Welchen Beitrag für die Krankenversicherung als Schülerin an der Fachschule?

Hallo,

zum 01.12.2019 fang ich einen Nebenjob an, jedoch befinde ich mich auf der Berufsfachschule für Sozialpädagogik und mache meine schulische Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin. Es gibt keinen Kontakt zu den Eltern, was bedeutet, dass ich alleine wohne. Meine Einnahmequellen bestehen zurzeit aus Schülerbafög, Kindergeld und SGB II. Die Leistungen nach dem SGB II werde ich zeitnah abmelden..

Folgendes Problem:

Das Sozialzentrum zahlt meinen monatlichen Krankenkassenbeitrag an die AOK. Sobald ich die Leistungen nach dem SGB II abmelde, werden natürlich auch die Krankenkassenbeiträge nicht gezahlt - logisch. Ich habe mit der AOK telefoniert und diese meint, dass ich die Möglichkeit habe wieder in die Familienversicherung einzutreten, jedoch ist mein Vater nicht dazu verpflichtet mich aufzunehmen. Sie lassen ihm die nötigen Formulare zukommen nach meiner Bitte und ich habe ihm per Brief die Situation erklärt und ihn darum gebeten mich wieder bis Juni 2020 aufzunehmen, weil danach steige ich in die Berufswelt.

Was mache ich, wenn er aus Gründen mich nicht aufnimmt. Die AOK Mitarbeiterin meinte zu mir, dass es einen Mindestbeitrag von 180€ gibt, den jeder leisten muss und da ist es egal, welche Höhe das monatliche Einkommen hat.

Ich persönlich stehe auf dem Schlauch, weil ich leider nicht weiß, was ich unternehmen soll. Ich werde meine 450€ auch nicht voll bekommen im Job, da ich in der Prüfungsphase bin bis Mai und ich nur bisschen nebenbei verdienen möchte.

Vielleicht wäre die Krankenkasse wechseln möglich, um niedrigere Kosten zu haben, weil 180€ kann ich einfach als Schülerin neben allen anderen Ausgaben nicht leisten.

Habt ihr noch Ideen?

Ich danke euch im vorraus!

Krankenversicherung, AOK, Berufsfachschule, Familienversicherung, Krankenkasse, Fachschule, Ausbildung und Studium
Krankenkassenschulden Stunden?

Hallo liebe Community,

ich habe ein kleines Problem bezügl meiner Krankenkasse.

Ich bin 27,5 Jahre alt und somit 2,5 Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Student bin und zahle deshalb den studentischen Beitrag i.H.v ca 95€. Leider habe ich es in dieser Zeit verpasst meine Krankenkasse zu bezahlen, wohne alleine und hatte eben andere prioritäten, dachte mir das zahlst du schon nach.

Nun, dieses "zahlst du schon nach" hat sich als 4500€ Beitragsschulden herausgestellt. Bei einem montalichen Betrag von ca 96€ und 30 Monate die ich nun hätte zahlen müssen wären das nochtmal 3000€ Euro, die KK meint allerdings durch Säumniszuschläge etc. beläuft sich das ganze nun auf diesen Betrag...

nungut, bin nun gewollt diese Schuld zu bezahlen, da die KK auch langsam bei der Uni stress macht....

Da sich der Beitrag aufgrund erhöhtes Bafög ab Oktober2019 auf 109,52€ beläuft, wäre es mir höchstens möglich meine monatlichen Beitrage zu zahlen.

Ich wohne alleine, zahle miete, und jedes Semester noch meine Studienbeiträge.

Die angehäuften Schulden würde man mit einer Rate abbezahlen die mindestens 30€ beträgt. Diese 30€ sind für mich allerdings fast eine Woche Essen, es würde also vorne und hinten nicht reichen wenn ich zu den 109,52 noch zusätzlich die 30€ zahlen müsste.

Nebenjob der die KK kosten übernimmt im Moment wegen Zeitsress nicht möglich, darum gehts aber in der Frage auch nicht

Gibt es die Möglichleit diese 4500€ ertsmal zu "Stunden", ich also nur meinen monatlichen Studententarif abbezahle bis meine Sitaution sich was lockert? Meine habe gelesen das sowas möglich sei, da es ja unsinnnig wäre wenn ich die Ratenzahlung vereinabren MUSS und deswegen zB dann die monatlichen Kosten nicht bezahlen kann, dann doch lieber nur die monatlichen Kosten aktuell und die Schulden ertsmal ruhen lassen.... oder gibt es dazu gar keine möglichkeit?

Zu bemerken, dass ich in diesen 30 Monaten kein einziges mal(!) bei einem Arzt war, bin also durchgehend Fit :)

Ob sich dann auch was rückwirkend erlassen lässt, da ich halt keine Leistungen in Anspruch genommen habe....habe dazu auch mal iwo was gelesen

Besten Dank für eure Antworten!

LG

Schulden, Recht, Krankenkasse

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