Umzugsfirma: Rechnung viel teurer als Angebot und Verschätzung Volumen

Meine Mutter ist mit einem Unternehmen umgezogen, das wir ihr empfohlen haben. Wir sind mit denen schon zweimal umgezogen und bisher hatten wir keine Probleme. Aber das ist jetzt wirklich komisch.

Die Firma war vor Ort und hat sich alles angeschaut. Danach hat meine Mutter sogar noch 1 Tonne weggeschmissen und aussortiert (Container). Ihre Küche sollte auch ab- und aufgebaut werden. Diesbezüglich hat die Firma extra den Schreiner für eine Vor-Ort-Besichtigung gesendet, um alles richtig einschätzen zu können, er war auch in dem neuen Haus, um sich alles anzuschauen. Soweit so gut.

Am Umzugstag mußte auf einmal zweimal gefahren werden, weil nicht alles in den LKW gepasst hat. In der Rechnung wurde dies als Mehraufwand von 15 Kubikmeter berechnet. Auf Nachfrage beim Umzugstag, warum dies nicht vorher angepasst wurde, kam die Meldung: wir haben keinen grösseren LKW.

Das Angebot umfasste ca. 1800 EUR, jedoch stand auch drin, daß der Aufwand der Küche separat berechnet wird, geschätzt ca. netto 400 EUR. Der Schreiner meinte schon bei der VorOrtBesichtigung, daß er vermutlich auch einen Tag später nochmal vorbeikommen müsse. Ja, ist ja okay, niemand hat aber erwähnt, daß dann das Angebot von 400 EUR nicht mehr zu halten sei. Nun waren es auf einmal beim Umzugstag auch 2 Schreiner, die auch am Folgetag gekommen sind. Die Materialkosten belaufen sich auf über 300 EUR zusätzlich inkl. 150 EUR Arbeitsplatte. Die Arbeitsplatte war auch vorher besprochen und kein Problem.

  1. Ist es üblich, daß für eine Küche Materialkosten von über 150 EUR auftauchen?

Ein paar Extras haben sie auch gemacht, was meine Mutter natürlich auch bezahlen möchte. Meine Mutter hat so ca. mit 2.500-2.600 EUR gerechnet, aber jetzt kam die Rechnung in Höhe von 3.400 EUR. Das ist ja schon mal einiges mehr. An- und Abfahrt wurde jeweils mit 1,5h berechnet. Die Strecke ist 64km von der Umzugsfirma zum Umzugsort.

  1. Nach meinem Empfinden muß meine Mutter nicht die Mehrkubikmeter bzw. die zweite Tour bezahlen, da ja extra ein Mitarbeiter vor Ort war, um alles einzuschätzen. Er hätte ja direkt sagen können, daß alles was teurer wird. Hinzu kommt noch, daß meine Mutter extra mit ihm besprochen hat, daß sie davon ausgeht, daß die Rechnung dann nicht überzogen wird, sondern im Rahmen bleibt, er meinte dazu: ja klar, er würde immer das Maximum als Angebot rausgeben, oft würde er drunter landen.

  2. Die Küche wurde völlig falsch eingeschätzt. An den zwei Tagen haben die beiden Schreiner bestimmt 12h lang die Küche an- und aufgebaut. Da hätte man doch auf jeden Fall auf einen Mehrpreis hindeuten müssen, oder? Hinzu kommt noch, daß meine Mutter ein Angebot vorliegen hat von der Küchenfirma, die das Ganze für ca. 600 EUR gemacht hätten. Da aber die Umzugsfirma drunter war und alles in einem Rutsch machen konnten, hat sie sich für die Umzugsfirma entschieden. Jetzt sind wir mit der Küche mal locker bei 1000

Wir sind aber doch keine Experten sondern die, wie können wir hier jetzt vorgehen?

Vielen Dank...

Rechnung, Umzug, Recht, Spedition, Kostenvoranschlag
Muss ich ohne Kostenvoranschlag für Reperaturen zahlen?

Hallo, ich habe folgendes Problem. Einige Minuten nach der Benutzung meines Backofens ist die Scheibe ohne Einwirkungen meinerseits gesprungen. Dieses habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, in der Annahme das er dies in Zuge der Instandhaltung repariert. Als ich meinen Vermieter ansprach, stimmte er zu, ohne sich den Schaden anzusehen, einen neuen Herd zu besorgen. Daraufhin schlug ich ihm vor, das eine neue Ofenscheibe genügen würde. Ca. 1 Woche später stand die neue Scheibe vor meiner Tür. Da ich diese nicht selbst montieren konnte, sprach ich meinen Vermieter an und er baute diese Wortlos bei mir ein. Wenige Stunden später fand ich eine Rechnung in meinem Briefkasten über ca. 100€ für die Scheibe. Bis dahin war nie die Rede davon, das ich für den Schaden aufkommen muss. Auf diese Rechnung abgesprochen meinte mein Vermieter das ich froh sein könnte, das er mir nicht noch den Einbau in Rechnung stellt, da es schließlich mein Verschulden wäre. "Laut Mietvertrag trägt der Mieter die Kosten der Reperatur der Installationsgegenstände für Elektizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperaturen 80€ nicht übersteigt." Meine Frage hierzu: Darf mei Vermieter solche Rechnungen auf mich abwälzen, insbesondere wenn er mir keinen Kostenvoranschlag gemacht hat?

Mietrecht, Reparatur, Kostenvoranschlag

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