Gehalt erst nach 2 Monaten?

Hallo alle zusammen, ich bin derzeit noch Schülerin und habe mich dazu entschieden einen Schülerjob zu machen.

Es lief die ersten paar Monate ganz gut bis die Chefin vor 1 Woche mein Gehalt „vergessen“ hatte und es war dann zu spät. Für Kontext: ich bekomme mein Gehalt immer am 15 des jeweiligen Monats und habe es immer so bekommen, bis ich gesehen habe das ich nur den Lohn für einen Tag/3 Std. Arbeit bekommen habe. Später ist mir aufgefallen dass das das Gehalt für August war was ich nicht bekommen habe, da ich im August tatsächlich nur 1 mal arbeiten war.

Daraufhin habe ich sie angeschrieben da ich das Gehalt vom 15.09-15.10 erwartet habe wie die sonstigen Monate davor und sie antwortete darauf dass ich ja im August so wenig gearbeitet habe. Ich meine daraufhin dass das doch schon 2 Monate her ist.

Und dann kam folgende Antwort:

Weil die Abrechnung des Lohnbüros findet am

20. des Monats statt. Weil wir die Lohnsteuer und Krankenkassen bis zum

27. des Monats melden müssen. Dann geht es zum Steuerberater und dann bekomme ich die Lohnauszahlungsliste.

Bürokratie in Deutsch-land. Deswegen ist Lohn Auszahlung am 15. des Folgemonats. Da wir aber nur abrechnen können, was stattgefunden hat, rechnen wir nicht den tatsächlichen Monat ab, sondern die Stunden vom

15.-15.

Also zur Erklärung: 15.1.-15.2.(gearbeitete

Stunden) 20.2. Berech-nung. 15.3. Auszahlung.

jetzt ist meine Frage ob das so ganz rechtens ist ?

Job, Gehalt, Lohn, Lohnsteuer, Schülerjob
Zeitarbeitvertrag rechte und Pflichten?

Guten Tag Ich habe am 16.10.2024 ein Arbeitsvertrag in Teilzeitarbeit bei einer Leiharbeitsfirma unterschrieben.

Gleichzeitig erhielt ich eine "Einsatzmeldung zum Arbeitsvertrag" gültig ist die Einsatzmeldung vom 16.10.2024 bis 31.10.2024 Angaben zum Arbeitsort/Arbeitszeit etc. Regelarbeitszeit beträgt 35 Std.Woche.. Problem effektiv war ich dort nur 2 Tage Arbeiten 16.10 und 17.10 dann plötzlich Ende..laut Einsatzleiter werde ich dort nicht mehr gebraucht.

Nun hatte mich der Disponent woanders vorgeschlagen.mit Einsatztermin (nichts schriftlich bekommen) die Kommunikation lief nur über WhatsApp. hat sich aber auch erledigt wegen verspäteter Rückmeldung von mir .

Frage bis hier..kann mir der Disponent der Leiharbeitsfirma hier eine Vertragsstrafe mit Verdienstausfall Aufbrummen??

... und jetzt wirds wirr..Im gleichen Zug bekam ich die Info ich könne am 24.10 und 25.10 (weitere Termine noch nicht bekannt) im besagten Objekt wieder Arbeiten bin quasi nur ein Lückenfüller für ausgefallenes Personal. Hab die Termine noch nicht bestätigt...

..Ich bin jetzt erst mal zu Hause !

Bisher lief die Kommunikation seitens des Zeitarbeits Disponenten nur per WhatsApp Ich sagte dem Mitarbeiter das ich die Kommunikation per WhatsApp nicht mehr wünsche. Nur noch schriftlich Auf solch ein Gebaren hab ich ehrlich keine Lust und möchte wieder raus.

Zur eigentlichen Frage. Werden die Zeiten in der ich nicht beschäftigt bin trotzdem entlohnt?

Und zur Kündigung Probearbeitszeit steht folgendes: Gemäß Paragraph 9.3 MTV BAP gelten die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses als Probezeit.Für die Kündigung während der Probezeit gilt Paragraph 9.3 MTV BAP Entsprechend 9.3 MTV BAP wird die Kündigungsfrist während der Probezeit in den ersten zwei Wochen des Arbeitsverhältnis auf ein Tag verkürzt. Im übrigen gelten gemäß Paragraph 9.4 MTV BAP für (Firma xyz) oder den Mitarbeiter beiderseits die Fristen des Paragraph 622 Abs. 1 und Abs. 2

Frage nun..Wie würdet ihr euch verhalten in meinem Fall? selbst Kündigen oder Kündigen lassen. MfG

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Lohn, Probezeit, Vertragsrecht, Zeitarbeit

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