Entgeldeinbehalt bei fehlenden Unterlagen?

Guten Tag werte Community.

Ich habe heute eine Anfrage eines ehemaligen Schützlings erhalten mit einen Fall den ich so noch nie erlebt habe, vielleicht hat hier jemand zu mindestens eine Grundlegende Idee, da ich bei Recherchen widersprüchliche Informationen gefunden habe.

Die Situation siet wie folgt aus. Mein ehemaliger Schützling hat einen neuen Job, exakt seinen ersten Überhaupt, angenommen. Das Einstellungsverfahren verlief laut seiner Aussage recht chaotisch. Wo ihm quasi nur der Vertrag + Personalbogen zugesand wurden welche er ausfüllen sollte. Gestern hat er wohl, er arbeitet an einem externem Areitsplatz also nicht direkt in auf dem Firmengelände, eine Mail bekommen das einige Angaben wie SteuerID, RV usw fehlen würden. Und er müsse diese bis 16 Uhr nachreichen. Gelang ihm wohl nicht, da er erst nach 16 Uhr zu Hause ankam. Auf Rückfrage wie es nun weitergehen würde, meinte der AG, er muss die Unterlagen nachreichen - okay verständlich soweit und erst dann würde sein Lohn gezahlt werden.

Letzteres ist für mich unverständlich bzw genau hier finden sich unterschiedliche Informationen online. Einmal wird gesagt Lohneinbehalt wäre hierbei zulässig (Quelle Stepstone) und auf diversen anderen Seiten wird dies nicht als zulässiger Grund aufgeführt. In einem ähnlichem Laienforum wie diesem hier, aber mit erheblich geringerer Userzal wurde geschrieben, das der Lohn zwar gezahlt werden müsse aber erstmal mit einer nachteiligen Steuerklasse, was dann im Nachhinein verrechnet werden würde.

Wie schaut es nun aus? Ich werd da nicht wirklich schlau draus.

Buchhaltung, Steuern, Arbeitsrecht, Lohn

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