkskammer hatte.

Habe mit einem Anwalt einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, der jedoch aus bekannten Gründen (nix pfändbares und noch andere Gläubige) nicht vollzogen werden kann. Mein Schuldner hatte mir und meinem Anwalt eines Tages daraufhin einen aus der Luft gegriffenen Mahnbescheid gesendet von ca. 4000 EUR. Mein Anwalt schrieb mir dann ich müsste gegen diesen einen Widerspruch erheben, da er dies bereits erledigt hat für mich. Natürlich kamm keine Reaktion mehr nach dem Widerspruch vom Schuldner. Obwohl es ja Betrug ist willkürliche Mahnbescheide zu senden, sagte mir mein Anwalt, man sollte ihn deswegen nicht anzeigen da dies nichts bringe ohne pfändbaren Vermögen und ich dann auch noch die Kosten für einen Prozess selbst zu tragen hätte. Nun stellt mir mein Anwalt auch noch 234 EUR in Rechnung für den Widerspruch gegen den willkürlichen Mahnbescheid von meinem Schuldner, den er vorweg getätigt hat. Darf er mir dies einfach so in Rechnung stellen? Die Kosten für den Anwalt sind inzwischen annähernd der Summe, die mir mein Schuldner schuldet. Vielen Dank.

Bild zum Beitrag
Recht, Anwaltsgebühren, Mahnbescheid, Anwaltsrechnung, Liquidation, Wirtschaft und Finanzen
Mahnbescheid trotz Zahlungswilligkeit?

Guten Tag,

ich versuche dies so einfach wie möglich zu erklären :

1. wg Staffelmiete gab es Kosten die ich verpasst habe zu zahlen

2. Mahnung, erst nach Monaten, in der Zwischenzeit war mir nicht bewusst zu wenig gezahlt zu haben

3. ich habe angefangen einen Teilbetrag jeden Monat mit der Miete zu überweisen

4. die Sache wurde trotz meiner Teilzahlungen an ein Inkassobüro übergeben

5. habe mit dem Inkassobüro kommuniziert und um eine Übersicht gebeten in dem ersichtlich ist, ob meine bezahlten Teilbeträge mitberücksichtigt wurden.

6. Inkassobüro gibt dazu keine Rückmeldung und leitet Mahnverfahren ein.

Insgesamt habe ich mich von Anfang an zahlungswillig gezeigt. Nun verstehe ich nicht, warum man trotzdem diese Schritte gegen mich eingeleitet hat. Das wäre überhaupt nicht notwendig gewesen.

ich habe zuletzt an das Inkassobüro geschrieben :

"ich habe bereits die Mietverwaltung um eine Gesamtübersicht gebeten, habe diese auch nie erhalten und kann so auch nicht nachvollziehen was nun wo verrechnet wurde.

Deswegen bitte ich Sie mir die letzte Mahnung zukommen zu lassen.

Da diese schon mehrere Monate herliegt, muss es ja dann ersichtlich sein ob und was da angerechnet wurde.

Sobald ich diese habe, werde ich den offenen Betrag überweisen und die Angelegenheit hat sich erledigt."

Muss ich nun diese weiteren angefallenen Kosten für den Mahnbescheid zahlen ? Oder was genau kann ich hier noch tun.

Recht, Mahnbescheid

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mahnbescheid