Manchmal setzt man sich ausversehen auf die Brille und dann ist sie verbogen. Sie selbst zurecht zu biegen, kann manchmal zum Bruch des Bügels führen, wenn man Pech hat. Das deckt die Versicherung natürlich nicht ab, sodass man dann für das gesamte Gestell bezahlen muss, wenn dieses komplett ausgetauscht werden muss.
Doch was ist, wenn der Optiker selbst beim "Zurechtbiegen" das Gestell ausversehen zerstört, weil sich beim Verbiegen eine kleine Bruchstelle gebildet hat?
Wer muss dann zahlen? Ich, weil es garnicht erst zur Verbiegung hätte kommen müssen, hätte ich aufgepasst.
Oder muss der Optiker dafür aufkommen, weil er "verkackt" hat?