Rechnung für einen Kostenvoranschlag nach Unfall (als Geschädigter)?

Hallo! Ich habe ein kleines Problem: Vor kurzem ist mir jemand in mein parkendes Auto reingefahren. Dieser hat sich auch an die Polizei gewandt, hat alles super funktioniert. Ich habe mich darauf mit seiner Versicherung in Verbindung gesetzt. Diese verlangten, dass ich den Schaden reparieren lasse oder Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen lasse, nach dem dann abgerechnet wird. 

Daraufhin bin ich zu einer KFZ-Werkstatt gegangen, die den Kostenvoranschlag auch gemacht haben und darauf zur Versicherung geschickt haben. Kurz darauf habe ich auch die Schadenszahlung erhalten. 

Nun zur Frage: Nach gut einer Woche habe ich nun von der Werkstatt eine Rechnung für den Kostenvoranschlag erhalten. Ist dies überhaupt rechtens? Ich habe versucht, mich ein wenig schlau zu machen und habe folgendes gefunden: 

„Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss.“

Solche Kosten wurden nicht vereinbart (die Werkstätten habe ich zusammen mit meinem Vater aufgesucht). Die Rechnung kam heute mit der Post. Leider waren nichtmal die AGBs der Werkstatt beigelegt, auf der Rechnung befindet sich nur folgender Vermerk: 

„ES GELTEN DIE IM AUSHANG BEFINDLICHEN AGB“

Nach meiner Kenntnis muss auf die AGB schon vor Vertragsabschluss (der meiner Meinung nach nie wirklich stattgefunden hat) hingewiesen werden, oder? 

Ich hoffe, Sie können mir bei diesem Fall behilflich sein. Danke!

Grüße, Niclas Krasenbrink 

KFZ, Recht, Unfallversicherung, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad
Kostenvoranschlag von Versicherung massiv gekürzt, was tun?

Hallo Leute,

vor kurzem ist mir jemand in meinen Ford (Baujahr 2001) gefahren. Der Schaden war mäßig hoch und ich habe mir einen Kostenvoranschlag im Autohaus Ford besorgt. Dieser Betrag beläuft sich auf 1505,49€ Brutto (1265,12€ Netto). Da der Schaden an der Stoßstange zwar sichtbar ist, jedoch nicht zwingend repariert werden muss, hatte ich eine fiktive Abrechnung in Erwägung gezogen (Auto soll nicht repariert werden).

Jetzt bekam ich einen Brief von der "Continentale AG". Zunächst einmal wurde die Mehrwertsteuer abgezogen, was bei einer fiktiven Abrechnung ja auch korrekt ist, da diese Kosten ja nicht anfallen. Allerdings heisst es nun: 1265,12€ Netto und dann weiter: "Abzüge gemäß Prüfbericht: 468,89€". Wodurch mir letztendlich (mit 25€ Nebenkosten) noch 821,21€ Entschädigung zustehen würde.

Begründet wird das u.a. mit einer "kostengünstigeren und mindestens gleichwertigen Referenzwerkstatt".

Weiterhin heisst es: "Folgende Ersatzpositionen (Halter Stossfänger V) ist anhand der Bilder nicht nachvollziehbar: Ersatzteile - 204,82 EUR

Die Erneuerung (Stossfänger V) ist anhand der Bilder nicht nachvollziehbar. Hier ist eine fachgerechte Instandsetzung möglich. Entsprechende Instandsetzungs- und Lackierzeiten wurden berücksichtigt: Ersatzteile - 421,20 EUR Arbeitslohn - +15 AW = +157,13 EUR"

Mir wurde also letztlich fast 50% gekürzt und das möchte ich nicht akzeptieren! Kennt sich jemand damit gut aus und kann mir sagen welche Schritte ich als nächstes einleiten sollte?

Vielen Dank, Mendo353

Auto, Verkehrsunfall, Unfall, Verkehr, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Unfallversicherung, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Handwerkerrechnung ist zu hoch?

Hallo erstmal,

wir haben uns nun endlich eine ETW gekauft und diese wurde nun von Grund auf renoviert. Unter anderem wurde auch das Badezimmer Saniert.

Hierfür haben wir 2 Firmen beauftragt. Eine Sanitärfirma und einen Fliesenleger.

Folgenden Kostenvoranschlag haben wir vom Fliesenleger erhalten und angenommen: 70 Arbeitsstunden, 18 qm Fliesen, Material = 5931€ inkl. MWST

Heute kam dann die Rechnung und wir waren erstmal geschockt... 7729€ inkl MWST!!!! 87,5 Arbeitsstunden, 25qm Fliesen, Material.

Wir wurden zu keinen Zeitpunkt über höhere Kosten etc. informiert! Das Badezimmer inkl. geflieste wände haben wir nochmals ausgemessen: 19,3qm + 2qm die uns noch hier liegengelassen wurden (für Reperaturen?)

Die Arbeitsnachweise sind für uns schwer zu kontrollieren, da wir beide berufstätig sind, unterschrieben haben wir diese aber nicht!. 3 Tage konnten wir kontrollieren.19.-20.10 war unsere Malerin anwesend und teilte uns mit das der Fliesenleger um 15 Uhr feierabend macht da sie dann die Türrahmen und Tür im Badezimmer streichen kann. Für beide Tage wurden je 8h veranschlagt. (Zählen Fahrzeiten zu den Arbeitskosten dazu?) Würde heißen er hätte bereits um 7 Uhr anfangen müssen! Was er auf jedenfall am 19.10 nicht getan hat (9Uhr). Der dritte Tag ist der 03.11. hier war ich ab 15.15Uhr in der Wohnung . Weit und breit kein Handwerker. Berechnet wurden aber 9,5 Stunden.

Zudem ist uns aufgefallen das auf einem Nachweis das entfernen der Bodenfliesen aufgeführt ist. Dies wurde aber bereits durch die Sanitärfirma durchgeführt bei Ausbau der Badewanne dusche etc.

Abschließen nochmal unsere Fragen :D

Können wir gegen diese Rechnung vorgehen? Wenn ja, wie gehen wir am besten vor? Zählt die Fahrzeit zur Arbeitszeit? (ca. 45 min.) Da wir eine Rechtschutzversicherung haben, zählt das unter Privatrecht? (Fals es zum äßersten kommt)

Ich hoffe mal ihr könnt uns ein paar Tipps geben wie man da am besten vorgeht.

Sorry schonmal für den langen text und danke im vorraus =).

Handwerker, Kostenvoranschlag

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