Hauptforderung von Vodafone beglichen. Inkasso-Büro infoscore nicht bezahlt, jetzt Rechtsanwalt Haas eingeschaltet. Wie weiter vorgehen?

Hallo,

hier also die Fortsetzung meiner vorigen Frage/n, zu finden unter:

https://www.gutefrage.net/frage/hauptforderung-beglichen-weiteres-schreiben-von-infoscore-inkasso-wie-weiter-reagieren?foundIn=user-profile-question-listing

Kurzer Abriss: Die Hauptforderung sowie alle Gebühren für Lastschriftrückläufer und Mahnungen wurden direkt an Vodafone bezahlt. Der Erhalt und das nun ausgeglichene Kundenkonto wurden seitens Vodafone schriftlich per E-Mail bestätigt. Ebenso wurde von Vodafone per E-Mail mitgeteilt, dass keine weiteren Forderungen ihrerseits mehr bestünden. Die Inkasso-Schreiben, die in der Zwischenzeit reinflatterten, habe ich wie empfohlen ignoriert. Nun wurde die Sache an Rechtsanwalt Haas aus Baden-Baden (ist ja scheinbar ein alter Bekannter in dem Metier) weitergegeben, der nun die Forderungen aus dem Anhang stellt.

Ich weiß, ich muss das nicht beantworten, aber mir stellt sich die Frage: Wäre ein kurzes und prägnantes Schreiben, indem man auf die rechtlichen Unstimmigkeiten (Zinseszins, Inkasso- und Anwaltskosten zugleich, etc.) eingeht, sinnvoll? Oder soll ich die Schreiben wieder als tote Bäume abheften und auf den dann evtl. eintrudelnden Mahnbescheid warten?

Wie wahrscheinlich seht Ihr nun, dass die Geschichte weiterverfolgt wird (mit Erfolg)?

Danke und Grüße

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Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Forderung, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Einklagen, Wirtschaft und Finanzen
Hauptforderung beglichen, weiteres Schreiben von infoscore Inkasso. Wie weiter reagieren?

Hallo,

ich versuche mich kurz zu fassen: Angefangen hat die Geschichte mit einer Forderung (Abschlussrechnung DSL-Vertrag) seitens Vodafone. Das eingerichtete Lastschriftverfahren konnte aufgrund mangelnder Deckung nicht durchgeführt werden, was im Endeffekt in einer Mahnung und dann in der Einschaltung von infoscore endete, vgl. diese Frage von mir:

https://www.gutefrage.net/frage/leider-gerechtfertigte-inkasso-forderung-nach-umzug-und-nicht-erhalt-von-mahnungen-wie-moeglichst-kostenguenstig-aus-der-geschichte-rauskommen?foundIn=user-profile-question-listing

In der Zwischenzeit wurde die Hauptforderung (29,75€) beglichen. Vor einer Woche kam ein weiteres Schreiben von infosocore, dass noch weitere Forderungen (2 Rücklastschriften à 4,50€ und eine Mahnung à 2,50€) in Höhe von total 11,50€ seitens Vodafone offen seien (diese Forderungen waren auch im 1. Schreiben bereits erwähnt; da ich unsicher war, ob man zu deren Begleichung überhaupt verpflichtet ist, wurden sie erstmal nicht beglichen). Das Inkasso stellt jetzt (nach dem 2. Schreiben) noch Forderungen in Höhe von 91,03€ (Die bereits beglichenen 11,50€ + 40,50€ Inkossogebühren + 29,70€ Inkassogebühren 2. Schreiben + 0,33€ Verzugszinsen).

Dieser Betrag (die Restforderung von Vodafone in Höhe von 11,50€) wurde nun, da ich mich noch etwas mit der Materie beschäftigt habe, ebenfalls überwiesen. Die Forderungen, die rein vom Inkasso stammen, habe ich nicht beglichen.

In dem Schreiben sind aber auch noch Verzugszinsen in Höhe von 0,33€ angegeben. Eine Rückfrage bei Vodafone ergab aber, dass nur die 11,50€ offen seien (E-Mail an Vodafone mit Bitte um Auskunft über die Restschuld und anschließender Rückruf durch die Kundenbetreuung).

Wie gehe ich nun weiter vor?

  • Verzugszinsen an Vodafone überweisen, obwohl diese (laut Kundenbetreuung und auch laut Online-Portal, auf das noch Zugriff besteht) garnicht gefordert werden?
  • Dem Inkasso nochmal antworten (möchte ich eig. nicht)? Im initialen Schreiben an das Inkasso wurde auch klar gemacht, dass keine weitere Kommunikation stattfinden wird (im Kommentar zur hilfreichsten Antwort der verlinkten Frage oben ist das genannte Schreiben zu finden). Ich bin eig. der Meinung, man sollte dann auch konsequent bei dem bleiben, was man gesagt hat, bin aber für Anmerkungen offen.

Ich möchte verhindern, dass das Ganze zum Anwalt geht (bzw. der wäre mir noch egal) bzw. später evtl. vor Gericht (ich weiß, dem Mahnbescheid würde ich sowieso erstmal widersprechen). Müssen dafür die Verzugszinsen von 0,33€ nun ebenfalls beglichen werden oder nicht?

Was kommt, wenn alle Schreiben von infoscore und evtl. eingeschalteten Rechtsanwälten ignoriert werden? Können die reinen Inkasso-Gebühren eingeklagt werden bzw. sind die Erfolgschancen realistisch? Muss ich weiteres beachten außer dem evtl. eintreffenden Mahnbescheid zu widersprechen? Benötigt dies eine Begründung oder nicht?

Danke und Grüße.

Geld, Schulden, Recht, Gericht, Titel, Forderung, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Wirtschaft und Finanzen
Mahnbescheid trotz Bezahlung?

Die Zahlungsfrist war bis zum 01.05.2017, ich habe am 02.05.2017 mit Expressüberweisung überwiesen. Das Geld war nachweislich am 02.05.2017 auf dem Empfängerkonto.
Am 03.05.2017 wurde dennoch ein Mahnbescheid erstellt.

Nun muss ich natürlich einen Widerspruch machen. Die Frage ist nur, muss ich dem Mahnbescheid komplett oder nur teilweise widersprechen? Teilweise bedeutet die Gerichtskosten wären noch zahlbar aber die Hauptforderung natürlich nicht mehr, denn die ist ja bezahlt.

Ein Kompletter Widerspruch bedeutet, ich widerspreche ebenso den angefallenen Gerichtskosten. Erster Gedanke war natürlich komplett widersprechen, weil wurde ja vorher überwiesen.

Dann habe ich allerdings in vielen Foren gelesen, wenn die Mahnfrist überschritten war, jemand nach der Frist überweist, und es sich so überschneidet dass zwischenzeitlich ein Mahnbescheid erstellt wurde, sind die Gerichtskosten trotzdem zu zahlen.

Das war natürlich eine fiese Sache (Versicherung), weil ich ja nur einen einzigen Tag nach der Frist bezahlt habe, für mich war die Sache eigentlich erledigt, aber gleich einen Tag nach der Zahlung halt noch ein Mahnbescheid erstellt wurde. Und das obwohl ich in 15 Jahren noch nie einen Schaden gemeldet habe, immer schön gezahlt. Mir gehts jetzt darum was nun wirklich stimmt. Denn wenn ich dem ganzen Ding widerspreche geht es ja automatisch vor Gericht, und wenn ich nicht im Recht wäre, müsste ich noch deren Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Also, ganz- oder teilweise widersprechen?

Mahnbescheid, Zahlung
Kann man eine Kautionsrückzahlung mit einem Urkundenmahnbescheid versuchen?

Hallo,

ca. vor 10 monaten habe ich einen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen,

Die Vermieterinen waren ein Paar.

im Dachgeschoss gab es 3 wohnung und damals wohnte ein Junge schon.

er besaß 2 wohung und nach 3 monaten wollte er ausziehen.

Weil es schwierig zu eine Mietwohnung zu finden, ich und meine frau entschieden in eine wohnung bis Auszug des Junge zu warten.

nach 3 Monaten sagte Vermieterin dass, müssen wir noch 15 tage warten. Also haben wir noch 15 tage warten. Und plotzlich versuchte der Vermieter Selbstmord.

Gerade davor hat Der Vermieter uns schon eine Kündigungsbrief wegen der Eigennutzung geschickt.

darüber hinaus habe ich mit die Vermieterin geredet. Aber wollte Sie die Miete erhohen, weil sie vor jetzt an zwei Kindern alleine erziehen müssen.

die Situation schockierte mich und in 7 tage habe ich die neue Wohnung gefunden und dank einem Anwalt die Fristlosekündigung geschickt und sauber reinigte wohnung übergeben.

das war schon vor 6 monate.

Und bis heute kann ich nicht die Mietkaution zurück bekkommen.

Wenn ich teleforniere, antwortet die Vermieter nicht oder einfach auflegt.

Keine Ahnung was kann ich tun.

schon vor 16 tage habe ich einen Mahnbrief geschickt und reagiert sie auch nicht.

Deswegen heute habe ich einen Urkundenmahnbescheid gefunden und ausgedrückt und nach zentrales Mahngericht geschickt.

ich habe schon 2 mal solchen Betruge erfahren, erstmal war die vermieter nach südkorea geflogen. (naja komme ich aus südkorea... )

Meine Frage ist dass, ob der Urkundenmahnbescheid in diesem fall gültig ist,

und was kann ich tun mehr? bitte helfen Sie mir..

Mietrecht, Kaution, Mahnbescheid

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