BSQ Kündigung w/Übersparung. Darf der Bonuszins dabei mitgerechnet werden?

Hallo, die BSQ hat mir mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten denQ12Bonus Vertrag gekündigt. Grund: Vollbesparung, Beantragung eines Bauspardarlehens wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der gebuchte Bonuszins den möglichen Darlehensanspruch übersteigt. Ich muss doch bis zur Höhe der BSV Summe sparen dürfen?

Bausparsumme ist 30000, Saldo 25200. Mit dem Bonus komme ich allerdings über 30000. Der Zinsbonus steht seit Jahren unverzinst auf einem Sonderkonto und wird lt. ABB erst bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig. Der Bonuszins wird dem Bausparkonto erst zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben und bei der Auszahlung zusammen mit dem Guthaben und den Basiszinsen ausgezahlt. Ich bezweifle dass die Bonuszinsen sozusagen als Mittel zum Zweck um mit Vollbesparung argumentieren zu können einfach als Einlage zum Saldo addiert werden dürfen um mich aus dem Vertrag zu drängen. Im Jahr 2014 war dieser "Tatbestand" der Übersparung auch schon gegeben und da hat mich die Bausparkasse sogar noch aufgefordert den Regelsparbetrag einzuzahlen um eine Kündigung zu vermeiden. Was ich dann auch tat und nun kommt diese neue Definition von Übersparung. Das widerspricht sich ja in sich!

Hat Jemand schon eine Antwort oder Reaktion von der Bausparkasse BSQ bekommen bei einem gemachten Widerspruch ??? koger54 vielleicht oder Susanne 39??? Vielen Dank für Antworten

Finanzen, Kündigung, Zinsen
Kündigung in der Probezeit mit eigener Wohnung

Schönen guten Tag,

Ich habe folgende Frage. Ich habe 2014 meine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel erfolgreich abgeschlossen, wurde aber leider nicht von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und hatte leider auch keinen neuen Job. Dem zu folge war ich Arbeitslos/Arbeitssuchend. Ich habe zu der Zeit noch bei meiner Mutter gewohnt was durch das ziehmlich gestörte und auch nicht grade sehr gut laufende Verhältnis einfach für mich nicht mehr machbar war. Also habe ich Probiert aus zu ziehen. Ich bin 21 dem zu folge greift dort ja das Gesetz unter 25 ect brauch ich hier glaub ich nicht weiter ausführen. Also hab ich mich an das da zu gehörige Amt gewannt. Für die musst ich dann angeben was meine Eltern verdienen und auch noch eine Begründung schreiben warum ich bei meiner Mutter ausziehen muss. Das ist aucz soweit durch gegangen. Die nette dame hat mir hallt geschildert was für eine Wohnung mir zustehen würde ( kosten und m2 ) und dann hab ich hallt gesucht. Dann hatte ich aber das Glück das ich am 5ten Januar eine Vollzeit Stelle anfangen konnte und somit nicht mehr auf das amt angewiesen war. Dieser job hat aber leider eine 6 monatige Probezeit und in dieser wurde ich leider gekündigt. Ich muss dazu sagen es war ein call center für einen großen renommierten deutschen Arbeitgeber aber dennoch konnte und wollte ich Menschen auf solcher einer Ebene einfach nicht über den Tisch ziehen und habe deshalb ziemlich wenig Aufträge geschrieben. Das war wohl auch der grund der Kündigung die ich jetzt grade vor knapp 3 stunden bekommen habe..... Jetzt komm ich zu eigentlichen Frage. Ich bin ja jetzt leider wieder vom Amt abhängig ( hoffe nicht zu lange, hab grade schon ein duzend online Bewerbungen geschrieben ) wird das amt dann die Mietkosten übernehmen? Und wie wird das ganze dann verrechnet. Weil eigentlich würde ich ja Arbeitslosengeld 1 bekommen so weit ich da richtig informiert bin. Und ich kann hallt definitiv nicht zurück zu meiner Mutter und mit meinem Vater hab ich seit mehr als 7 Jahren keinen Kontakt mehr. Und das geld was ich damals nach der Ausbildung vom amt bekommen hat, wenn ich nur das bekomme und die miete damit bezahle bleiben mir 12,25€ monatlich.

Klar genaueres kann mir der Sachbearbeiter beim Amt sagen aber bevor ich das mir nich von der Seele schreibe und Frage kann ich nicht schlafen und zur ruhe kommen.

Ich danke euch auf jedenfall für eure Hilfe sorry wenn der Text was länger geworden ist aber ich musste mir auch ein bischen was von der Seele tippen ;)

Kündigung, Miete, arbeitslos, Mietkosten, Probezeit, Wohngeld

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