Liebe Community, ich bräuchte eure Unterstützung?

Hey😊 ich hoffe, ihr könnt mir nochmal etwas behilflich sein.

Ich bin seit Jahren schon in einer kieferorthopädischen-  sowie chirurgischen Behandlung, bei der die AOK die Kosten übernommen hat. Der Ober- und Unterkiefer sollte operiert werden.

Nach der OP des Oberkiefers ist mein Kiefer jetzt etwas schief, was vorher nicht der Fall war. Der Chirurg würde das nur noch korrigieren, wenn ich 1000€ selbst zahlen würde und er auch dann den Unterkiefer operiert. Was mich etwas irritiert: normalerweise muss er das wieder korrigieren oder was meint ihr?

Deswegen war ich jetzt sehr lange nicht mehr bei meinem Kieferorthopäden, weil er der Meinung ist, das es nicht auffällt. Aber der Chirurg wird doch dafür bezahlt.

Ich habe diesbezüglich ein Schreiben von der AOK erhalten - füge ich gleich bei - das die Behandlung abgebrochen wurde. Aber ich habe die Behandlung nicht abgebrochen.

Ich bekomme auch Mahnungen von Rechtsanwälten und Detekteien meines Kieferorthopäden, obwohl ich meinen Eigenanteil von 20% schon angewiesen habe.

Wie würdet ihr reagieren? Ich werde höchstwahrscheinlich auch meinen Kieferorthopäden wechseln, da dies schon dreist und unverschämt ist.

Bei weiteren Fragen, falls einiges nicht klar ist, werde ich euch dies beantworten.

Füge jetzt das Schreiben der AOK bei und das Schreiben, was ich meinem Kieferorthopäden senden wollten. Vielleicht könnt ihr meine Fehler beheben.

lieben lieben Dank 😘

Das wollte ich zum Kieferorthopäden senden, ist das so schlecht formuliert? Könnte man dies etwas verbessern.......

Sehr geehrter Herr Dr. Marino

Ich bitte Sie freundlichst, Ihrem Rechtsanwalt sowie Detekteien mitzuteilen, mir keine weiteren Mahnungen zukommen zu lassen, die wöchentlich bei mir eintreffen. Sonst bin ich leider gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und ggf. eine Klage beim Amtsgericht einzureichen.

Die Behandlungskosten, die mir in Rechnung gestellt wurden, sind an Sie schon angewiesen.

Ich bitte Sie, auch keine falschen Angaben bei der AOK zu machen, das die Behandlung am 04.09.2019 abgebrochen wurde.

Die Behandlung bei Dr Schneider wurde noch nicht ordnungsgemäß durchgeführt, dies muss noch geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Zuzahlung Rettungswageneinsatz - unter Drohung berechtigt?

Mein Cousin war auf der Suche nach einer ambulanten Psychotherapie. Er ging zu einer Institutsambulanz, und nachdem die Befragung vorbei war haben sie gesagt, sie müssen den Krankenwagen rufen, damit er in eine geschlossene Station eingewiesen wird. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits mehrfach bei einem Sozialpsychatrischen Dienst bei einem Facharzt für Psychologie (als Übergang, bis ein Psychotherapeut gefunden wird).

Er lehnte eine Zwangseinweisung ab und betonte, dass er bereits bei dem Sozialpsychatrischen Dienst einen Facharzt und eine Psychologin hat, die ihm übergangsweise unterstützen. Daraufhin wurde angedroht, dass die Polizei gerufen wird, sollte er das Gebäude verlassen und sich weigern. Ihm machte diese Drohung natürlich Angst und so ist er unfreiwillig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Er wurde dort nach einem kurzen Gespräch wieder entlassen.

Der psychologische Facharzt vom Sozialpsychatrischen Dienst hat gemeint, die Institutsambulanz sei dazu nicht berechtigt gewesen, schon gar nicht mit der Androhung die Polizei einzuschalten. Mein Cousin erhielt eine Rechnung von seiner Krankenkasse für den Rettungswageneinsatz (Zuzahlung).

Ist die Zuzahlung rechtens, wenn er unter Erpressung gezwungen wurde mitzugehen?

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