Wie kann man sich versichern, wenn man erst im Sommersemester anfängt zu studieren?

4 Antworten

Wer gilt als „Kind“ im Sinne der Familienversicherung?
Als Kinder gelten nicht nur leibliche und Adoptivkinder. Auch Kinder des Ehe- beziehungsweise gesetzlichen Lebenspartners, Enkelkinder und Pflegekinder können bei Ihnen mitversichert werden. Voraussetzung: Sie leben in Ihrem Haushalt oder werden überwiegend von Ihnen unterhalten.“

Einfach mal googeln nach: Name der Krankenkasse der Großeltern, Leistungen, Familienversicherung

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  10.10.2019, 16:55

Wie bitte bist du denn bis jetzt versichert gewesen???

renstar123 
Beitragsersteller
 10.10.2019, 21:06
@siola55

Bisher durch meine Großeltern, aber da ich ein Jahr studiert habe war ich dies dann nicht mehr. Deswegen fragte ich mich, ob ich mich wieder ohne weiteres familienversichern kann.

Hallo,

wenn ein Großelternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkase ist und das Enkelkind bei den Großeltern lebt, kann man bis zum 23. Geburtstag kostenlos familienversichert werden (als Student bis zum 25. Geburtstag). Die Einnahmegrenze liegt bei 445 bzw. 450 Euro brutto monatlich.

§ 10 SGB V

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

RHWWW  13.10.2019, 20:13

Das Studium ist kein Grund, dass die Familienversicherung endet. Vielleicht gab es als Student andere Einnahmen und der überwiegende Unterhalt durch den Großelternteil war nicht mehr gegeben (und/oder eine eigene Wohnung als Student).

Dieses Jahr hat es aber eine Verbesserung/Vereinfachung bei der Familienversicherung durch einen Grßelternteil gegeben (§ 10 sGB V).

Wenn deine Großeltern Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, sind, ist es auch möglich, über sie familienversichert zu werden. Wie warst du denn bis jetzt versichert?

Andererseits musst du nur WISSEN, wo eines deiner Elternteile versichert sind.


renstar123 
Beitragsersteller
 10.10.2019, 21:06

Bisher durch meine Großeltern, aber da ich ein Jahr studiert habe war ich dies dann nicht mehr. Deswegen fragte ich mich, ob ich mich wieder ohne weiteres familienversichern kann.

FamV geht auch über die Großeltern wenn diese das Enkel "überwiegend unterhalten oder in ihren Haushalt aufgenommen haben".

Also ---> Krankenkasse der Großeltern kontaktieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungskaufmann seit 2009

renstar123 
Beitragsersteller
 10.10.2019, 15:56

Wohne schon seit 12 jahren ca. bei meinen Großeltern. Dann rufen wir mal an.