Setzen sich Leasinggeber in Einzelfällen mit Arbeitgeber in Verbindung?

Hallo zusammen,

da ich seit dem 01. September diesen Jahres eine Führungsposition in meiner Firma erhalten habe, mit welcher eine knappe Verdopplung meines Gehalts einhergeht, habe ich mir überlegt meinen Traum zu erfüllen und mir als Zweitwagen ein Spaßfahrzeug anzuschaffen. Da ich aktuell nicht weiß, in welchem Umfang ich dieses nutzen werde und auch nicht weiß, ob sich die Anschaffung auf die Zukunft gesehen rentiert, habe ich überlegt das Fahrzeug zu leasen. Nun habe ich mir alle Details zum Leasingvertrag mit allen rechtlichen Bedingungen durchgelesen und dort stand drin, dass sich die Leasinggesellschaft Informationen von Auskunfteien, Gesellschaften und dritten Institutionen einholen kann. Versteht man unter dritten Institutionen den Arbeitgeber bzw. kann sich die Leasinggesellschaft mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und Informationen über mein Arbeitsverhältnis einholen ? Da meine Beförderung erst seit kurzer Zeit andauert, würde ich es nicht gerade als gut empfinden, wenn sich die Leasinggesellschaft mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzt, weil ich finde, dass es meinen Arbeitgeber nichts angeht, was ich mit meinem Geld mache und es auch nicht so rüberkommen soll von wegen, „Sieh mal der Mitarbeiter XY hat gerade erst eine neue Position mit mehr Geld erhalten und holt sich direkt ein „dickes“ Auto“.

Könnt Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen ?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Dominik

Auto, Vertrag, Finanzierung, Leasing, Rechtliche Lage
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.