Nachbarwohnung stinkt bestialisch, Entsorgung des Katzenklos erfolgt nicht

Hallo miteinander,

wir haben ein Problem mit dem über uns wohnenden Mieter. Er hat sich vor einem halben Jahr zwei junge Kater zugelegt und uns versichert sich auch ordentlich um sie zu kümmern und alles sauber zu halten.

Vor einigen Wochen fiel uns im Treppenhaus, er hat einen eigenen Aufgang zur Wohnung der Werststoffsack mit den Futterdosen auf. Dieser hing da wohl schon ein paar Wochen und dies roch schon sehr widerlich. Wir sprachen ihn darauf an dies zu unterlassen und seinen Müll regelmäßig zu entsorgen und nicht wochenlang zu sammeln.

Nun hatten wir Handwerker im Haus die uns u.a. mitteilten, dass sie nicht mehr gewillt sind seine Wohnung bzgl. des Gestanks zu betreten. Ich musste zur Abnahme der Geräte dann auch seine Wohnung aufsuchen und bereits auf der Treppe schossen mir die Tränen in die Augen. So ein widerlich beißender Gestank von Urin...

Im Zimmer war es dann hart an der Grenze zum Übergeben.

Ich verließ fluchtartig die Wohnung, da ich mich nicht länger darin aufhalten konnte.

Die Handwerker teilten mir dann mit, dass er oben im Zimmer eine große Papiertüte mit dem Inhalt des Katzenklos vor der Heizung stehen hat und die Heizkörper in allen Zimmern bis zum Anschlag aufgedreht wurden. Sie verweigern weitere Arbeiten in seiner Wohnung.

Nun meine Frage:

Bzgl. des Gestanks hat er bereits eine Abmahnung erhalten. Doch ist so ein Gestank, hervorgerufen durch nicht entsorgte Katzenausscheidungen etc. ein Kündigungsgrund? Diesen Gestank werden wir sicher nicht mehr aus der Wohnung bekommen, da die Kater scheinbar auch an eine Wand im Zimmer uriniert haben.

Was können wir tun, um unsere Wohnung ein Stück weit zu retten?

Würde diesbezüglich auch eine außerordentliche Kündigung greifen oder müssen wir zur ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist zurückgreifen?

Vielen Dank im Voraus.

Kündigung, Gestank
Fristlose Kündigung (Degewo) - was bedeuten die zwei Sätze genau?

Abend liebes Gutefrage.net Community,

ich habe folgendes Problem:

Leider wurde mein befristeter Vertrag Ende März nicht verlängert und bin schon mit einer privaten Arbeitsvermittlung auf der Suche nach einem neuem Job. Das habe ich meinem Vermieter auch mitgeteilt und auch informiert, dass ich nicht die ganze Miete direkt zahlen kann.

50 € konnte ich am 01.04.2015 schon überweisen und habe dann am 12.04.2015 eine Zahlungserinnerung / Mahnung per Post erhalten mit dem Hinweis auf den Rückstand von 448,43 €. Mein alter Arbeitgeber hat meinen Lohn auch immer erst Mitte des Monats überwiesen und ich konnte dann erst Mitte des Monats die Miete überweisen was bisher auch kein Problem war.

Die letzte Überweisung von meinem Arbeitgeber kam am 14.04.2015 auf mein Konto ein und ich überwies sofort 230 € zu den schon überwiesenden 50 €, insgesamt überwiesen 280 € von 500 € der Miete für April 2015.

Und am 21.04.2015 habe ich dann noch 150 € überweisen können. Somit schon 430 € überwiesen von 500 € Miete.

Habe mich beim Vermieter gemeldet mit Begründung meines Verzugs und ich bekam dann folgendes per Post:

"Sehr geehrter Herr..... ,

für Ihre Hinweise bedanken wir uns, können eine Lösung jedoch nicht erkennen. Ihre Aussage, dass Sie die Hälfte der Miete überwiesen hätten, spiegelt sich im Mieterkonto aktuell leider nicht wieder (Da die Überweisungen ein bis zwei tage dauert und deswegen war meine überweisung noch nicht auf dem Mieterkonto). Einen Kontoauszug fügen wir diesem Schreiben bei (fehlte leider, habe ich dann per E-Mail nach gereicht bekommen). Wir machen darauf aufmerksam, dass wir ab zwei Mieten Rückstand die fristlose Kündigung zustellen müssen......."

Dann bekam ich nochmal nach Nachfragen dieses Briefes folgende Info per E-Mail:

"Gründe für eine fristlose Kündigung liegen darin, wenn entweder 2 vollständige Mieten oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist."

Meine Frage an Euch ist jetzt:

Habe ja schon 430 € von 500 € Miete im April 2015 überwiesen können bis zum 22.04.2015. Und würde heute, Montag, den 27.04.2015 die 70 € noch überweisen, damit die 500 € Miete vollständig sind.

Was bedeutet dieser Satz denn genau in meinem Fall: Gründe für eine fristlose Kündigung liegen darin, wenn entweder 2 vollständige Mieten oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist.

Heißt es, wenn ich zwei vollständige Mieten nicht überweisen konnten, kommt die fristlose Kündigung...? Oder ich eine vollständige Miete nicht bezahlen konnte und was meinen sie mit aufeinanderfolgende Termine?

Erläuterung von

  1. wenn entweder 2 vollständige Mieten offen sind

  2. oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist???

Danke schon mal im vorraus für eure Hilfe und für die Unterstützung.

Liebe Grüße

Denny

Kündigung, Fristlos, Rückstand

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