Setzen sich Leasinggeber in Einzelfällen mit Arbeitgeber in Verbindung?

Hallo zusammen,

da ich seit dem 01. September diesen Jahres eine Führungsposition in meiner Firma erhalten habe, mit welcher eine knappe Verdopplung meines Gehalts einhergeht, habe ich mir überlegt meinen Traum zu erfüllen und mir als Zweitwagen ein Spaßfahrzeug anzuschaffen. Da ich aktuell nicht weiß, in welchem Umfang ich dieses nutzen werde und auch nicht weiß, ob sich die Anschaffung auf die Zukunft gesehen rentiert, habe ich überlegt das Fahrzeug zu leasen. Nun habe ich mir alle Details zum Leasingvertrag mit allen rechtlichen Bedingungen durchgelesen und dort stand drin, dass sich die Leasinggesellschaft Informationen von Auskunfteien, Gesellschaften und dritten Institutionen einholen kann. Versteht man unter dritten Institutionen den Arbeitgeber bzw. kann sich die Leasinggesellschaft mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und Informationen über mein Arbeitsverhältnis einholen ? Da meine Beförderung erst seit kurzer Zeit andauert, würde ich es nicht gerade als gut empfinden, wenn sich die Leasinggesellschaft mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzt, weil ich finde, dass es meinen Arbeitgeber nichts angeht, was ich mit meinem Geld mache und es auch nicht so rüberkommen soll von wegen, „Sieh mal der Mitarbeiter XY hat gerade erst eine neue Position mit mehr Geld erhalten und holt sich direkt ein „dickes“ Auto“.

Könnt Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen ?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Dominik

Auto, Vertrag, Finanzierung, Leasing, Rechtliche Lage
Fahrrad Leasing durch Kündigung vorzeitig beendet?

Im Überlassungsvertrag des Fahrrad Leasings über den Arbeitgeber steht folgendes:

(1) Der ÜberIassungsvertrag beginnt mit Auslieferung und Übergabe des Dienstfahrrades. Die Grundmietzeit beginnt mit dem ersten des auf die Übernahme foIgenden KaIendermonats und hat eine Laufzeit von 36 Monaten.

(2) Endet das ArbeitsverhäItnis vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, wird von der letzten Lohn-/Gehaltszahlung an den Mitarbeiter das zu diesem Zeitpunkt noch offene Nutzungsentgelt sowie die Schlussrate in einer Summe einbehalten (für die Schlussrate entfällt der Steuervorteil) und das Dienstrad geht in das Eigentum des Mitarbeiters über. Eine vorzeitige Vertragslösung führt in jedem Fall zu erhöhten Kosten, die vom Mitarbeiter zu tragen sind. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Mitarbeiters ist dieser verpflichtet, das Dienstrad an das Unternehmen in einem ordnungsmäßigen und funktionstüchtigen Zustand zurückzugeben.

(3) Die LeasinggeseIIschaft ermittelt die Schlussrate die der Mitarbeiter zu tragen hat. Die BerechnungsformeI besteht aus den noch zu Ieistenden Raten bis Ende der Grundmietzeit, abgezinst mit 2% zzgl. eventuell offener Posten zzgl. Kaufpreis für den Eigentumsübergang. DetaiIs hierzu können nur auf Anfrage vom Leasinggeber ermittelt werden.

Nun ist es so, dass ich das Fahrrad auf 36 Monate Leasing abgeschlossen habe.
15 Monate werden bei Kündigung vergangen sein, 21 Monate sind also offen.

Ich verstehe leider nicht ganz, was dies bedeutet, insbesondere das "abgezinst mit 2%"

Vielleicht kann dies ja jemand einmal vorrechnen, ich wäre Dankbar =)

Leasingrate netto 216€
Versicherungsprämie netto 30€
Zzgl. gesetzl USt. 47€
Leasingrate inkl USt. 294€

Fahrrad, Leasing

Meistgelesene Beiträge zum Thema Leasing